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Regierung verpasst Chance für Verbesserungen beim Anti-Terror-Paket

7. Mai 2021

Zusammenfassung

  • Trotz Kritik soll neuer Straftatbestand zu “religiös motivierte extremistische Verbindungen” kommen; Amnesty fordert mit Nachdruck seine Streichung 
  • BVT-Reform: Wirksamer parlamentarischer Kontrollmechanismus und verstärkter Schutz von Whistleblower*innen gefordert 

Nach der heutigen Pressekonferenz, bei der Integrationsministerin Susanne Raab, Innenminister Karl Nehammer und Justizministerin Alma Zadić die geplanten Gesetzesänderungen zur Terrorismusbekämpfung in Österreich vorstellten, sagte Annemarie Schlack, Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich:

“Aus menschenrechtlicher Sicht gibt es weiterhin dringenden Verbesserungsbedarf beim geplanten Anti-Terror-Paket! Im Begutachtungsprozess haben zahlreiche Expert*innen und Organisationen, darunter auch wir von Amnesty, Änderungen eingefordert, damit die Rechte der Menschen in Österreich nicht unverhältnismäßig eingeschränkt werden. Nach der heutigen Pressekonferenz ist klar, dass viele dieser wichtigen Empfehlungen nicht berücksichtigt und die Regierung die Chance für wichtige Verbesserungen verpasst hat.”

Aus menschenrechtlicher Sicht gibt es weiterhin dringenden Verbesserungsbedarf beim geplanten Anti-Terror-Paket!

Annemarie Schlack, Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich

Trotz der Kritik von Expert*innen soll laut der heutigen Pressekonferenz der Straftatbestand zur Kriminalisierung von “religiös motivierten extremistischen Verbindungen” eingeführt werden. “Damit plant die Regierung unnötige und unverhältnismäßige Eingriffe in die Rechte der Menschen in Österreich. Der Gesetzesentwurf ist außerdem unbestimmt formuliert, dadurch besteht die Gefahr des Missbrauchs. Wir fordern daher mit Nachdruck, dass der Straftatbestand ersatzlos gestrichen wird”, sagte Annemarie Schlack.

Auch die von Amnesty  kritisierten Änderungen des Symbole-Gesetzes, der Entzug der Staatsbürgerschaft für Doppelstaatsbürger*innen sowie Änderungen des I und die Möglichkeit der Aufhebung der Rechtspersönlichkeit von Kultusgemeinden, Moscheegemeinden und religiösen Fachvereinen sind laut der Pressekonferenz  weiterhin geplant.

In ihrer Stellungnahme hatte Amnesty gefordert, dass einem Symbole-Verbot eine konkrete Gefährdungseinschätzung zugrunde liegen muss. Beim Entzug der Doppelstaatsbürgerschaft  fordert Amnesty eine strenge Einzelfallprüfung und, dass er nur in absoluten Ausnahmefällen möglich sein soll. Die Maßnahmen zum Islamgesetz und zur Aufhebung von Religionsgemeinschaften sind menschenrechtlich bedenklich, da sie sich diskriminierend auswirken und eine abschreckende Wirkung auf die Ausübung der Religionsfreiheit haben können. Amnesty fordert, dass diese Maßnahmen in der Form nicht eingeführt werden.

“Unverhältnismäßige Verschärfungen und Verbote garantieren keine umfassende Bekämpfung von Terrorismus. Sie können im schlimmsten Fall das Gegenteil bewirken und zu mehr Angst, Ausgrenzung und Stigmatisierung führen, die wiederum Nährboden für Terrorismus sind”, so Annemarie Schlack, und sagte weiter:

„Die Bekämpfung von Terrorismus ist wichtig, denn Terrorismus ist auch immer ein Angriff auf Menschenrechte und auf das, was sie für die Menschen bedeuten: Freiheit, gegenseitiger Respekt und ein friedliches Miteinander. Der Schutz und die Stärkung von Menschenrechten müssen daher auch im Mittelpunkt effektiver Maßnahmen gegen Terrorismus stehen – nicht ihre Einschränkung.”

BVT-Reform: Amnesty fordert Kontrollmechanismus & Schutz für Whistleblower*innen

Auch die BVT-Reform – deren Begutachtungsfrist des Ministerialentwurfes heute endete – war als Maßnahme zur Terrorismusbekämpfung Thema bei der Pressekonferenz: Aus menschenrechtlicher Sicht ist positiv, dass mit der Reform nun eine Trennung von Staatsschutz und Nachrichtendienst nach internationalen Standards vorgesehen ist. Dennoch fehlen aus menschenrechtlicher Sicht wesentliche Reformvorhaben:

  1. Die angedachte Kontrollkommission verfügt nicht über ausreichende Kontrollrechte.
  2. Bei der Reform fehlt ein klares Bekenntnis zum Schutz und zur Stärkung von Whistleblower*innen.
  3. Anstatt die Korruptionsbekämpfung zu stärken, könnte die geplante Änderung des § 112a Strafprozessordnung (StPO) – Einschränkungen von Razzien in Behörden – die Bekämpfung von Korruption behindern.

Amnesty fordert daher u. a. die Etablierung eines wirksamen parlamentarischen Kontrollmechanismus mit umfassenden Informationsrechten und ein klares Bekenntnis zum Schutz und zur Stärkung von Whistleblower*innen. Zudem fordert Amnesty von der geplanten Änderung des §112a StPO abzusehen.

Hintergrund

Amnesty International Österreich hat sich mit einer Stellungnahme in den Begutachtungsprozess eingebracht und die geplanten Maßnahmen aus menschenrechtlicher Sicht analysiert.

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