Die Behörden unterdrückten 2020 weiterhin massiv die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit.
Das Innenministerium sowie die Sicherheits- und Nachrichtendienste verboten nach wie vor unabhängige politische Parteien, Menschenrechtsgruppen und andere zivilgesellschaftliche Initiativen. Alle Arten von Medien unterlagen der Zensur, und ausländische Satellitensender waren weiterhin gestört. Die Internetseiten von Facebook, Telegram, Twitter und YouTube blieben blockiert.
Erneut wurden Hunderte Menschen willkürlich inhaftiert, die lediglich friedlich ihre Menschenrechte wahrgenommen hatten. Dazu zählten Rechtsanwält*innen, Aktivist*innen und andere Menschenrechtsverteidiger*innen, die sich für die Umwelt, die Rechte von Frauen, Arbeitnehmer*innen und Minderheiten einsetzten oder sich gegen die Todesstrafe engagierten oder Aufklärung, Gerechtigkeit und Entschädigung im Zusammenhang mit den massenhaften Hinrichtungen und dem Verschwindenlassen von Menschen in den 1980er Jahren verlangten. Auch Demonstrierende, Journalist*innen und andere Medienschaffende, politisch Andersdenkende, Künstler*innen und Schriftsteller*innen wurden willkürlich inhaftiert.
Hunderte gewaltlose politische Gefangene waren von Begnadigungen und vorübergehenden Freilassungen ausgeschlossen. Die Oppositionsführer Mehdi Karroubi und Mir Hossein Mussawi sowie dessen Ehefrau Zahra Rahnavard standen noch immer ohne Anklage oder Gerichtsverfahren unter willkürlichem Hausarrest.
Das gesamte Jahr über schlossen die Behörden rechtswidrig die Einrichtungen zahlreicher Journalist*innen, die für unabhängige Medien im Ausland arbeiteten, sowie von Menschenrechtsverteidiger*innen und deren Familien, oder froren deren Bankkonten und Vermögen ein. Um Demonstrierende, Journalist*innen und Menschenrechtsverteidiger*innen für ihre Tätigkeiten zu bestrafen, wurden auch Familienmitglieder, wie zum Beispiel deren Kinder oder betagte Eltern, eingeschüchtert, verhört oder willkürlich festgenommen und inhaftiert.
Im Januar gingen die Sicherheitskräfte mit rechtswidriger Gewalt gegen Proteste vor. Sie verwendeten Luftgewehre und Munition, die normalerweise für die Jagd verwendet wird, Gummigeschosse, Tränengas und Pfefferspray, um friedlich Demonstrierende auseinanderzutreiben, die Gerechtigkeit für die Opfer des Absturzes des ukrainischen Flugzeuges forderten. Außerdem traten sie auf Demonstrierende ein, versetzten ihnen Fausthiebe, verprügelten sie und nahmen zahlreiche Menschen willkürlich in Haft.
Um eine unabhängige Berichterstattung im Vorfeld der Parlamentswahlen zu verhindern, gingen die Behörden im Januar und Februar gezielt gegen Journalist*innen vor, inhaftierten sie willkürlich und führten Hausdurchsuchungen und Verhöre durch.
Die Behörden ergriffen Maßnahmen, die eine unabhängige Berichterstattung über Covid-19 und jegliche Kritik am staatlichen Umgang mit der Pandemie unterbinden sollten. Das Ministerium für Kultur und islamische Führung wies Medien und Journalist*innen an, bei der Berichterstattung nur offizielle Quellen und Statistiken zu verwenden. Die Internetpolizei gründete eine spezielle Einheit, um gegen "Internet-Gerüchte" und "Fake News" über Corona in den sozialen Medien vorzugehen. Zahlreiche Journalist*innen, Nutzer*innen Sozialer Medien, Mitarbeiter*innen im Gesundheitswesen und andere Personen wurden festgenommen, verhört oder verwarnt. Im April erhoben die Behörden Anklage gegen Rahim Yousefpour, einen Arzt aus Saqqez in der Provinz Kurdistan, wegen "Verbreitung von Propaganda gegen das System" und "Störung der öffentlichen Meinung", weil er auf Instagram Beiträge über Covid-19 veröffentlicht hatte.