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ASYLSUCHENDE IN HAFT

30. August 2019

In Mosambik werden seit mehr als sieben Monaten 15 Flüchtlinge und Asylsuchende aus der Demokratischen Republik Kongo und ein Flüchtling aus Äthiopien willkürlich festgehalten. Man hat sie bisher weder über den Grund ihrer Inhaftierung noch über die gegen sie erhobenen Anklagen informiert. Laut Paragraf 308 der mosambikanischen Strafprozessordnung dürfen Personen nicht länger als 90 Tage in Untersuchungshaft gehalten werden. Sie waren am 17. Januar im Flüchtlingslager Maratane in der Provinz Nampula festgenommen worden.

Setz dich ein!

Die 15 Flüchtlinge und Asylsuchende aus der DR Kongo und der Flüchtling aus Äthiopien wurden im Flüchtlingslager Maratane in der Provinz Nampula willkürlich von Angehörigen der Polizei und Einwanderungsbehörden festgenommen. Die Beamt*innen erschienen am Abend des 17. Januar in dem Flüchtlingslager und begannen, die 16 Flüchtlinge und Asylsuchenden zu schlagen, ihnen Handschellen anzulegen und sie abzuführen. Zwei Tage später verlegte man sie von Nampula auf die Dritte Polizeiwache in Pemba in der Provinz Cabo Delgado. Man hat sie bisher weder über den Grund ihrer Inhaftierung noch über die gegen sie erhobenen Anklagen informiert.

Am 12. März beantragten die Rechtsbeistände der 16 Flüchtlinge und Asylsuchenden die vorübergehende Freilassung ihrer Mandant*innen. Das Gericht in Pemba muss noch über den Antrag entscheiden.

Die 16 Personen werden unter unmenschlichen Bedingungen festgehalten. Sie teilen sich eine Gefängniszelle und benutzen ein Loch im Hof der Polizeiwache als Toilette. Wenn sie sich kein Wasser in Flaschen leisten können, müssen sie das schmutzige Wasser aus dem Wasserhahn in der Zelle trinken.

Der Hintergrund. Am 23. Januar versuchte die mosambikanische Regierung, sieben Männer aus dieser Gruppe in die DR Kongo abzuschieben. Laut Angaben der Männer wurden sie von einem Angehörigen der Einwanderungsbehörde in ein Flugzeug nach Kinshasa gezwungen, ohne dass ihnen ein Ausweisungsbefehl vorgelegt wurde oder sie die Möglichkeit hatten, ihre Abschiebung anzufechten. Am Flughafen von Kinshasa wurde ihnen die Einreise in die DR Kongo verweigert und ihre Rückreise nach Mosambik angeordnet.

Die 16 Flüchtlinge und Asylsuchenden werden derzeit auf der Dritten Polizeiwache in Pemba in der Provinz Cabo Delgado festgehalten.

Alle Menschen – auch Migrant*innen, Migrant*innen ohne regulären Aufenthaltsstatus, Asylsuchende und Flüchtlinge – haben das Recht auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung. Zudem besteht ein Anspruch auf verfahrensrechtliche Garantien und angemessene Haftbedingungen, wozu auch der Zugang zu Nahrung, Wasser und angemessener Gesundheitsversorgung zählt. Niemand darf willkürlich inhaftiert, misshandelt, kollektiv ausgewiesen oder zurückgewiesen werden. Staaten dürfen niemanden in ein Land abschieben, in dem dieser Person schwere Menschenrechtsverletzungen drohen.

Im April 2019 zog das Sturmtief Kenneth über die Provinz Cabo Delgado hinweg und beschädigte Häuser und wichtige Infrastruktur wie z.B. Schulen, Krankenhäuser, Straßen, Sanitäreinrichtungen und Kommunikationsnetzwerke. Die Dritte Polizeiwache, auf der die 16 Flüchtlinge und Asylsuchenden festgehalten werden, wurde überflutet und befindet sich nun in einem sehr schlechten Zustand.

Alle 16 betroffenen Personen haben Familienangehörige, die sich im Flüchtlingslager Maratane in Nampula befinden und nicht über die nötigen Mittel verfügen, um nach Pemba zu reisen und ihre inhaftierten Verwandten zu besuchen. Hinzu kommt, dass Überlandreisen nach Pemba aufgrund der anhaltenden gewaltsamen Übergriffe in Cabo Delgado gefährlich sein könnten.

Seit Oktober 2017 werden in der nördlichen Provinz Cabo Delgado immer wieder Zivilpersonen durch bewaffnete Gruppen getötet. Es begann mit Angriffen im Bezirk Mocimboa da Praia im Norden der Provinz, die von Angehörigen der als Al-Shabaab bekannten Gruppe verübt wurden. Die Angreifer fallen in Dörfer ein, stecken Häuser in Brand, töten Dorfbewohner*innen mit Macheten und plündern ihre Lebensmittelvorräte. Die Angst vor den Angriffen wirkt sich stark auf das Leben der Dorfbevölkerung aus. Manche schlafen aus Angst nicht mehr in ihren Häusern, sondern am Strand. Sie vermeiden es, nachts unterwegs zu sein, und manche sind bereits in andere Bezirke geflüchtet.

Urgent Action läuft bis 30. Sept. 2019