Anlässlich der bevorstehenden Ernennung der neuen Volksanwältin am 20. November fordern Vertreter*innen der Zivilgesellschaft zum wiederholten Mal eine umfassende Reform des Ernennungsverfahrens für die Volksanwaltschaft. Ein transparentes und inklusives Auswahlverfahren ist entscheidend, um die Unabhängigkeit der Volksanwaltschaft zu stärken und das Vertrauen der Öffentlichkeit in ihre Funktion als nationale Menschenrechtsinstitution (NHRI) zu sichern.
Vor dem Hintergrund der laufenden Koalitionsverhandlungen appellieren die unterzeichnenden Organisationen an die künftige Regierung, eine wirksame Reform des Besetzungsverfahrens der Volksanwaltschaft in das Regierungsprogramm aufzunehmen. Nur durch ein inklusives und transparentes Verfahren kann die Volksanwaltschaft ihrer Rolle als Nationale Menschenrechtsinstitution gerecht werden.
Um die Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit der Volksanwaltschaft zu stärken, fordern die Unterzeichnenden folgende Reformen:
1. Breite und öffentliche Ausschreibung der Position – Neubesetzungen der Volksanwaltschaft müssen öffentlich ausgeschrieben werden, um ein breites Feld an qualifizierten Kandidat*innen zu erreichen.
2. Diversität der Kandidat*innen – Bei der Ausschreibung und Auswahl sollen Kandidat*innen aus einem breiten Spektrum der Gesellschaft und mit verschiedenen Bildungs- und Berufshintergründen berücksichtigt werden.
3. Konsultation und Beteiligung der Zivilgesellschaft – Eine umfassende Konsultation und Beteiligung von Organisationen der Zivilgesellschaft am Auswahl- und Ernennungsverfahren ist sicherzustellen.
4. Transparente und objektive Auswahlkriterien – Die Auswahl und Ernennung müssen auf vorher festgelegten, objektiven und transparenten Kriterien basieren, um Fairness zu gewährleisten.
Internationale Kritik bekräftigt Reformbedarf
In der Universellen Periodischen Überprüfung (UPR) durch den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen im Jahr 2021 haben zahlreiche Staaten Österreich empfohlen, die Volksanwaltschaft durch eine Reform des Bestellungsverfahrens zu stärken. Trotz der Annahme dieser Empfehlungen durch die österreichische Bundesregierung wurden bisher keine strukturellen Änderungen umgesetzt.
Auch ein Bericht der Global Alliance for National Human Rights Institutions (GANHRI) vom März 2022 bekräftigte die Notwendigkeit einer Reform ungeachtet der Verleihung des A-Status. GANHRI kritisierte, dass das derzeitige Verfahren, wie es im Bundesverfassungsgesetz verankert ist, den Anforderungen an Transparenz und Unabhängigkeit nicht genügt. GANHRI bemängelte insbesondere das Fehlen öffentlicher Ausschreibungen und Konsultationsmöglichkeiten für die Zivilgesellschaft, die für einen legitimen und inklusiven Prozess entscheidend sind.