Armut und soziale Rechte: Welche Verpflichtungen HABEN Staaten wie österreich bei der Armutsvermeidung?
Rechte, die eng an einen angemessenen und menschenwürdigen Lebensstandard und somit auch an die Armutsvermeidung geknüpft sind, sind sowohl in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (vor allem Artikel 22 bis 26) als auch im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (IPwskR) verankert. Diese reichen vom Recht auf Arbeit, Höchstmaß an Gesundheit, Bildung und soziale Sicherheit bis hin zum Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, welches auch das Recht auf angemessene Nahrung und Wohnen beinhaltet.
Die Vertragsstaaten dieses Paktes sind demnach völkerrechtlich dazu verpflichtet, diese Rechte zu achten, zu schützen und zu verwirklichen. Österreich hat den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte 1973 ratifiziert. Der Pakt trat 1978 in Kraft, steht jedoch unter einem sogenannten „Erfüllungsvorbehalt“. Das bedeutet, dass die im Pakt verankerten Rechte, nicht direkt in Einzelfällen vor österreichischen Gerichten anwendbar sind und sich Anwält*innen nicht direkt darauf berufen können.
Außerdem hat Österreich die Europäische Sozialcharta ratifiziert und es finden sich sowohl in zahlreichen weiteren gruppenspezifischen internationalen Menschenrechtskonventionen (wie beispielsweise in der Frauenrechtskonvention, Kinderrechtekonvention und Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen), wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, als auch in der Grundrechtecharta der Europäischen Union.
Annemarie Schlack, Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich
Ein menschenwürdiges Leben für alle in Österreich ist kein Almosen des Staates oder parteipolitisches Programm, sondern ein Menschenrecht. Es ist höchste Zeit, dass das auch die Verfassung in Österreich widerspiegelt.
Was können wir ALLe gegen Armut in Österreich tun?
Soziale Rechte als Menschenrechte verstehen und behandeln
Um Armut in Österreich besser zu vermeiden, ist es notwendig, dass alle Menschen ihre sozialen Menschenrechte einfordern und geltend machen können. Noch fehlt in Österreich das Bewusstsein für unsere wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte, zu denen zum Beispiel das Recht auf Wohnen zählt. Denn das Beispiel zeigt: Wohnen wird primär als Ware gesehen und weniger als ein Recht, das menschenrechtliche Verpflichtungen und Ansprüche mit sich bringt. Wir alle – und besonders politische Entscheidungsträger*innen – müssen soziale Rechte wie das Recht auf Wohnen, auf Bildung und auf Arbeit, als Menschenrechtsthemen verstehen und behandeln. Insbesondere staatliche Verpflichtungen in Bezug auf soziale Rechte müssen besser verstanden werden, damit sie letztlich besser eingehalten werden.
Soziale Rechte müssen in der Verfassung verankert werden
Obwohl die sozialen Rechte uns allen zustehen, sind sie in Österreich nicht in der Verfassung verankert. Die Verankerung in der österreichischen Bundesverfassung würde die Rechtssicherheit stärken und Menschen helfen, ihre Rechte durchzusetzen. Außerdem wäre dadurch sichergestellt, dass der Schutz und die Erfüllung dieser Rechte nicht dem Ermessen einzelner Regierungen überlassen werden, sondern einen rechtlichen Status als nationale Prioritäten erhalten, an den nachfolgende Regierungen gebunden sind.
Armutskonferenz
Ein Teil der Inhalte dieser Seite wurde gemeinsam mit der Armutskonferenz Österreich erarbeitet. Amnesty International Österreich ist außerordentliches Mitglied der Armutskonferenz.
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