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stellungnahme © Olga Stefatu

UPDATE: Bundespräsident Fischer hat die Asylgesetznovelle unterschrieben

24. Mai 2016

Geplante Gesetzesänderung greift massiv in Rechte von Asylsuchenden ein.

Update, 24. Mai2016

Bundespräsident Heinz Fischer hat die Asylgesetznovelle unterschrieben, die Gesetzesänderung tritt somit in Kraft.

Rund 6.500 Menschen haben in den letzten Wochen den Amnesty-Appell unterzeichnet und Bundespräsident Heinz Fischer im Vorfeld aufgefordert, das Gesetz nicht zu unterzeichnen.

Für Amnesty International widerspricht die in den Änderungen enthaltene “Notverordnungsermächtigung“ internationalen Menschenrechtsstandards. Denn: Wenn diese in Kraft gesetzt wird, wird das Asylrecht de facto abgeschafft.

Menschen, die auf der Flucht vor Gewalt und Konflikten sind, können als Bedrohung für die nationale Sicherheit behandelt und an der Grenze abgewiesen werden.

Umso wichtiger ist es nun, von der Regierung besonnene Maßnahmen einzufordern, die die Menschenrechte wahren.

Erst das Asylrecht macht das über Jahrzehnte mühsam errungene und ausgestaltete System der Menschenrechte zu einem konsistenten, unteilbaren, universellen und wirksamen Schutzsystem.

Heinz Patzelt, Generalsekretär von Amnesty International Österreich

Durch die beabsichtigte Gesetzgebung wird massiv und unverhältnismäßig in grundlegende Rechte von Asylsuchenden eingegriffen. Die mit diesem Entwurf geplanten Änderungen ermöglichen die Aussetzung von EU-Vorschriften und bedeuten de facto die Abschaffung des Asylrechts. Der vorliegende Entwurf plant, umgehend einen Notstand zu konstruieren, der in der Realität so nicht existiert.

Derartige Notstandsregelungen greifen typischerweise tief in menschenrechtliche und verfassungsmäßig abgesicherte Rechte ein und benötigen daher eine besonders sorgfältige Gestaltung. Vor allem bedarf es einen breitest möglichen, von Parlament und Regierung geförderten und aktiv eingeforderten und unterstützten gesellschaftlichen Grundkonsens zwischen Bevölkerung und pluralistisch ausgewählten, anerkannten ExpertInnen.

All diese Prinzipien werden mit der hier gewählten, völlig überhasteten Vorgangsweise völlig außer Acht gelassen. Damit werden angesichts der künstlich und fahrlässig erzeugten „Dringlichkeit“ inakzeptable und leicht vermeidbare Risiken eingegangen. Darüber hinaus werden gefährliche nationale, EU-politische und internationale Präzedenzfälle mit enormem Missbrauchspotential geschaffen.

„Das Recht auf Asyl - samt der zugehörigen individuellen Verfahrensgarantien - wurde angesichts der Grauen der Shoah und des Zweiten Weltkrieges geschaffen, damit es für verfolgte, schutzsuchende Menschen nie wieder heißt „Das Boot ist voll“. Es wäre der wohl größte menschenrechtliche Tabubruch der letzten Jahrzehnte – den Österreich federführend zu verantworten hätte –, wenn diese zentrale menschenrechtliche Errungenschaft anlässlich der ersten größeren, ernst zu nehmenden Herausforderung seit ihrer Schaffung leichtfertig außer Kraft gesetzt würde“, so Heinz Patzelt.

Menschenrechte ohne Asylrecht sind Rechte für eine privilegierte Minderheit der Menschheit in den wenigen funktionierenden, demokratisch und menschenrechtlich legitimierten Rechtsstaaten.

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