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Veröffentlicht am 18.6.2024
Im europäischen Asyldiskurs wird häufig darüber diskutiert, wie wir Grenzen schützen und gegen Schlepperbanden vorgehen müssen. Die Hilfe im Herkunftsland oder den Erstaufnahmeländern sei zu priorisieren – eine auch in Österreich beliebte Ausflucht, wenn es darum geht, trotz Abschottung ein humanes Antlitz zu wahren. Gleichzeitig ist Österreich eines jener EU-Länder, die seit Jahren nicht mehr in Resettlement geflüchteter Menschen oder andere sichere Fluchtrouten investieren. Im folgenden Text erfährst du, warum Aufnahmeprogramme für Geflüchtete ein unerlässlicher Teil einer menschenrechtskonformen Asylpolitik sind. Und, wie sichere Fluchtrouten Leben retten und für einen gelungenen Neustart im Aufnahmeland sorgen können.
> Welche sicheren Wege zu internationalem Schutz gibt es für Menschen auf der Flucht?
> Warum sind Aufnahmeprogramme wichtig für eine menschenrechtskonforme Asylpolitik?
> Wie funktioniert Resettlement und welche Rolle spielt das UNHCR?
> Welche Vorteile bieten Resettlement-Programme?
> Wie ist Resettlement international geregelt?
> Führt Österreich Resettlement-Programme durch?
> Welche sind die Schlüsselländer für Resettlement- und andere humanitäre Aufnahmeprogramme?
> Was fordert Amnesty International für Österreich und andere EU-Länder?
> Glossar: Definitionen von Begriffen rund um Flucht und Migration
Für Menschen, die zur Flucht gezwungen sind, bedeuten sichere Fluchtrouten häufig die einzige Chance, Sicherheit zu finden. Und zwar ohne ihr Leben zu riskieren. Solche Maßnahmen von Aufnahmeländern, die sichere Fluchtrouten bieten, sind einerseits eine Form der Solidarität und Unterstützung für die Erstzufluchtsländer, die häufig eine große Zahl an Geflüchteten beherbergen und überlastet sind. Sie bieten andererseits auch einen strukturierten und nachhaltigen Ansatz für Aufnahmeländer, um Schutzsuchende aufzunehmen und ihnen langfristige Perspektiven zu ermöglichen. Es gibt verschiedene Programme, um sichere Fluchtrouten zu gewährleisten, die in der Regel von Regierungen, internationalen Organisationen und/oder NGOs durchgeführt werden.
Resettlement
Resettlement ist ein Verfahren, bei dem besonders schutzbedürftige Personen, die bereits in einem anderen Staat als Geflüchtete leben, dauerhaft in einem aufnahmebereiten Drittstaat angesiedelt werden. In diesem Staat haben sie die Möglichkeit, sich in die Gesellschaft zu integrieren und erhalten langfristige Perspektiven.
Resettlement ist eine der drei verfügbaren dauerhaften Lösungen, neben freiwilliger Rückkehr in das Herkunftsland und lokaler Integration im Erstaufnahmeland. Die Entscheidung für Resettlement wird in der Regel getroffen, wenn eine Rückkehr in den Herkunftsstaat aufgrund der dort herrschenden Gefahren auf absehbare Zeit nicht möglich ist, und geflüchtete Personen nicht im ersten Asylland bleiben können, weil es dort keine langfristigen Integrationsmöglichkeiten gibt. Oftmals haben diese geflüchteten Menschen bereits viele Jahre in den Erstzufluchtsländern gelebt, bevor sie über ein Resettlement-Programm umgesiedelt werden.
Humanitäre Korridore
Humanitäre Korridore sind Wege, die von Regierungen, humanitären Organisationen und/oder den Vereinten Nationen eingerichtet werden, um gefährdeten Personen die sichere Einreise in ein anderes Land zu ermöglichen, ohne dass sie gefährliche Fluchtrouten nutzen müssen. Diese Korridore dienen dazu, Menschen in Not zu helfen und ihnen den Zugang zu Schutz und humanitärer Unterstützung zu erleichtern.
Humanitäre Visa
Humanitäre Visa werden von Regierungen ausgestellt, um gefährdeten Personen die sichere Einreise in ein Land zu ermöglichen, in dem sie Schutz suchen können. Humanitäre Visa werden oft an Personen vergeben, die von Konflikten, Verfolgung oder Naturkatastrophen betroffen sind und dringend humanitäre Hilfe benötigen.
Evakuierungen
In Notfällen oder bei akuter Gefahr werden gefährdete Personen aus einem Krisengebiet in ein sicheres Gebiet gebracht, um ihr Leben zu schützen. Evakuierungsmaßnahmen werden oft von Regierungen, internationalen Organisationen und/oder NGOs durchgeführt, um Menschen in akuten Notlagen zu helfen und sie vor drohenden Gefahren zu bewahren.
Ein Beispiel für Evakuierungen ist der Bosnien-Krieg zwischen 1992 und 1993: Gefährdete Zivilist*innen, darunter Familien, die durch den Krieg getrennt worden waren und wieder zusammengeführt werden wollten, wandten sich an das UNHCR, um Hilfe bei der Evakuierung aus dem Land zu erhalten.
Aufnahmeprogramme sind ein grundlegender Bestandteil einer humanitären und verantwortungsbewussten Asyl- und Migrationspolitik, die darauf abzielt, Schutzsuchenden Sicherheit zu gewähren. Sie verfolgen das Ziel, die Nutzung unsicherer Fluchtrouten zu reduzieren und Schutzsuchenden einen sicheren Hafen zu bieten. Aufgrund der fehlenden sicheren und regulären Fluchtrouten verzeichnete die Internationale Organisation für Migration (IOM) im Jahr 2023 weltweit die höchste jährliche Todesrate. Mindestens 8.542 Menschen auf der Flucht sollen 2023 weltweit gestorben oder vermisst worden sein. Aufnahmeprogramme tragen zur Sicherheit der Schutzsuchenden bei und verhindern Menschenrechtsverletzungen, die mit irregulärer Migration einhergehen.
Sichere Fluchtrouten helfen außerdem dabei, die Verteilung von Schutzsuchenden zu bewältigen, etwa in der Europäischen Union. Deutschland, Frankreich, Spanien und Italien verzeichnen zusammen mehr als zwei Drittel aller Asylanträge in der EU. In diesem Kontext ist es entscheidend, dass mehrere Länder zusätzliche Aufnahmeprogramme einführen, um den Druck auf bereits überlastete Systeme zu mindern und gleichzeitig eine gerechtere Verteilung der Verantwortung zu gewährleisten. Auch Österreich könnte dabei eine Vorreiterrolle in der Solidarität und Zusammenarbeit innerhalb der EU einnehmen und zugleich seine Verantwortung gegenüber Schutzsuchenden wahrnehmen.
Resettlement kann nur durchgeführt werden, wenn ein Staat zugestimmt hat, die geflüchteten Menschen aufzunehmen und ihnen einen dauerhaften Aufenthalt zu gewähren. In den meisten Fällen werden Resettlement-Programme in Zusammenarbeit mit dem UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) organisiert und durchgeführt. Resettlement verläuft in der Regel anhand der folgenden Schritte ab:
Die Dauer des gesamten Prozesses, angefangen von der Auswahl bis zur Ankunft der geflüchteten Menschen im Aufnahmeland, variiert aufgrund verschiedener Faktoren wie die politische Lage des ersten Aufnahmelands, die bürokratischen Verfahren und die Koordination zwischen verschiedenen beteiligten Parteien.
69 Prozent der schutzsuchenden Menschen leben in Nachbarländern ihrer Herkunftsländer, wo ihnen angemessener Schutz oft verwehrt bleibt. Durch die Umsetzung von Resettlement-Programmen können Menschen in prekären Situationen, deren Bedürfnisse vor Ort nicht erfüllt werden können, in sichere Umgebungen umgesiedelt werden, in denen sie die Möglichkeit haben, ihr Leben neu aufzubauen.
Für das Jahr 2024 schätzt das UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR), dass weltweit mehr als 2,4 Millionen geflüchtete Menschen auf Resettlement angewiesen sind, im Vergleich zu knapp über 2 Millionen im Jahr 2023. Laut UNHCR werden im Jahr 2025 voraussichtlich mehr als 2,9 Millionen geflüchtete Menschen Resettlement benötigen. Der starke Anstieg des Bedarfs um 20 Prozent spiegelt die steigende Zahl der geflüchteten Menschen weltweit wider.
Außerdem unterstützen Länder mit Resettlement-Programmen die Erstzufluchtsländer, die typischerweise Nachbarländer von Krisenregionen und Kriegsgebieten sind und oft einen überproportional hohen Anteil an geflüchtete Menschen aufnehmen.
Resettlement ermöglicht Aufnahmestaaten, den Prozess planbar und vorhersehbar zu gestalten. Durch die Ankunft bestimmter Personen zu festgelegten Zeitpunkten können staatliche Einrichtungen und die Zivilbevölkerung angemessen vorbereitet werden. Auf diese Weise können Strukturen rechtzeitig aufgebaut und eine gerechte Verteilung auf aufnahmewillige Gemeinden und Städte organisiert werden.
Aimée Stuflesser, Expertin für Asyl und Migration bei Amnesty International Österreich
Die Durchführung von Resettlement-Programmen liegt im Ermessen jedes einzelnen Landes, erfolgt also auf freiwilliger Basis. Da es keine rechtliche Verpflichtung gibt, zeigen EU-Länder durch die Umsetzung von Resettlement-Programmen ihr Bekenntnis zu Solidarität und Engagement für die Wahrung der Menschenrechte.
EU-Länder können alle zwei Jahre Resettlement-Zusagen (sogenannte „Pledges“) bei der EU-Kommission einstellen und legen damit fest, wie viele Resettlement- und andere humanitäre Aufnahme-Plätze sie anbieten werden. Diese Länder werden dann finanziell von der Europäischen Union unterstützt. Gleichzeitig können EU-Länder temporäre oder permanente Resettlement-Programme in Zusammenarbeit mit dem UNHCR durchführen.
Obwohl Resettlement in keiner Konvention verankert ist, gibt es mehrere Rechtsdokumente, in denen die EU-Mitgliedstaaten aufgefordert werden, Resettlement-Porgramme einzurichten und Resettlement-Zusagen zu treffen.
Am 10. April 2024 wurde im Rahmen des Asyl- und Migrationspakts der Europäischen Union das Union Resettlement and Humanitarian Admission Framework (URF) verabschiedet. Dieser neue Rahmen sieht die Annahme eines zweijährigen EU-Resettlement- und humanitären Aufnahmeplans vor, um den Mitgliedstaaten bei der Umsiedlung von Menschen in der gesamten EU zu helfen.
Das EU-Resettlement-Framework zielt darauf ab, sichere Wege in die EU zu schaffen und das Risiko zu minimieren, dem schutzsuchende Menschen ausgesetzt sind. Es legt gemeinsame Regeln für Resettlement und humanitäre Aufnahme fest, trägt zu globalen Resettlement- und humanitären Aufnahmeinitiativen bei und unterstützt Nicht-EU-Länder, die viele Menschen in Not aufnehmen.
Das New Yorker Übereinkommen wurde am 19. September 2016 von der UN-Generalversammlung verabschiedet. Darin werden Staaten, die noch keine Resettlement-Programme eingerichtet haben, dazu aufgefordert, dies schnellstmöglich zu tun. Diejenigen, die bereits Programme haben, werden ermutigt, die Kapazitäten zu erhöhen.
Das Rahmenwerk des Globalen Pakts für Flüchtlinge wurde 2018 von den Vereinten Nationen verabschiedet, um eine vorhersehbare und gerechte Verantwortungsteilung zu erzielen. Er erkennt an, dass eine nachhaltige Lösung für Flüchtlingssituationen nur durch internationale Zusammenarbeit erreicht werden kann. Das Rahmenwerk zielt darauf ab, Resettlement-Programme zu etablieren, zu erweitern und deren Qualität zu verbessern sowie Resettlement-Zusagen in der EU-Kommission einzureichen.
Übergeordnetes Ziel des Globalen Pakts für Flüchtlinge ist, dass bis 2030 drei Millionen geflüchtete Personen Zugang zu sicheren Fluchtrouten und Familienzusammenführung haben.
Letztendlich obliegt es den Regierungen, die geeigneten Maßnahmen zu treffen, um den Schutz und die Unterstützung von geflüchteten Menschen in Einklang mit ihren nationalen Interessen und Verpflichtungen zu gewährleisten.
Resettlement-Programme und andere Aufnahmeprogramme können Asylverfahren für irreguläre Migrant*innen nicht ersetzen. Sie bieten eine geordnete und organisierte Möglichkeit, geflüchteten Menschen Schutz zu gewährleisten. Das ändert nichts an der Realität, dass weiterhin Menschen gezwungen sind, auf irreguläre Weise zu migrieren, um lebensbedrohlichen Bedingungen zu entkommen oder bessere Lebensperspektiven zu suchen. Für diese Personen muss ein faires Verfahren sichergestellt sein. Es ist unerlässlich, dass alle schutzsuchenden Menschen angemessene Unterstützung und Schutz erhalten, unabhängig von ihrem Migrationsstatus.
In Österreich wurden zwischen 2013 und 2018 drei Resettlement-Programme unter dem Titel „Humanitäre Aufnahmeprogramme“ durchgeführt. Diese Programme ermöglichten es, 1.250 syrische geflüchtete Menschen aus der Türkei, dem Libanon und Jordanien sicher und regulär nach Österreich zu bringen. Die letzten Geflüchtete trafen im Dezember 2017 ein und wurden bis Herbst 2018 betreut.
Die EU-Kommission unterstützte Österreich bei der Durchführung von Resettlement-Programmen mit 10.000 Euro pro aufgenommener Person. Caritas, Diakonie und das Österreichische Rote Kreuz (ÖRK) sorgten bereits vor der Ankunft der geflüchtete Menschen für geeignete Unterkünfte, die sie sofort beziehen konnten. Diese Resettlement-Programme legten den Grundstein für eine langfristige und nachhaltige Integration der Geflüchteten in Österreich.
Trotz dieser Erfolge hat Österreich seit 2018 kein Resettlement-Programm mehr durchgeführt.
Trotz des steigenden Bedarfs ist in den letzten 12 Monaten die Gesamtzahl der Resettlement-Zusagen, die von EU-Staaten in diesem Jahr gemacht wurden, um etwa 3% gesunken – auf etwa 15.480 pro Jahr. Dies entspricht weniger als 1% der weltweit 2,4 Millionen Menschen, die laut Angaben des UNHCR auf Resettlement angewiesen sind.
Nur 14 EU-Mitgliedstaaten haben für die Jahre 2024 und 2025 Zusagen zum Resettlement von geflüchteten Menschen gemacht. Letztes Jahr waren es noch 17 Staaten. Frankreich und Deutschland haben die meisten Zusagen gestellt, nämlich jeweils 42% bzw. 19% des Gesamtbetrags. Deutschland führt seit 2012 ein reguläres Resettlement-Programm durch. In den Jahren 2012 bis 2014 wurden jährlich jeweils 300 geflüchtete Menschen aufgenommen. Im Jahr 2015 wurde die Anzahl auf insgesamt 500 Plätze pro Jahr erhöht. Seit dem 1. August 2015 gibt es in Deutschland eine eigene Rechtsgrundlage für Geflüchtete, die via Resettlement aufgenommen wurden. Spanien verfügt seit 2010 über Nationale Resettlement-Programme (PNR), die jährlich genehmigt werden. Für das Jahr 2024 hat sich Spanien verpflichtet, 1.200 Asylsuchende neu anzusiedeln. Seit 2019 verfügt Spanien auch über das Gemeinschaftssponsoringprogramm, das es den Bürger*innen ermöglicht, direkt an der Unterstützung von Asylsuchenden während ihres Integrationsprozesses teilzunehmen, um die Integration zu erleichtern.
Kanada hat verschiedene Programme zur Neuansiedlung von geflüchteten Menschen. Neben dem Government-Assisted Refugees (GAR)-Programm und dem Blended Visa Office-Referred (BVOR)-Programm können kanadische Staatsbürger*innen und Personen mit ständigem Wohnsitz in Kanada auch im Rahmen des Private Sponsorship of Refugees (PSR)-Programms Geflüchtete beim Aufbau eines neuen Lebens in Kanada unterstützen. Das PSR-Programm ermöglicht es Kanadier*innen bestimmte Einzelpersonen oder Familien, die sich im Rahmen des kanadischen Flüchtlings- und humanitären Programms als geflüchtete Menschen qualifizieren, in Kanada neu anzusiedeln und privat zu unterstützen.
Appell an die österreichische Bundesregierung
Gemeinsam mit anderen Organisationen haben wir einen Appell an die österreichische Regierung gerichtet. Es ist höchste Zeit, dass sich die Regierung wieder für Aufnahmeprogramme einsetzt. Wir müssen eine solidarische und menschliche Antwort auf die globalen Herausforderungen finden. Die Wiederaufnahme von Resettlement- und anderen Aufnahmeprogrammen ist ein Schritt in die richtige Richtung, um Menschen Schutz und Unterstützung zu bieten. Es ist dringend erforderlich, dass die Regierung eine gerechtere und sicherere Migrationspolitik umsetzt, um den Bedürfnissen der Schutzsuchenden gerecht zu werden und ihre Rechte zu wahren.
Im Migrationsdiskurs fallen immer wieder viele unterschiedliche Begriffe. In unserem Glossar findest du Definitionen für Begriffe aus dem Bereich Migration und entsprechende Hinweise, warum bei einigen von ihnen Vorsicht geboten ist.
Migration: Migration bezeichnet die dauerhafte oder vorübergehende räumliche Verlagerung des Wohnsitzes von Einzelpersonen oder Gruppen. Dies kann innerhalb eines Landes (Binnenmigration) oder zwischen verschiedenen Ländern (internationale Migration) erfolgen.
Migrant*in: Ein*e Migrant*in ist eine Person, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz verlässt, um sich vorübergehend oder dauerhaft an einem anderen Ort niederzulassen. Dies kann innerhalb eines Landes oder über internationale Grenzen hinweg geschehen. Migration kann aus verschiedenen Gründen erfolgen, wie z.B. aus wirtschaftlichen, familiären oder bildungsbezogenen Gründen.
Reguläre Migration: Reguläre Migration bezeichnet die Bewegung von Personen gemäß den Einwanderungsbestimmungen des Ziellandes. Migrant*innen reisen mit den notwendigen Genehmigungen, wie Visa oder Arbeitserlaubnissen, und halten sich an die rechtlichen Vorgaben des Aufnahmelandes.
Irreguläre Migration: Irreguläre Migration beschreibt die Bewegung von Personen über nationale Grenzen hinweg ohne die erforderlichen Dokumente oder Genehmigungen. Dies kann durch Einreise ohne Genehmigung, den Verbleib nach Ablauf eines Visums oder die Nutzung falscher Dokumente geschehen. Im polit-medialen Diskurs ist häufig von „illegalen Migrant*innen“ oder „illegaler Migration“ die Rede. Amnesty International weist daraufhin, dass kein Mensch illegal ist, weil er Grenzen ohne Papiere überqueren und gefährliche Fluchtrouten benutzen muss, um sein Leben zu retten. Es ist kein Verbrechen, Sicherheit zu suchen – es ist ein Menschenrecht. Der sensible Umgang mit Begrifflichkeiten ist im Themenbereich Flucht und Migration besonders wichtig, um das Thema sachlich zu bearbeiten, statt Fremdenhass, Angst und Hetze zu schüren.
Flucht: Flucht beschreibt den erzwungenen Ortswechsel von Menschen, die vor Verfolgung, Krieg, Gewalt oder Naturkatastrophen fliehen müssen und in einem anderen Land Schutz suchen. Flucht erfolgt in der Regel plötzlich und ungeplant, oft unter Lebensgefahr und ohne die Möglichkeit, persönliche Habseligkeiten mitzunehmen.
Schutzsuchende Menschen: Schutzsuchende Menschen sind Personen, die vor Verfolgung, Krieg oder Gewalt fliehen und internationalen Schutz suchen. Sie haben einen Asylantrag in einem Land gestellt, der noch nicht entschieden ist.
Geflüchtete Menschen (Flüchtlinge): Bei positivem Abschluss des Asylverfahrens sind die Schutzsuchende Menschen anerkannte Geflüchtete. Laut der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 wird ein Flüchtling als jemand definiert, der/die „aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen rassistischer Zuschreibungen (Original-Wortlaut: race), Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will“. Achtung: Das Wort „Flüchtling“ weist eine bedenkliche Wortstruktur auf, deren Endung "-ling" sich in vorwiegend negativ konnotierten Wörtern wiederfindet. Jedoch wird das Wort „Flüchtling“ in internationalen Abkommen verwendet und ist der juristische Begriff für anerkannte Personen, die Asyl beantragt haben und es gewährt bekommen haben.
Asyl: Asyl bezeichnet den Schutz, den ein Staat Personen gewährt, die in ihrem Heimatland verfolgt werden und dort keine Sicherheit finden können. Dieser Schutz wird auf Grundlage internationaler Abkommen, wie der Genfer Flüchtlingskonvention, und nationaler Gesetze gewährt. Asylsuchende durchlaufen ein rechtliches Verfahren, um ihren Anspruch auf Asyl nachzuweisen.
Internationaler Schutz: Schutz, der Menschen gewährt wird, die aufgrund von Verfolgung, Gewalt oder schweren Menschenrechtsverletzungen gezwungen sind, aus ihrem Herkunftsland zu fliehen und in einem anderen Land Zuflucht suchen. Internationaler Schutz wird in zwei Formen gewährt: Status der/des Asylberechtigten (Geflüchtete*r, Asyl) und Status der/des subsidiär Schutzberechtigten (subsidiärer Schutz)