"Amnesty International hat wiederholt in Ländern auf der ganzen Welt dokumentiert, wie eilig vorangetriebene Anti-Terror-Maßnahmen Menschenrechte verletzen.
Wenn neue Maßnahmen gesetzt werden, müssen diese verhältnismäßig sein und dürfen niemals leichtfertig Menschenrechte einschränken oder Menschen diskriminieren. Sie müssen zielgerichtet und notwendig sein, um uns alle vor Terror zu schützen. Wir von Amnesty International werden uns mit einer menschenrechtlichen Analyse in den Begutachtungsprozess einbringen. Der Terror einzelner darf nicht zur unnötigen Beschränkung der Rechte der Menschen in Österreich führen", sagt Schlack.
Amnesty International Österreich wird die vorgestellten Maßnahmen menschenrechtlich analysieren und sich mit einer Stellungnahme in den Begutachtungsprozess einbringen.
Hintergrund
Staaten sind verpflichtet, Terrorismus effektiv zu bekämpfen und vorzubeugen. Es ist Aufgabe der Regierungen, ein sicheres Umfeld zu schaffen, in dem wir alle unsere Rechte wahrnehmen können. Gleichzeitig müssen die Maßnahmen gegen Terrorismus stets verhältnismäßig sein und dürfen unsere Menschenrechte nicht verletzten.
Ein Bericht von Amnesty International aus dem Jahr 2017 zeigte, dass weitreichende Anti-Terror-Gesetze Europa in einen tiefen und gefährlichen Zustand permanenter Überwachung versetzen. 2016 untersuchte Amnesty den Ausnahmezustand in Frankreich und dokumentierte, wie Notfallmaßnahmen die Rechte Tausender verletzten, Menschen traumatisierte und stigmatisierte.