Syrien: UNO-Sicherheitsrat darf Hilfe für Bevölkerung nicht einstellen
8. Mai 2020Zusammenfassung
- Neuer Bericht von Amnesty International dokumentiert schwere Kriegsverbrechen im Nordwesten Syriens
- Tote und Verletzte, darunter Schüler*innen, Lehrer*innen, Ärzt*innen: Amnesty veröffentlicht detaillierte Untersuchung von 18 Luft- und Bodenangriffen auf Schulen und Spitäler
- Belege für Russlands direkter Beteiligung an Kriegsverbrechen
In zwei Monaten droht eine UNO-Resolution auszulaufen, die die Einführung von Hilfsgütern für die Bevölkerung von Idlib über die Grenzen im Nordwesten Syriens ermöglicht. Angesichts von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der Region muss der UNO-Sicherheitsrat sicherstellen, dass diese lebenswichtige Unterstützung für die Menschen in Syrien nicht eingestellt wird. Das fordert Amnesty International bei der Vorstellung eines neuen Berichts, der schwere Kriegsverbrechen im Nordwesten Syriens dokumentiert.
Die Recherchen der Menschenrechtsorganisation belegen 18 Fälle – die meisten aus der Zeit zwischen Jänner und Februar 2020 –, in denen syrische und/oder russische Regierungstruppen gezielt Angriffe gegen medizinische Einrichtungen und Schulen in Idlib, West-Aleppo und im nordwestlichen Gouvernement Hama verübt haben.
Aufgrund der Angriffe mussten bis zum Waffenstillstand am 5. März 2020 nahezu eine Million Menschen in Idlib fliehen. Viele von ihnen waren bereits zuvor mehrfach vertrieben worden und mussten in den vergangenen Monaten unter erbärmlichen Bedingungen leben.
Selbst gemessen an den katastrophalen Bedingungen, die durch die seit neun Jahren andauernde Krise in Syrien herrschen, sind die Vertreibung und die humanitäre Katastrophe beispiellos, die nun durch den jüngsten Angriff ausgelöst wurden.
Heba Morayef, Direktorin für die Region Nahost und Nordafrika bei Amnesty International
„Die jüngste Offensive setzt die abscheuliche Reihe systematischer Angriffe fort, durch die die Zivilbevölkerung terrorisiert werden soll. Derweil unterstützt Russland nach wie vor das syrische Regime militärisch – auch mit rechtswidrigen Luftschlägen – obwohl es Beweise gibt, dass Russland damit Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit des syrischen Militärs Vorschub leistet.“
Angriffe auf Spitäler
Laut Angaben der Gesundheitsbehörde von Idlib wurden zwischen Dezember 2019 und Februar 2020 in Idlib und Aleppo zehn medizinische Einrichtungen durch russische und syrische Angriffe beschädigt bzw. zerstört. Dabei wurden neun Angehörige des medizinischen Personals und andere Mitarbeiter*innen getötet. Dutzende weitere medizinische Einrichtungen sahen sich gezwungen, ihre Arbeit einzustellen.
Amnesty International hat Angriffe dokumentiert, die zur Schließung von fünf Spitälern in den von bewaffneten Oppositionsgruppen kontrollierten Gebieten führten.
Drei russische Luftschläge wurden am 29. Jänner 2020 in der Nähe des al-Shami-Hospitals in Ariha ausgeführt. Ein überlebender Arzt beschrieb, dass durch die Angriffe mindestens zwei Wohngebäude unweit des Spitals zerstört wurden; 11 Zivilist*innen wurden getötet und über 30 verletzt. Unter den Toten war auch einer seiner Kollegen. „Ich fühlte mich so hilflos. Mein Freund lag im Sterben, draußen schrien Frauen und Kinder“, sagte er und fügte hinzu, dass der syrische Zivilschutz (Weißhelme) zwei Tage gebraucht habe, um die Leichen aus den Trümmern zu bergen.
Auf der Grundlage übereinstimmender Aussagen von Zeug*innen und anderer glaubwürdiger Informationen − vor allem Beobachtungen sogenannter Planespotter − kommt Amnesty International zum Schluss, dass russische Streitkräfte für diesen rechtswidrigen Angriff verantwortlich waren.
Angriffe auf Schulen
Laut Angaben der syrischen NGO Hurras Network (Syrian Child Protection Network) wurden bei Luftschlägen und Bodenangriffen im Jänner und Februar 2020 insgesamt 28 Schulen getroffen. Am 25. Februar wurden an einem einzigen Tag zehn Schulen angegriffen. Dabei kamen neun Zivilist*innen ums Leben.
Amnesty International hat Recherchen zu sechs Angriffen in diesem Zeitraum durchgeführt, darunter zum Abwurf von Fassbomben und vom Boden abgefeuerter Streumunition auf zwei Schulen am 25. Jänner sowie am 28. Februar 2020.
Eine Lehrerin schilderte Amnesty International einen Angriff: „Ein [Streubomben-] Geschoss explodierte vor meinen Füßen, Haut und Fleisch platzen auf … der Schmerz war unerträglich … Ich spürte eine solche Hitze, als würden meine Füße verbrennen. Zwei Schülerinnen waren in diesem Moment bei mir. Eine war sofort tot, die andere überlebte wie durch ein Wunder. Ich bin sicher, dass es Streumunition war, weil ich mehrere Explosionen hörte. Ich kenne das Geräusch von Streumunition sehr gut. Du hörst eine Serie von mehreren Explosionen. Als ob aus dem Himmel kein Wasser, sondern Granatsplitter regnen würde.“
Die Recherchen von Amnesty International zeigen, dass es sich bei den hier beschriebenen Geschossen um 9M27K-Frachtraketen mit einem Kaliber von 220 mm handelte, die in Russland hergestellt und an die syrische Armee geliefert wurden. Sie enthielten 9N210- oder 9N235-Streumunition. Streumunition ist nach dem Völkerrecht verboten.
Umfassende Beweise belegen Aussagen von Zeug*innen
Amnesty International hat für den Bericht 74 Personen interviewt, darunter Binnenvertriebene, Lehrer*innen, Ärzt*innen und Mitarbeiter*innen von Hilfsorganisationen. Die Aussagen der Zeug*innen werden nicht nur durch Video- und Fotoaufnahmen untermauert, sondern auch durch Expert*innenanalysen von Satellitenbildern, Berichte von Planespottern vor Ort sowie durch abgehörte Kommunikation von russischen und syrischen Luftstreitkräften.
Die Aufnahmen aus den Cockpits liefern Beweise dafür, dass das russische Militär an mindestens einem rechtswidrigen Angriff auf ein Spital beteiligt war, das danach seine Arbeit einstellen musste.
Kriegsverbrechen & gezielte Angriffe gegen Zivilist*innen
Die in dem Bericht dokumentierten Fälle zeigen beispielhaft, dass die syrischen und russischen Streitkräfte nach wie vor gezielt Angriffe gegen Zivilist*innen und zivile Ziele verüben. Dabei handelt es sich um Verletzungen des humanitären Völkerrechts, auf dessen Grundlage die Parteien in einem bewaffneten Konflikt zwischen militärischen Zielen und kämpfenden Personen auf der einen Seite und zivilen Zielen und Zivilist*innen auf der anderen Seite unterscheiden müssen. Nur die erstgenannten dürfen angegriffen werden.
Es handelt sich bei diesen Attacken außerdem um Kriegsverbrechen: Diejenigen, die derartige Verbrechen anordnen oder begehen, sind strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Spitäler und andere medizinische Einrichtungen, medizinisches Personal und Kinder dürfen nicht nur nicht angegriffen werden, weil sie einen zivilen Status haben, sondern müssen in einem bewaffneten Konflikt besonders geschützt werden.
Viele der medizinischen Einrichtungen, die angegriffen wurden, standen zudem auf einer Liste der UNO als Nichtangriffsziele. Diese Liste war den russischen, türkischen und US geführten Koalitionstruppen zugesandt worden, um zu zeigen, welche Ziele nicht angegriffen werden dürfen.
Lebenswichtige humanitäre Hilfe darf nicht eingestellt werden
Im Juli 2014 verabschiedete der UNO-Sicherheitsrat einstimmig eine Resolution, die humanitäre Unterstützung im Nordwesten Syriens und in anderen Gebieten, die von bewaffneten Oppositionsgruppen kontrolliert werden, ermöglicht. Dafür ist keine Zustimmung der syrischen Regierung erforderlich. Diese Resolution ist seit 2014 wiederholt verlängert worden, wenn auch in den vergangenen Jahren unter Schwierigkeiten und im Jänner 2020 mit Einschränkungen. Nun droht die Resolution am 10. Juli 2020 auszulaufen.
Der UNO-Sicherheitsrat darf jetzt nicht die lebenswichtige grenzüberschreitende humanitäre Hilfe unterbrechen, von der Tausende Menschenleben abhängen.
Heba Morayef, Direktorin für die Region Nahost und Nordafrika bei Amnesty International
Syrien und seine Verbündeten wollen diese Unterstützungsregelung beenden und Hilfslieferungen stattdessen über Damaskus senden. Das würde es der UNO und Partnerorganisationen erschweren, Hilfe zeitnah und nachhaltig zu verteilen.
Die syrische Regierung hat immer wieder versucht, die Hilfslieferungen durch bürokratische Hindernisse einzuschränken. Sie hat zudem Mitarbeitende von Hilfsorganisationen auf „schwarze Listen“ gesetzt und jene verfolgt, die mit Oppositionellen in den von diesen gehaltenen Gebieten in Verbindung gebracht wurden. Bewaffnete Gruppen wie Hay’at Tahrir al-Sham haben ebenfalls humanitäre Organisationen daran gehindert, ihrer Arbeit effizient nachzugehen.
„Vertreter*innen der UNO bezeichnen Idlib bereits als humanitäre ,Horror-Geschichte‘ – diese wird sich noch verschlimmern, wenn der Sicherheitsrat nicht über die politischen Interessen der Konfliktparteien hinausblickt und diese lebenswichtige humanitäre Unterstützungsmöglichkeit beibehält“, sagt Heba Morayef.
Vertreibung und katastrophale Lebensbedingungen
Aufgrund der jüngsten Angriffe auf Idlib mussten zwischen Dezember 2019 und März 2020 nahezu eine Million Menschen – mehr als 80 Prozent davon Frauen und Kinder – in Gebiete in der Nähe der türkischen Grenze fliehen.
Eine Mutter von drei Kindern, deren Familie in den vergangenen acht Monaten zweimal vertrieben worden war, sagte Amnesty International: „Mein Tochter, die in die erste Klasse geht, hat ständig Angst …. Sie fragte mich [nachdem wir vertrieben worden waren]: ,Warum tötet Gott uns nicht?’ … Wir sind nirgendwo sicher.“
Diese Menschen, die sich auf einer immer kleiner werdenden Fläche zusammendrängen, leben unter unmenschlichen Bedingungen ohne ausreichende humanitäre Unterstützung. Hilfe ist dringend notwendig und muss über einen längeren Zeitraum garantiert werden. Die globale Coronakrise erschwert die humanitäre Hilfe für die Menschen in der Region zusätzlich. Eine Ausbreitung der Pandemie könnte fatale Folgen haben. In den überfüllten Flüchtlingslagern sind Schutzmaßnahmen kaum möglich und das bereits schwer gebeutelte Gesundheitswesen ist in keiner Weise für eine Pandemie ausgerüstet.