„Was ist also das wahre Motiv dieser fragwürdigen Gesetzesnovelle? Anstatt das System effizienter und menschenrechtskonform zu gestalten, spielt der Innenminister die Menschen gegeneinander aus und treibt die Spaltung der Gesellschaft voran“, sagt Schlack. „Während die Bundesregierung auf der internationalen Bühne so um diese Vermittler*innenrolle im Syrienkonflikt bemüht ist, setzt sie im eigenen Land auf die Spaltung der Gesellschaft. Das ist Heuchelei.“
„Tatsächlich haben sämtliche geplante Maßnahmen der Bundesregierung nur einen Effekt: Sie drängen die betroffenen Menschen immer mehr an den Rand der Gesellschaft. Wer Menschen, alle Chancen auf eine Zukunft nimmt, der gefährdet das Zusammenleben in Österreich. Denn dann besteht die Gefahr, dass noch mehr Menschen in die Armut abrutschen, dass die Kriminalität steigt und sich Menschen radikalisieren. Das kann nicht das Ziel sein“, sagt Schlack.
Konkret geht es etwa darum, dass der Schutzstatus für anerkannte Flüchtlinge oder subsidiär Schutzberechtigte wieder aberkannt werden kann. Doch das ist ohnehin bereits jetzt möglich. Auch die neuerlich geplante Verkürzung der Beschwerdefrist bei laufenden Asylverfahren wurde schon bei früheren Gesetzesvorschlägen vom Verfassungsgerichtshof gekippt.
Unverhältnismäßig und völkerrechtswidrig: Bargeldabnahme und erschwerter Zugang zu Staatsbürgerschaft
Einige der geplanten Maßnahmen im neuen Fremdenrechtspaket stehen sogar im Widerspruch zu den Menschenrechten oder verstoßen gegen das Völkerrecht bzw. gegen das Unionsrecht, darunter folgende Maßnahmen:
- Sämtliche Daten von Mobiltelefonen sollen ausgelesen werden: Diese Regelung bedeutet einen vollkommen unverhältnismäßigen Eingriff in das Privat- und Familienleben der Betroffenen;
- Der Zugang zur österreichischen Staatbürgerschaft für anerkannte Flüchtlinge soll erschwert werden. Das würde einen Bruch mit geltendem Völkerrecht darstellen;
- Asylwerber*innen kann das mitgeführte Bargeld abgenommen werden. Das steht im Widerspruch zu geltendem Unionsrecht. Ein ähnliches Modell in Dänemark wurde bereits mehrmals vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte beanstandet.