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Presse © Amnesty International

Tschad: Repressive Gesetze und Schikanen gegen Menschenrechtsverteidiger*innen

13. September 2017

Die Regierung im Tschad schränkt die Meinungsfreiheit zunehmend ein

Im Tschad sind Menschenrechtsverteidiger*innen, Bürger*innenbewegungen, Gewerkschafter*innen und Journalist*innen zunehmend in Gefahr. Aus dem aktuellen Amnesty-Bericht Between recession and repression geht hervor, dass die Regierung immer repressivere Gesetze und Überwachungsmaßnahmen einsetzt, um Kritiker*innen zum Schweigen zu bringen.

Im Bericht wird dokumentiert, wie die Behörden des Tschad in den vergangenen Jahren auf die wachsende Unzufriedenheit in der Bevölkerung reagiert haben: Sie schränken die Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit immer mehr ein.

„Durch das brutale Vorgehen der Sicherheitskräfte und des Geheimdienstes in den letzten beiden Jahren wird das Äußern von Kritik an der Regierung immer gefährlicher“, erzählt Alioune Tine, Regionaldirektor von Amnesty International für West- und Zentralafrika, und sagt weiter: „Anstatt die wichtige und absolut legitime Arbeit von Aktivist*innen und Menschenrechtsverteidiger*innen anzuerkennen, wurde eine Flut an Gesetzen und Verordnungen erlassen, die ihren Einsatz  behindern. Sie werden von den Behörden überwacht, schikaniert, bedroht und angegriffen.“

Allein 2016 dokumentierte Amnesty International mindestens 13 Ministerialerlasse gegen friedliche Demonstrationen. Mehr als 65 Vereinigungen gaben gegenüber Amnesty International an, sie hätten zwischen 2014 und 2016 keine Demonstrationserlaubnis erhalten. Der Minister für öffentliche Sicherheit und Einwanderungsfragen hat nicht-registrierte gemeinnützige Bewegungen und Plattformen für „illegal“ erklärt. In der Folge wurden mehrere Leiter*innen von zivilgesellschaftlichen Organisationen festgenommen.

Neue Bedrohung: Der Geheimdienst ANS
Für einen großen Teil dieser Repressalien ist die Nationale Sicherheitsbehörde (Agence nationale de la sécurité –ANS) verantwortlich, die sich häufig über nationale Gesetze hinwegsetzt.  Das Mandat der ANS wurde im Jänner 2017 erweitert und ihre Angehörigen können nun Menschenrechtsverteidiger*innen aus Gründen der nationalen Sicherheit festnehmen.

Bereits zuvor hatte die ANS rechtswidrig Personen festgenommen und in inoffiziellen Hafteinrichtungen festgehalten. Die Inhaftierten haben dort weder Kontakt zu ihren Familien noch zu ihren Anwält*innen.

„Die Behörden müssen den weitreichenden Menschenrechtsverletzungen und der Straflosigkeit ein Ende setzen. Dafür braucht es innerhalb der ANS eine klare Verantwortungskette und die Sicherheitsbehörde muss unter gerichtliche Aufsicht gestellt werden“, so Alioune Tine.

Drohanrufe und Überwachung 
Zahlreiche Menschenrechtsverteidiger*innen berichteten Amnesty International, dass sie anonyme Drohanrufe erhalten haben und überwacht werden.

„Ich habe immer anonyme Anrufe in den frühen Morgenstunden erhalten, so um fünf oder sechs, und auch mitten in der Nacht. Entweder sagte der Anrufer gar nichts, oder es hieß: ‚Sprich ruhig und du wirst schon sehen.‘“

Kurz vor der Wahl im Jahr 2016 verbot die Regierung für den Großteil des restlichen Jahres die Nutzung von Plattformen wie WhatsApp und Facebook. Im März 2017 waren im Tschad mindestens zehn regierungskritische Internetseiten blockiert.

Der Internetaktivist Tadjadine Mahamat Babouri, auch bekannt als Mahadine, ist seit dem 30. September 2016 in Haft. Er hatte mehrere Videos auf Facebook gestellt, in denen die Verwaltung öffentlicher Gelder durch die Regierung kritisiert wird. Ihm wird vorgeworfen, dass er die verfassungsmäßige Ordnung untergraben, die territoriale Integrität und die nationale Sicherheit gefährdet und mit einer aufrührerischen Bewegung zusammengearbeitet hat. Sein Verfahren steht noch bevor, bei einem Schuldspruch droht ihm eine lebenslange Haftstrafe.

„Der Tschad befindet sich an einem Scheideweg“, sagt Alioune Tine. „Wir fordern die Behörden auf, alle gewaltlosen politischen Gefangenen umgehend und bedingungslos freizulassen, die restriktiven Gesetze über öffentliche Versammlungen, Vereinigungen und das Streikrecht zu ändern, sowie die ANS zu reformieren.“