Polen: Afghan*innen schützen!
4. September 2021An der Grenze zwischen Polen und Belarus sitzen 32 Afghan*innen fest. Seit sie im August im Zuge von Push-Backs der polnischen Behörden nach Belarus zurückgeschoben wurden, sind sie ohne angemessene Unterkunft, Lebensmittel, Wasser und medizinische Versorgung. Polnische und belarussische Grenzposten sorgen dafür, dass sie einen kleinen Streifen Land an der Grenze nicht verlassen können. Somit haben sie keinen Zugang zu Rechtsbeiständen, humanitärer Hilfe oder medizinischem Personal. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat angeordnet, dass Polen die Gruppe mit Lebensmitteln, Wasser, Kleidung und angemessener medizinischer Versorgung ausstatten soll. Bis jetzt ist Polen dieser Aufforderung jedoch nicht nachgekommen. Anstatt den Asylsuchenden die Einreise zu verweigern und sie nach Belarus zurückzudrängen, muss Polen sie unverzüglich aufnehmen, ihnen Schutz gewähren und sie mit dem Nötigsten versorgen.
Vier Frauen, 27 Männer und ein 15-jähriges Mädchen aus Afghanistan harren seit Wochen an der Grenze aus ‑ ohne angemessene Unterkunft, Lebensmittel, Wasser oder medizinische Versorgung. Polnische Grenzposten haben ihnen den Zugang zu Polen verwehrt und sie unter dem Einsatz von Gewalt nach Belarus zurückgedrängt, ohne ihre individuellen Umstände und Schutzbedürfnisse zu prüfen, was einen Verstoß gegen internationale und EU-Rechtsnormen darstellt. Die Situation der Schutzsuchenden verschlechtert sich von Tag zu Tag, da die polnischen Behörden ihren Zugang zu Rechtsbeiständen, humanitären Organisationen und Institutionen extrem einschränken. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat kürzlich die polnischen Behörden aufgefordert, den Schutzsuchenden dringend Lebensmittel, Wasser, Kleidung und angemessene medizinische Versorgung zur Verfügung zu stellen. Polen ist dieser gerichtlichen Anordnung jedoch nicht vollständig nachgekommen.
Jede*r hat das Recht, Asyl zu beantragen. Dieses Recht ist in internationalen und europäischen Übereinkünften verankert, an die Polen gebunden ist. Asylsuchende sollten nicht in ein Land zurückgeschoben werden, ohne dass ihr Schutzbedarf angemessen und individuell geprüft wurde. Auch wenn sie ohne gültige Dokument in ein Land einreisen, darf ihnen nicht der Zugang zu Schutz verweigert werden, und sie dürfen auch nicht dafür bestraft werden.
In einer Zeit, in der Afghan*innen verzweifelt aus ihrem Land fliehen und im Ausland Schutz suchen, müssen die polnischen Behörden die Gruppe von Asylsuchenden unverzüglich aufnehmen und sicherstellen, dass sie internationalen Schutz beantragen können. Ihnen muss dringend eine Unterkunft, Nahrung, Wasser und medizinische Versorgung zur Verfügung gestellt werden. Außerdem muss der ungehinderte Zugang von Organisationen und Rechtsbeiständen zu der Gruppe gewährleistet sein.
Am 24. August besuchte eine Delegation von Amnesty International das Gebiet und versuchte, Zugang zu der Gruppe von Asylsuchenden zu erhalten, doch die Grenzposten verweigerten dies. Amnesty International erhielt glaubwürdige und übereinstimmende Berichte aus verschiedenen Quellen über die Anwendung und Androhung von Gewalt durch polnische Grenzposten bei der Zurückschiebung der Gruppe nach Belarus.
Bitte unterschreiben 28.10.2021