Verfahren gegen Menschenrechtsverteidiger
18. Februar 2018Gültigkeit: Sie können an der Aktion bis jedenfalls 27. März 2018 teilnehmen.
Der burundische Menschenrechtsverteidiger Germain Rukuki ist aufgrund seiner Menschenrechtsarbeit wegen „Untergrabung der Staatssicherheit“ und „Rebellion“ angeklagt. Amnesty International betrachtet ihn als gewaltlosen politischen Gefangenen.
Sachlage
Germain Rukuki ist Präsident der Gemeindeorganisation Njabutsa Tujane, Mitarbeiter der burundischen Gemeinschaft für katholische Anwält_innen (Burundian Catholic Lawyers Association) und war früher Mitglied einer christlichen Organisation, die sich gegen Folter einsetzt, ACAT-Burundi (Action by Christians for the Abolition of Torture). ACAT-Burundi wurde neben weiteren unabhängigen Menschenrechtsorganisationen im Oktober 2016 vom burundischen Innenministerium geschlossen und aus dem Register gestrichen. Den Organisationen wird vorgeworfen, den Ruf des Landes zu schädigen und Hass und Zwietracht unter der Bevölkerung zu säen.
Germain Rukuki war am 13. Juli 2017 in Bujumbura festgenommen worden und wird seitdem in Untersuchungshaft festgehalten. Zunächst wurde er vom burundischen Geheimdienst (Service national de renseignement – SNR) festgehalten und ohne Anwesenheit eines Rechtsbeistandes verhört. Am 26. Juli 2017 wurde er dann in ein Gefängnis in Ngozi gebracht. Am 1. August 2017 wurde Germain Rukuki schließlich offiziell angeklagt. Wegen seiner Zusammenarbeit mit ACAT-Burundi werden ihm „Untergrabung der Staatssicherheit“ und „Rebellion“ zur Last gelegt. Als Beweismaterial wurden E-Mails aus der Zeit vorgelegt, als ACAT-Burundi noch rechtmäßig als Organisation registriert war.
Ein Kautionsantrag für Germain Rukuki war am 17. August 2017 abgelehnt worden. Am 31. Oktober wurde diese Entscheidung noch einmal bestätigt. Das Verfahren wurde am 13. Februar 2018 eröffnet.
Amnesty International betrachtet Germain Rukuki als gewaltlosen politischen Gefangenen, der lediglich wegen der friedlichen Ausübung seiner Menschenrechte inhaftiert ist.
Hintergrundinformation
Im April 2015 brach in Burundi eine politische Krise aus, als Präsident Pierre Nkurunziza ankündigte, für eine dritte Amtszeit kandidieren zu wollen. Es folgten landesweite Demonstrationen. Seitdem gehen die Behörden hart gegen die Zivilgesellschaft und die Medien vor. Viele Menschenrechtler_innen sahen sich bereits gezwungen, das Land zu verlassen. Von den im Land verbliebenen werden viele wegen ihrer Menschenrechtsarbeit zu Unrecht strafrechtlich verfolgt.
AFR 16/7869/2018
UA-032/2018
MUSTERBRIEF
APPELLE AN
Justizministerin
Aimée Laurentine Kanyana
Ministry of Justice
BP 1305
Bujumbura
BURUNDI
INHALT
Sehr geehrte Frau Ministerin,
mit großer Sorge habe ich erfahren, dass der burundische Menschenrechtsverteidiger Germain Rukuki aufgrund seiner Menschenrechtsarbeit wegen „Untergrabung der Staatssicherheit“ und „Rebellion“ angeklagt ist. Amnesty International betrachtet ihn als gewaltlosen politischen Gefangenen.
Lassen Sie bitte alle Klagen gegen Germain Rukuki fallen und lassen Sie ihn umgehend und bedingungslos frei.
Bitte sorgen Sie dafür, dass er bis zu seiner Freilassung Zugang zu seinen Familienangehörigen und Rechtsbeiständen seiner Wahl erhält.
Stellen Sie bitte zudem sicher, dass er in Haft vor Folter und anderweitiger Misshandlung geschützt ist.
Bitte stellen Sie die Drangsalierung von Menschenrechtler*innen ein und erkennen Sie öffentlich die Legitimität ihrer Menschenrechtsarbeit an.
Mit freundlichen Grüßen