© Zelte im Flüchtlingslager Moria auf der griechischen Insel Lesbos im März 2018 Amnesty International /Yara Boff Tonella
© Zelte im Flüchtlingslager Moria auf der griechischen Insel Lesbos im März 2018 Amnesty International /Yara Boff Tonella
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Griechenland: Flüchtlinge dürfen auf das Festland

24. April 2018

Das höchste griechische Verwaltungsgericht hat geurteilt, dass die bisher geltende Residenzpflicht für Asylsuchende nicht rechtmäßig ist. Diese sieht vor, dass seit dem Inkrafttreten des EU-Türkei-Deals am 20. März 2016, irregulär Eingereiste nicht auf das griechische Festland weiterreisen dürfen. Das gilt auch für Asylsuchende. Die Verhältnisse für tausende Menschen, die auf den griechischen Inseln Lesbos, Rhodos, Samos, Kos, Leros und Chios festsitzen, sind unzumutbar.

Mit dem Gerichtsurteil wird nun die Residenzpflicht aufgehoben und die neu ankommenden Personen werden auf das griechische Festland weiterreisen dürfen. Dies gilt aber nicht für diejenigen, die seit vielen Monaten unter schutzlosen und unzureichenden Bedingungen in den Flüchtlingslagern auf den Inseln festsitzen.

Der EU-Türkei-Deal sieht vor, alle diejenigen zurückzuführen, die über das ägäische Meer angekommen sind. Dies geschieht unter der falschen Annahme, dass die Türkei ein „sichererer Drittstaat“ sei. Bisher wurde nur ein Bruchteil dieser Personen zurückgeführt. Der Großteil befindet sich in überfüllten Lagern, die weder ausreichende Wohnbedingungen noch sanitäre Einrichtungen oder medizinische Versorgung bieten.

Unverhältnismäßige Verantwortung. Laut der Gerichtsentscheidung gibt es für die von der griechischen Asylbehörde auferlegte Residenzpflicht keine rechtliche Grundlage. Sie belastet zudem die betroffenen Inseln unverhältnismäßig. Stattdessen muss eine gleichmäßigere Verteilung auf das Festland gewährleistet werden. Amnesty International begrüßt diese Entscheidung und fordert, dass zusätzlich zu den neu ankommenden Personen auch denjenigen eine Weiterreise auf das Festland erlaubt wird, die sich bereits auf den Inseln befinden.

Zudem offenbart die bisherige Situation, dass wenige Regionen, wie etwa die griechischen Inseln, nicht nur gegenüber Griechenland, sondern auch gegenüber ganz Europa einen unverhältnismäßig großen Teil der Verantwortung bei der Aufnahme von Schutzsuchenden übernehmen. Die EU muss diese Asylpolitik beenden, die menschliches Leid an die Außengrenzen Europas auslagert und unsichtbar zu machen versucht. Stattdessen muss Europa ein verantwortungsvolles, solidarisches und humanes Asylsystem gestalten, das eine gerechtere Umverteilung vorsieht.