Jorgito Pérez Ortega, Reinigungskraft in einem Krankenhaus in Mexiko-Stadt, berichte in einem Interview, dass ihm und seinen Kolleg*innen keine ausreichende Schutzkleidung zur Verfügung gestellt wurde. Daraufhin wurde er fristlos entlassen.
Der 70-jährige Jorge Pérez Ortega (Spitzname: „Jorgito“) arbeitete als Reinigungskraft im Krankenhaus „20 de Noviembre“ in Mexiko-Stadt, in dem hunderte COVID-19-Patient*innen behandelt wurden. Das Spital steht im Eigentum der Sozialversicherung (Instituto de Seguridad y Servicios Sociales de los Trabajadores del Estado / ISSSTE).
Als er am 22. Juni 2020 nach der Mittagspause ins Spital zurückkam, wurde er von Journalist*innen eines Lokalsenders angesprochen. Er berichtete, dass weder er noch seine Kolleg*innen angemessene Schutzkleidung von ihrem Arbeitgeber erhielten.
Fristlose Kündigung
Daraufhin wurde er fristlos ohne schriftliche Begründung oder Entschädigung von seinem Arbeitgeber, dem privaten Reinigungsunternehmen „Grupo Relissa“, das für das staatliche Krankenhaus arbeitet, entlassen.
Die Entlassung von Arbeitnehmer*innen ohne schriftliche Kündigung ist nach mexikanischem Arbeitsrecht illegal. Daher hat Jorge Pérez Ortega Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Obwohl er bei einem privaten Unternehmen angestellt war, ist die Sozialversicherung als Krankenanstaltenträger nach Bundesrecht auch für die Mitarbeiter*innen verantwortlich, die in ihren Einrichtungen bei Sub-Auftragnehmern arbeiten.
„Wir werden als Müll gesehen“
In einem Gespräch mit Amnesty International bestätigt Jorgito Pérez Ortega, dass die Reinigungskräfte kaum Schutzkleidung erhalten haben, „manchmal eine Maske, manchmal Handschuhe, manchmal nichts“. Auch Putzutensilien wurden nicht ausreichend zur Verfügung gestellt. Jorgito Pérez Ortega wünscht, dass Reinigungskräfte gut behandelt werden. „Wir werden immer als Müll gesehen. Und das ist nicht fair.“
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