Golfstaaten: Covid-19 macht Arbeitsmigrant*innen besonders hilflos
15. Mai 2020In den sechs Länder, die den Golf-Kooperationsrat (GCC) bilden - Saudi-Arabien, die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE), Bahrain, Kuwait, Oman und Katar - lebt die Mehrheit der geschätzten 23 Millionen Arbeitsmigrant*innen in den arabischen Staaten.
Dies sind einige der reichsten Länder der Welt. Leider sind sie auch berüchtigt für den systematischen Missbrauch und die Ausbeutung der Arbeitsmigrant*innen, die so viel zu ihrer Wirtschaft beitragen. Unbezahlte Löhne, Zwangsarbeit, gefährliche Arbeitsbedingungen und unhygienische Unterbringungsmöglichkeiten sind allzu oft Teil der Migrationserfahrung.
In allen GCC-Staaten gibt es Versionen des "Kafala"-Sponsorensystems, das das Recht der Arbeitnehmer*innen, sich im Land aufzuhalten, an ihre Verträge bindet. Das bedeutet, dass Menschen Gefahr laufen, inhaftiert oder abgeschoben zu werden, wenn sie ihren Arbeitsplatz ohne die Erlaubnis ihrer Arbeitgeber verlassen. In Saudi-Arabien dürfen Arbeitsmigrant*innen ohne eine solche Erlaubnis nicht einmal das Land verlassen.
Die Verbreitung von COVID-19 hat Arbeitsmigrant*innen einem noch größeren Risiko ausgesetzt. Zusammen mit anderen Organisationen hat Amnesty International bereits ihre Besorgnis über die Auswirkungen der Pandemie auf den Schutz von Wanderarbeitern am Golf zum Ausdruck gebracht, wo gemeinsame Probleme wie überfüllte Unterkünfte nun ein Risiko für die öffentliche Gesundheit darstellen.
Ein Aktionsplan für den Wandel. Aber diese Krise könnte auch eine Chance für Veränderungen sein. Überall am Golf wirft COVID-19 ein Schlaglicht auf die unhygienischen, überfüllten Verhältnisse, in denen viele Wanderarbeitnehmer leben, und auf ihren prekären Rechtsstatus. Jetzt lassen sich die Folgen der Verweigerung der Grundrechte der Menschen nicht mehr ignorieren.
Wenn die Regierungen und Unternehmen im GCC jetzt die richtigen Maßnahmen zum Schutz von Wanderarbeitskräften ergreifen, könnten die Regierungen und Unternehmen im GCC damit beginnen, der jahrelangen Ausbeutung ein Ende setzen. Die Golfstaaten müssen damit beginnen, Wanderarbeitnehmer gleich zu behandeln und alle Systeme zu beseitigen, die sie diskriminieren und ihre Menschenrechte verletzen.
Amnesty nennt sieben Maßnahmen, die Regierungen und Arbeitgeber setzen müssen, damit Arbeitsmigrant*innen im Golf das Recht auf Gesundheitsversorgung, angemessenen Wohnraum, soziale Sicherheit und gerechte Arbeitsbedingungen hat. Details zu den einzelnen Schritten hier (englisch)
- Gewährleistung angemessener Lebensbedingungen für Wanderarbeitnehmer
- Sicherstellen, dass jede*r fair bezahlt wird
- Sicherstellen, dass die Menschen Gesundheitsversorgung und Krankengeld erhalten
- Zugang zu Informationen garantieren
- Vorsorge für im Land gestrandete Arbeitnehmer*innen
- Menschenrechtsstandards in Gefangenenlager und bei der Abschiebung einhalten
- Nicht auf die Hausangestellten vergessen, die besonders verletzlich sind
Zum Weiterlesen: Bericht von Mary aus Kenia, Hausarbeiterin in Katar (englisch)