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Im Herbst 2026 befassen sich zwei UN-Ausschüsse mit der Menschenrechtslage in Österreich. Den Auftakt machte der laufende UN-Menschenrechtsausschuss im Oktober, Anfang November folgt der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. In ihren Statements an die UN sieht Amnesty International Handlungsbedarf und fordert die Bundesregierung auf, die Empfehlungen der UN umzusetzen. Besonders dringend sind Verbesserungen bei sozialer Sicherheit, Meinungsäußerungsfreiheit und dem Schutz vor Rassismus und Diskriminierung.
Internationale Prüfungen sind kein diplomatisches Pflichtprogramm. Sie bieten eine Chance, Missstände offen anzusprechen und konkrete Verbesserungen einzufordern. Die Bundesregierung muss die Empfehlungen ernst nehmen und in konkrete politische Schritte übersetzen.
Shoura Hashemi, Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich
„Menschenrechte sind kein Privileg für sonnige Tage, sondern die Grundlage einer gerechten und sicheren Gesellschaft. Wer in Zeiten knapper Budgets und wirtschaftlicher Unsicherheit Rechte abbaut, verschärft die Krise, statt sie zu lösen. Wir fordern einen Kurswechsel. Zuversicht entsteht dort, wo Menschen sich auf die Wahrung ihrer Rechte verlassen können.“
Am 5. und 6. November prüft der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte Österreich erstmals seit 2013. Amnesty kritisiert unter anderem die unzureichende Sozialhilfe, regionale Unterschiede bei Wohnungslosenhilfe und wichtiger Gesundheitsleistungen wie dem Schwangerschaftsabbruch sowie die prekäre arbeitsrechtliche Situation migrantischer 24-Stunden-Betreuer*innen.
Trotz Fortschritten wie dem Wohnschirm gegen Delogierungen bleiben bei den sozialen Rechten große Lücken. Subsidiär Schutzberechtigte schließt das Gesetz von der Sozialhilfe aus. Statt – wie menschenrechtlich vorgesehen – Verbesserungen zu erwirken, kritisiert die Organisation die geplanten Rückschritte: Arbeitsfähige Bezieher*innen, die nicht als in die Gesellschaft oder den Arbeitsmarkt integriert gelten, sollen im Zuge der Sozialhilfe NEU deutlich weniger Geld zum Leben bekommen.
Während die Regierung den ‚Herbst der Ergebnisse‘ feiert, zahlen insbesondere armutsbetroffene Menschen die Rechnung. Eine bundesweit einheitliche, existenzsichernde Sozialhilfe wäre ein echter Fortschritt. Die Sozialhilfe weiter zu kürzen und sie an diskriminierende Bedingungen zu knüpfen, ist das Gegenteil.
Shoura Hashemi, Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich
Amnesty fordert eine existenzsichernde Sozialhilfe, diskriminierungsfreien Zugang zu Unterstützung, eine nationale Strategie zur Beendigung von Wohnungslosigkeit und bessere arbeitsrechtliche Absicherung für Betreuungskräfte.
Der UN-Menschenrechtsausschuss hat Österreich am 20. und 21. Oktober in Genf geprüft, erstmals seit 2015. Im Mittelpunkt standen unter anderem Rassismus, Gewalt gegen Frauen, reproduktive Rechte, Polizeigewalt, der Umgang mit Geflüchteten sowie Meinungs- und Religionsfreiheit. Die Tagung des Ausschusses endet am 6. November.
Gegenüber dem Menschenrechtsausschuss kritisiert Amnesty International unter anderem, dass Polizist*innen in Österreich keine verpflichtende individuelle Kennzeichnung tragen. Zudem sind Schwangerschaftsabbrüche weiterhin im Strafrecht geregelt und in der Regel privat zu bezahlen. Es fehlt ein umfassender nationaler Aktionsplan gegen alle Formen von Rassismus. Das eingeführte Kopftuchverbot an Schulen stellt in diesem Kontext eine Diskriminierung dar.
Amnesty kritisiert auch, dass Österreich wieder Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan durchführt. Amnesty fordert Österreich auf, seine menschenrechtlichen Verpflichtungen konsequent einzuhalten und niemanden in ein Land abzuschieben, in dem Folter, Verschwindenlassen oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen.
Amnesty warnt zudem vor Einschränkungen der Meinungsfreiheit durch die Anwendung der IHRA-Arbeitsdefinition von Antisemitismus, die dazu führt, dass Kritik an israelischer Politik und Solidaritätsbekundungen mit Palästinenser*innen mit Antisemitismus gleichgesetzt werden.
Der UN-Menschenrechtsausschuss überwacht die Umsetzung des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt), der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte jene des Sozialpakts. Die UN-Generalversammlung beschloss beide Pakte im Dezember 1966, Österreich ratifizierte sie 1978. Zuletzt geprüft wurde Österreich vom Menschenrechtsausschuss 2015 und vom Sozialausschuss 2013.
In beiden Ausschüssen prüfen jeweils 18 unabhängige Expert*innen die Staatenberichte. Nach dem öffentlichen Dialog mit der Regierung veröffentlichen sie sogenannte Abschließende Bemerkungen mit Empfehlungen. Diese sind zwar nicht rechtlich verbindlich, weisen aber auf menschenrechtliche Lücken hin, die Österreich adressieren muss. Beide Ausschüsse legen ihre Empfehlungen voraussichtlich bis Mitte November vor.