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Stellungnahme zur Fremdenrechtsnovelle 2017

17. Jänner 2017

Wir erwarten uns mehr von der Regierung

Amnesty International hat den vorliegenden Entwurf menschenrechtlich geprüft und eine Stellungnahme zur Fremdenrechtsnovelle 2017 verfasst.

Wieder einmal wird völlig außer Acht gelassen, dass es sich bei Asylsuchenden um Menschen handelt, die in einer besonderen prekären Situation und damit vulnerabel sind.

Heinz Patzelt, Generalsekretär von Amnesty International Österreich, zum vorliegenden Entwurf

97 Prozent der Menschen in Österreich meinen: “Alle Menschen haben ein Recht auf Menschenrechte“ (Umfrage von INTEGRAL, November 2016).  Gleichzeitig bereiten vielen die Entwicklungen in der Welt und die Herausforderungen im Flüchtlingsbereich große Sorgen.

Seitens der Regierung ist daher lösungsorientiertes und verantwortungsbewusstes Management gefragt: Sicherheit durch menschenrechtskonforme Lösungen, die sich den Herausforderungen der Zeit stellen und eine gemeinsame positive Zukunft bewirken. Bedauerlicher Weise leistet der vorliegende Entwurf (Fremdenrechtsänderungsgesetz 2017) dazu keinen Beitrag.

Ganz im Gegenteil: Bei einigen der beabsichtigten Regelungen liegt der Verdacht nahe, das es sich um populistischen Maßnahmen handelt. So werden z.B. die Strafen bei irregulärem  Aufenthalt erhöht. Amnesty International erwartet dadurch in der Praxis lediglich Mehrkosten in der Verwaltung, ohne Effizienzsteigerung im Vollzug des Fremdenwesens.

Auch fällt auf, dass wieder viele Ideen aus vergangenen Novellen angeführt sind, die bereits damals aus gutem Grund verworfen wurden. Dabei handelt es sich um Vorschläge, die nicht rechtskonform sind oder den besonderen Bedürfnissen von Asylsuchenden entsprechen. (Z.B.: Entfall des Anspruchs auf Kostenersatz von Antragsteller*innen für die DNA-Analyse, Beschneidung besonderer Bedürfnisse von schutzbedürftigen Personen oder die Ermächtigung zur Ausübung von Befehls- und Zwangsgewalt für Mitarbeiter der Betreuungsstellen).  

Amnesty International ruft die Regierung dazu auf, ihre Managementaufgabe zu erfüllen und Lösungen mit Augenmaß auf Grundlage von Humanität und Respekt vor den Menschenrechten zu erarbeiten. Es reicht nicht aus, auf die bestehenden Herausforderungen mit populistischen Änderungen im Fremden- und Asylrecht zu reagieren.

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