Presse © MAHMUD HAMS / AFP / picturedesk.com
OPT/Gaza/Israel: Amnesty International verurteilt Terrorangriff und Kriegsverbrechen
Angesichts der Angriffe der Terrororganisation Hamas auf zahlreiche Ziele in Israel äußert sich Amnesty International Österreich entsetzt und betroffen über die Spirale der Gewalt und die stetig wachsende Opferzahl in Israel und den besetzten Palästinensergebieten: „Wir verurteilen diesen grausamen, rechtswidrigen und unentschuldbaren Terrorangriff durch die Hamas aufs Schärfste.“, so Geschäftsführerin Shoura Zehetner-Hashemi.
Unsere Gedanken sind bei den Opfern und der Zivilbevölkerung in Israel und in den Palästinensergebieten, die unendliches Leid erfahren
Shoura Zehetner-Hashemi, Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich
Amnesty International mahnt beide Konfliktparteien zur Achtung des humanitären Völkerrechts, wonach alle Konfliktparteien verpflichtet sind, das Leben von Zivilpersonen zu schützen, und fordert erneut dringend auf, alles zu unternehmen, um weiteres Blutvergießen unter der Zivilbevölkerung zu vermeiden. „Vorsätzliche Angriffe auf Zivilpersonen, Geiselnahmen sowie unverhältnismäßige und wahllose Angriffe, bei denen Zivilpersonen getötet oder verletzt werden, sind Kriegsverbrechen und in jedem Fall zu verurteilen“, so Zehetner-Hashemi.
„Als Menschenrechtsorganisation ist es im Zusammenhang mit kriegerischen Auseinandersetzungen immer unser Ziel, Verstöße gegen die Menschenrechte zu dokumentieren und die Konfliktparteien an die Einhaltung des Völkerrechts zu erinnern. Und uns für den Schutz aller Zivilpersonen einzusetzen, die die größten Leidtragenden in diesem Konflikt sind.“
Hintergrund
An erster Stelle der Regeln des humanitären Völkerrechts steht die Vorschrift, dass die Konfliktparteien jederzeit zwischen Armeeangehörigen und Zivilpersonen unterscheiden müssen. Letztere dürfen niemals das Ziel eines Angriffs sein. Das humanitäre Völkerrecht verpflichtet Kriegsparteien dazu, alle erdenklichen Vorkehrungen zu treffen, um den Schaden für die zivile Bevölkerung und zivile Objekte wie Häuser, Geschäfte, Schulen und medizinische Einrichtungen so gering wie möglich zu halten. Angriffe, die auf Zivilpersonen abzielen, bei denen nicht zwischen Armee und Zivilpersonen unterschieden wird oder die der Zivilbevölkerung im Vergleich zum erwarteten militärischen Gewinn unverhältnismäßig großen Schaden zufügen würden, sind verboten.