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ÖVP-Forderungen sind menschenrechtswidrig

12. Jänner 2017

Alle Forderungen zielen darauf ab, eine Bevölkerungsgruppe pauschal unter Verdacht zu stellen

Die aktuellen Forderungen der ÖVP, eine gesetzlich festgeschriebene Asyl-Obergrenze von 17.000 Anträgen zu verabschieden, sowie ein partielles Kopftuchverbot und Fußfesseln für Gefährder einzuführen, sind menschenrechtswidrig.

Es handelt sich um rein populistische Sprechblasen. Alle Forderungen zielen darauf ab, eine Bevölkerungsgruppe pauschal unter Verdacht zu stellen.

Heinz Patzelt, Generalsekretär von Amnesty International Österreich

„Wenn der Vizekanzler als Parteichef die ÖVP als weitere Partei in Österreich menschenrechtswidrig positioniert, dann ist das ein Alarmsignal.“

Obergrenze für eingebrachte Asylanträge

„Eine gesetzlich vorgeschriebene Obergrenze ist menschenrechtswidrig. Eine Obergrenze von 17.000 eingebrachten Anträgen heißt einfach nur mehr: Grenzen dicht, wir wollen diese Menschen nicht bei uns“, sagt Patzelt.

Wer in Österreich berechtigt um Asyl bittet, muss immer Aufnahme und Erstversorgung erhalten. Wie die weitere Verteilung, zum Beispiel innerhalb der EU aussieht, ist davon getrennt zu betrachten. Auch sichere Fluchtwege – wie Resettlement, Familienzusammenführung oder andere humanitäre Aufnahmeprogramme – tragen dazu bei, dass weniger Menschen über irreguläre Routen flüchten müssen. Ebenso ist es legitim, dass jene, die nicht schutzberechtigt sind, auf menschenwürdige Art und Weise in ihre Herkunftsländer zurückkehren müssen.

Kopftuchverbot

Jeder Versuch von Staaten, irgendjemandem vorzuschreiben, welche Kleidung sie*er zu tragen hat oder nicht zu tragen hat, ist menschenrechtswidrig. Österreichs Aufgabe ist es, Frauen und Mädchen zu schützen, die dazu gezwungen werden ein Kopftuch zu tragen. Allen anderen muss es grundsätzlich frei stehen, ihre Kleidung selbst zu wählen.

Fußfessel für Gefährder

Menschen nur aufgrund einer polizeilichen Verdachtslage in ihrer Bewegungsfreiheit einzuschränken ist  menschenrechtswidrig. Die bestehenden strafrechtlichen Bestimmungen sind konsequent anzuwenden und sollten sie nicht ausreichen, menschenrechtskonform weiterzuentwickeln.

"Auf drei heikle Themen wurden populistische, menschenrechtswidrige Antworten gefunden. Für alle drei realen gesellschaftspolitischen Herausforderungen gibt es menschenrechtskonforme Lösungen", sagt Heinz Patzelt.