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Menschenrechte in bewaffneten Konflikten © AFP via Getty Images

Durch den Krieg in der Ukraine ist uns kürzlich wieder näher gerückt, was lange Zeit weit weg schien: Bewaffnete Konflikte und Kriege verursachen Tod, Zerstörung, Vertreibung und Leid in großem Ausmaß. Derzeit – und bereits vor dem Ausbruch des Krieges in Europa – finden weltweit zahlreiche bewaffnete Konflikte statt. Dabei unterscheidet man grundsätzlich zwischen internationalen bewaffneten Konflikten – also Konflikte zwischen den Streitkräften zweier oder mehrerer Staaten – und nicht-internationalen bewaffneten Konflikten. Letztere sind Konflikte, an denen Kriegsparteien innerhalb eines einzigen Staates beteiligt sind.  

Im Jahr 2020 wurden 82,4 Millionen Menschen in Folge von bewaffneten Konflikten, Gewalt, Verfolgung und Menschenrechtsverletzungen vertrieben. Das bedeutet, dass mehr als ein Prozent der Weltbevölkerung – oder 1 von 95 Menschen – gewaltsam vertrieben wurde (Stand 2020, UNHCR). Besonders betroffen sind Kinder: Sie machen 30 Prozent der Weltbevölkerung aus, aber schätzungsweise 42 Prozent aller gewaltsam vertriebenen Menschen. 

Amnesty International dokumentiert und bekämpft Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und Verletzungen der Menschenrechte in bewaffneten Konflikten, unabhängig davon, wer die Täter*innen sind und wo sie passieren. Amnesty unterstützt Überlebende dabei, dass die Verantwortlichen von Verstößen gegen das Völkerrecht zur Rechenschaft gezogen werden, sei es durch strafrechtliche Verfolgung durch nationale Behörden oder internationale Institutionen wie den Internationalen Strafgerichtshof.  

Welche Gesetze gelten im Krieg? Was braucht es, damit Kriegsverbrechen verfolgt werden können? Und was genau bedeuten Begriffe wie Kriegsrecht, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschenlichkeit? Auf dieser Seite erhältst du einen Überblick über das Thema bewaffnete Konflikte und internationales Strafrecht sowie zur Arbeit von Amnesty International in Konfliktgebieten.

Wie sieht die Arbeit von Amnesty International bei bewaffneten Konflikten aus? 

Amnesty International führt sowohl vor Ort als auch aus der Ferne Untersuchungen von Menschenrechtsverletzungen und Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht bei bewaffneten Konflikten durch. 

Mitarbeiter*innen von Amnesty International verbringen jedes Jahr Tausende Stunden in Konfliktgebieten, sprechen mit Zeug*innen und Überlebenden und sammeln Informationen von zahlreichen lokalen Organisationen und von offiziellen Stellen, einschließlich Militär und Strafverfolgungsbehörden. Die Waffen- und Militärexpert*innen von Amnesty International identifizieren Waffen und Munition und analysieren deren Auswirkungen, um Verstöße gegen das Humanitäre Völkerrecht und Menschenrechtsverletzungen zu dokumentieren. 

Amnesty International recherchiert nicht nur direkt in Konfliktgebieten, sondern setzt auch verschiedene Fernerkundungstechnologien ein. Das umfasst beispielsweise die Analyse von Satellitenbildern und die Überprüfung digitaler Beweise, wie Videos und Fotos, die von Zeug*innen aufgenommen wurden. Auf diese Weise können Amnesty-Expert*innen bewaffnete Konflikte auf der ganzen Welt beobachten und analysieren. 

Vor Ort aufgenommene Aussagen von Zeug*innen und Bildmaterial sowie die aus der Ferne gesammelten Daten bilden die Grundlage für die globale Arbeit und die Kampagnen von Amnesty International. 

Amnesty International setzt sich sowohl auf höchster politischer Ebene als auch mittels zivilgesellschaftlicher Kampagnen für den Schutz der Zivilbevölkerung in Konflikten ein und unterstützt die Forderungen von Überlebenden nach Gerechtigkeit – insbesondere durch die Unterstützung der Arbeit nationaler Gerichte, hybrider Gerichte und des Internationalen Strafgerichtshofs.   

Das Amnesty Crisis Evidence Lab: So deckt Amnesty Kriegsverbrechen in der Ukraine auf 

Auch im Krieg in der Ukraine stützen sich Amnesty-Berichte unter anderem auf von uns verifizierte Videos, Fotos, Satellitenbilder sowie auf Berichte von Menschen und Organisationen vor Ort. Eine zentrale Rolle bei dieser Ferndokumentation von Menschenrechtsverletzungen spielt dabei das Crisis Evidence Lab. 

Das Evidence Lab ist Teil des Krisenreaktionsprogramms von Amnesty International. Im digitalen Verifizierungsprozess kommen hier Open Source Software (Software mit öffentlich einsehbarem Quellcode) und menschliche Expertise zusammen: Expert*innen für die visuelle Auswertung von Fernerkundungsdaten, Waffenanalyst*innen, Datenwissenschaftler*innen und Entwickler*innen können so die Geschichten derjenigen erzählen, die direkt von einem Konflikt betroffen sind.

Wie Amnesty Kriegsverbrechen in der Ukraine aufdeckt

Wie ermittelt das Crisis Evidence Lab Kriegsverbrechen in der Ukraine? Wie funktionieren digitale Verifizierungsprozesse? Wie geht das Evidence Lab genau vor? Mehr über die Arbeit des Crisis Evidence Lab findest du hier.

Bewaffnete Konflikte und die Gesetzeslage: Humanitäres Völkerrecht und internationales Strafrecht 

Humanitäres Völkerrecht 

Bewaffnete Konflikte werden in erster Linie durch das humanitäre Völkerrecht (HVR) geregelt, das auch als Kriegsrecht bezeichnet wird. Dieses gilt nur in bewaffneten Konflikten. Das HVR umfasst Regeln, die in internationalen Verträgen verankert oder durch Gewohnheitsrecht anerkannt sind, um die Auswirkungen von bewaffneten Konflikten zu verringern. Schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht gelten als Kriegsverbrechen. 

Hauptziele des humanitären Völkerrechts sind die Minimierung menschlichen Leids sowie der Schutz der Zivilbevölkerung und Personen,  die nicht mehr direkt an den Kampfhandlungen beteiligt sind, wie z. B. Kriegsgefangene.  Darüber hinaus beinhaltet das HRV auch Regeln über die von den Konfliktparteien eingesetzten Kriegsmethoden und –mittel. Das humanitäre Völkerrecht verlangt, dass die Konfliktparteien jederzeit zwischen Zivilist*innen, denen Schutz gewährt wird, und Kombattant*innen unterscheiden. Zivilist*innen dürfen nicht absichtlich angegriffen werden. Legitime Angriffe dürfen sich nur gegen militärische Ziele richten. 

Alle Konfliktparteien müssen Maßnahmen ergreifen, um den Schaden für die Zivilbevölkerung und zivile Objekte (wie Wohnhäuser, Schulen und Krankenhäuser) so gering wie möglich zu halten. Sie dürfen keine Angriffe durchführen, bei denen nicht zwischen Zivilist*innen und Kombattant*innen unterschieden wird oder die der Zivilbevölkerung unverhältnismäßig großen Schaden zufügen. 

Internationales Strafrecht   

Bei schweren Menschenrechtsverletzungen, einschließlich Kriegsverbrechen, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit (siehe Glossar am Ende des Artikels), kommt das internationale Strafrecht zur Anwendung  

Alle Staaten sind verpflichtet, diejenigen vor Gericht zu stellen, die im begründeten Verdacht stehen, für Verbrechen nach dem Völkerrecht strafrechtlich verantwortlich zu sein. Dies gilt auch im Rahmen der universellen Gerichtsbarkeit – doch viele Staaten sind entweder nicht bereit oder nicht in der Lage, die Täter*innen vor Gericht zu stellen.  

Die internationale Gemeinschaft hat Ad-hoc-Strafgerichtshöfe eingerichtet, um die Verbrechen im ehemaligen Jugoslawien, in Ruanda und in Sierra Leone zu behandeln. Im Jahr 2002 wurde der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) gegründet, um der Straflosigkeit für Verbrechen nach internationalem Recht ein Ende zu setzen. Das Gründungsdokument des IStGH – das Römische Statut – wurde von 124 Vertragsstaaten unterzeichnet, die der Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs unterstehen.  

Der IStGH ist ein ständiges Gericht. Es wird eingesetzt, wenn die nationalen Justizsysteme nicht in der Lage oder nicht willens sind, die Täter*innen vor ein nationales Gericht zu stellen. Fälle können von einem Vertragsstaat oder vom UN-Sicherheitsrat an den IStGH verwiesen werden. Der UN-Sicherheitsrat kann auch Fälle gegen Nichtvertragsstaaten an den IStGH verweisen. Die Anklagebehörde des IStGH kann außerdem auch beschließen, auf der Grundlage externer Beweise eine Untersuchung gegen einen Vertragsstaat einzuleiten. 

Der IStGH kann nur über Verbrechen befinden, die nach dem Inkrafttreten des Römer Statuts, also nach dem 1. Juli 2002, begangen wurden (aufgrund des allgemein anerkannten Rückwirkungsverbotes im Strafrecht). Zudem ist der IStGH nur zuständig, wenn ein solches Verbrechen auf dem Territorium oder von einem Bürger eines Vertragsstaates begangen wurde oder von einem Staat, der dem IStGH ad hoc die Zuständigkeit dafür zugesprochen hat oder wenn der Uno-Sicherheitsrat eine Situation zur Ermittlung an den IStGH überweist (vgl. Sudan und Libyen). 

Einige Staaten haben hybride Gerichte – innerstaatliche Gerichte mit internationalen Elementen – eingerichtet, um Täter*innen, die Verbrechen nach internationalem Recht begehen, zur Rechenschaft zu ziehen. 

Die erste Verurteilung durch den Internationalen Strafgerichtshof erfolgte im März 2012 gegen Thomas Lubanga, den Anführer einer bewaffneten Gruppe in der Demokratischen Republik Kongo.  

Internationale Menschenrechtsnormen, die sowohl durch Völkergewohnheitsrecht, als auch in internationalen Verträgen verankert sind, sind auch während bewaffneter Konflikte gültig.

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Beispiele für die Arbeit von Amnesty International zu bewaffneten Konflikten
  

Syrien

2017 veröffentlichte Amnesty International einen Bericht, der dokumentiert, wie die syrische Regierung im Saydnaya-Gefängnis Verbrechen gegen die Menschlichkeit – einschließlich systematischen Mord, Folter, Verschwindenlassen und vorsätzliche Vernichtung – verübt hat. Der Bericht wurde nach einer einjährigen Untersuchung veröffentlicht, die sich auf Interviews mit ehemaligen Inhaftierten, Familienangehörigen von Inhaftierten sowie Gefängnispersonal, das früher im Saydnaya-Gefängnis gearbeitet hat, stützte.  
 
Die Untersuchung schärfte das öffentliche Bewusstsein für die Situation der Gefangenen in Syrien und führte zu einer verstärkten Verpflichtung der UN-Untersuchungskommission für Syrien, die Inhaftierungen in dem Land zu überwachen. 
 
Sudan

2016 konnte Amnesty International beweisen, dass sudanesische Regierungstruppen in der Region Jebel Marra in Darfur (Sudan) Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen haben – einschließlich des Einsatzes von Chemiewaffen. Dies wurde durch die Kombination aus Zeug*innenaussagen von Überlebenden und Satellitenbildern glaubhaft belegt. Die Ergebnisse des Berichts trugen maßgeblich zu Resolutionen der Afrikanischen Union und der Vereinten Nationen bei, mit denen die Friedenstruppe in Darfur (UNAMID) aufgefordert wurde, den militärischen Schutz und die Nothilfe in der Region Jebel Marra zu verstärken.  

Zentralafrikanische Republik

Im Jahr 2014 dokumentierte Amnesty International zahlreiche Massaker an Muslim*innen in der Zentralafrikanischen Republik und die gewaltsame Vertreibung der verbliebenen muslimischen Bevölkerung aus der westlichen Hälfte des Landes. Die Recherchen von Amnesty International haben maßgeblich dazu beigetragen, dass der UN-Sicherheitsrat beschlossen hat, eine Friedenstruppe zum Schutz der Zivilbevölkerung in die Zentralafrikanische Republik zu entsenden. 

Nigeria

Amnesty International hat immer wieder schwere Verstöße gegen die internationalen Menschenrechtsnormen und das humanitäre Völkerrecht dokumentiert, die im Nordosten Nigerias von der bewaffneten Gruppe Boko Haram und dem nigerianischen Militär begangen wurden. Seit 2012 wurden jährliche Berichte dazu veröffentlicht. Im Jahr 2015 veröffentlichte Amnesty zwei Berichte, die Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit dokumentieren, die von Boko Haram und dem nigerianischen Militär begangen wurden (Bericht Nigeria: ‘Our job is to shoot, slaughter and kill’: Boko Haram’s reign of terror in north east Nigeria und Bericht Nigeria: Stars on their shoulders: Blood on their hands: War crimes committed by the Nigerian military). Außerdem wurden neun hochrangige Militärs genannt, gegen die wegen ihrer möglichen strafrechtlichen Verantwortung ermittelt werden sollte. Amnesty International übt weiterhin Druck auf die nigerianische Regierung und den Internationalen Strafgerichtshof aus, damit die Täter, die in diesem Konflikt Verbrechen nach dem Völkerrecht begangen haben, vor Gericht gestellt werden. 

Zahlen & Fakten

24,3 Mio.

Anzahl der Menschen im Jemen, die humanitäre Hilfe benötigen (einschließlich Nahrung, Gesundheitsversorgung und Unterkunft), darunter über 12,2 Millionen Kinder (Quelle: UNHCR & UNICEF, 2020)

79,5 Mio.

Anzahl der Menschen, die aufgrund von Verfolgung, Konflikten, Gewalt oder Menschenrechtsverletzungen vertrieben wurden (Quelle: UNHCR, 2020)

3

Alle 3 Sekunden wird ein Mensch gewaltsam vertrieben. Das entspricht ungefähr der Zeit, die du gebraucht hast, um diesen Satz zu lesen. In jeder Minute werden also 20 Menschen vertrieben. (Quelle: UNO-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR, 2020)

2,86 Mio.

Anzahl der Menschen im Südsudan, die aufgrund von Verfolgung, Konflikten, Gewalt oder Menschenrechtsverletzungen vertrieben wurden (Quelle: Amt der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten UNOCHA, 2020)

6,1 Mio.

Anzahl der Menschen, die aufgrund von Gewalt in Syrien vertrieben wurden (Quelle: UNOCHA, 2019)

Glossar und Definitionen: Was bedeuten Begriffe wie Humanitäres Völkerrecht, Kriegsrecht, Genozid und Verbrechen gegen die Menschlichkeit? 

  • Humanitäres Völkerrecht: Das humanitäre Völkerrecht ist nur in bewaffneten Konflikten anwendbar und enthält eine Reihe von Regeln, die die Auswirkungen bewaffneter Konflikte begrenzen sollen. Es schützt die Zivilbevölkerung und Personen, die nicht oder nicht mehr an den Feindseligkeiten beteiligt sind, und schränkt die Mittel und Methoden der Kriegsführung ein. 
  • Internationale bewaffnete Konflikte: Eine Situation, in der zwischen zwei oder mehreren Staaten auf bewaffnete Gewalt zurückgegriffen wird, unabhängig vom Grund oder der Intensität des Konflikts. Internationale Menschenrechtsnormen: Die internationalen Menschenrechtsnormen legen Verpflichtungen fest, die die Staaten einhalten müssen. 
  • Internationales Strafrecht: Die individuelle strafrechtliche Verfolgung von den schwersten Verstößen gegen Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht. 
  • Kriegsverbrechen: Verbrechen, die gegen Gesetze oder Gebräuche des Krieges verstoßen, die in den Genfer und Haager Konventionen definiert sind. Dazu gehören das gezielte Angreifen von Zivilist*innen, Mord, Folter sowie andere Misshandlungen von Zivilpersonen oder Kriegsgefangenen. 
  • Nicht-internationaler bewaffneter Konflikt: Eine längere bewaffnete Konfrontation zwischen staatlichen Streitkräften und den Streitkräften einer oder mehrerer bewaffneter Gruppen oder zwischen solchen Gruppen, die auf dem Gebiet eines Staates entstehen. Die bewaffnete Konfrontation muss ein Mindestmaß an Intensität erreichen und die am Konflikt beteiligten Parteien müssen ein Mindestmaß an Organisation aufweisen, um als bewaffneter Konflikt definiert zu werden.
  • Prinzip der Unterscheidung: Das Prinzip der Unterscheidung ist grundlegender Eckpfeiler des HRV. Alle Konfliktparteien müssen zwischen militärischen Zielen und Zivilist*innen / zivilen Einrichtungen unterscheiden. Jeder vorsätzliche Angriff auf eine Zivilperson oder ein ziviles Gebäude – wie Wohnhäuser, medizinische Einrichtungen, Schulen oder Regierungsgebäude – ist ein Kriegsverbrechen (sofern das Gebäude nicht für militärische Zwecke übernommen wurde). Bestehen Zweifel, ob ein Ziel zivil oder militärisch ist, muss davon ausgegangen werden, dass es sich um ein ziviles Ziel handelt.
  • Straflosigkeit: Dieser Begriff wird verwendet, wenn jemand eine Straftat (Kriegsverbrechen, Mord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit usw.) begehen kann, ohne bestraft zu werden. 
  • Verbrechen gegen die Menschlichkeit: Verbrechen, die im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen die Zivilbevölkerung als Teil einer staatlichen oder organisatorischen Politik in Friedens- oder Kriegszeiten begangen werden. Dazu gehören Verschwindenlassen, Mord, Versklavung, Vergewaltigung und Deportation oder Zwangsumsiedlung der Bevölkerung. 
  • Verhältnismäßigkeitsgrundsatz: Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit verbietet Angriffe auf militärische Ziele, die voraussichtlich den Verlust von Menschenleben unter der Zivilbevölkerung, die Verletzung von Zivilist*innen und/oder die Beschädigung von zivilen Objekten zur Folge haben, die im Verhältnis zum erwarteten unmittelbaren und tatsächlichen militärischen Vorteil unverhältnismäßig wären.
  • Völkergewohnheitsrecht: Internationale Verpflichtungen, die sich aus der etablierten staatlichen Praxis ergeben und die die Staaten einhalten, weil sie sich dazu als verpflichtet erachten, in Unterscheidung zu Verpflichtungen, die sich aus schriftlichen internationalen Verträgen ergeben.
  • Völkermord/Genozid: Handlungen, die in der Absicht begangen werden, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe ganz oder teilweise zu vernichten. Dazu gehören die Tötung von Mitgliedern einer solchen Gruppe, die Verursachung schwerer körperlicher oder seelischer Schäden bei Mitgliedern der Gruppe, die vorsätzliche Schaffung von Lebensbedingungen, die auf die vollständige oder teilweise Zerstörung der Gruppe abzielen, die Verhängung von Maßnahmen zur Verhinderung von Geburten innerhalb der Gruppe und die gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe. 
  • Universelle Gerichtsbarkeit: Die universelle Gerichtsbarkeit bezieht sich auf den Grundsatz, dass ein nationales Gericht Einzelpersonen für Verbrechen nach dem Völkerrecht – wie Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, Völkermord und Folter – unabhängig vom Ort des Geschehens strafrechtlich verfolgen kann und unter bestimmten Umständen auch muss. Dies basiert auf dem Prinzip, dass auch einzelne Staaten aktiv werden können, wenn solche Verbrechen der internationalen Gemeinschaft oder der internationalen Ordnung selbst schaden. Eine solche Ausübung der Gerichtsbarkeit wird als universelle Gerichtsbarkeit bezeichnet. Amnesty International fordert die Staaten auf, dafür zu sorgen, dass ihre nationalen Gerichte die universelle Gerichtsbarkeit für Verbrechen nach dem Völkerrecht ausüben können.