Jetzt ist der Moment: Österreich muss sein Sexualstrafrecht reformieren, um Betroffene von sexualisierter Gewalt bestmöglich zu schützen. © Eduardo Verdugo / APA Images
Jetzt ist der Moment: Österreich muss sein Sexualstrafrecht reformieren, um Betroffene von sexualisierter Gewalt bestmöglich zu schützen. © Eduardo Verdugo / APA Images
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Österreich evaluiert Sexualstrafrecht: Amnesty fordert Verankerung des „Ja heißt Ja“-Prinzips

5. März 2026

Zum Feministischen Kampftag am 8. März fordert Amnesty International: Die österreichische Bundesregierung muss im Zuge der anstehenden Evaluierung des Sexualstrafrechts im zweiten Quartal dieses Jahres endlich das Zustimmungsprinzip „Ja heißt Ja“ gesetzlich verankern. Nur so kann Täter-Opfer-Umkehr bei sexualisierter Gewalt verhindert und unsere sexuelle Selbstbestimmung bestmöglich geschützt werden.

Mit Ausnahme der ÖVP sprechen sich bereits alle Regierungsparteien für die Einführung des „Ja heißt Ja“-Prinzips aus.

Sowohl Justizministerin Anna Sporrer als auch Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner befürworten die Verankerung, die Betroffene sexualisierter Gewalt auch bei Situationen wie Angstzuständen oder Schockstarre („Freezing“) besser schützen würde. Eine Haltung, die auch von den Frauenlandesrät*innen der Bundesländer unterstützt wird. 

Jeffrey Epstein, Dominique Pelicot und Vergewaltigungs-Chatgruppen mit Abertausenden Mitgliedern über europäische Ländergrenzen hinweg, deren Spur auch nach Österreich führt: Wie viele schockierende Schlagzeilen über das Ausmaß sexualisierter Gewalt gegen Frauen braucht es noch, bis die Politik endlich handelt? Die Empörung darf jetzt nicht verhallen. Wir sehen deutlich, wie dringend es klare gesetzliche Standards zum Schutz der sexuellen Selbstbestimmung braucht. Der Handlungsbedarf in Österreich ist eindeutig: Knapp 24 Prozent aller Frauen sind von sexualisierter Gewalt betroffen.

Shoura Zehetner-Hashemi, Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich

Zustimmung im Mittelpunkt:  "Ja heißt Ja" schützt Gewaltbetroffene besser

Österreichs Sexualstrafrecht wird aktuell den menschenrechtlichen Standards nicht ausreichend gerecht. Nach wie vor handelt es sich beim Straftatbestand „Vergewaltigung“ um ein reines Nötigungsdelikt, welches Gewalt voraussetzt. Gleichzeitig wird der Straftatbestand „Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung“ derzeit lediglich nach dem „Nein heißt Nein“-Prinzip geregelt. Das Gesetz legt damit den Fokus darauf, ob Betroffene von sexualisierter Gewalt widersprochen haben anstatt darauf, ob alle Beteiligten eine ausdrückliche Zustimmung gegeben haben.  

Es sollte vollkommen selbstverständlich sein, dass sexuelle Handlungen nur nach Zustimmung aller passieren, also nur dann, wenn alle Beteiligten die Handlungen ausdrücklich wollen. Das muss sich auch endlich in unserem Gesetz widerspiegeln und die Bundesregierung hat jetzt die Chance ein klares Zeichen gegen sexualisierte Gewalt zu setzen!

Ronya Alev, Advocacy & Research Officer bei Amnesty International Österreich

Amnesty International betont, dass nur eine gesetzliche Regelung nach dem „Ja heißt Ja“-Prinzip das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung wirksam schützt. Dieses Modell stellt die freiwillige und ausdrückliche Zustimmung in den Mittelpunkt. Darauf macht die Organisation in der neuen Kampagne „Nur ja heißt Ja. So geht Konsens“, aufmerksam und gehört damit zu den vielen Befürworter*innen aus Zivilgesellschaft sowie Gewaltschutz- und Frauenrechtsexpert*innen. 

Amnesty International setzt sich seit Langem dafür ein, das Bewusstsein für geschlechtsspezifische Gewalt zu stärken, die Öffentlichkeit zu sensibilisieren und Stigmatisierungen abzubauen. Alle Formen von geschlechtsspezifischer Gewalt müssen gesetzlich unter Strafe gestellt werden, und Hindernisse für eine wirksame Strafverfolgung müssen beseitigt werden. Für Betroffene muss adäquater Schutz und Unterstützung geleistet werden. 

Konkret bedeutet das: Ausreichend finanzielle Mittel für Beratungsstellen und Gewaltschutz in Österreich sicherstellen, damit Betroffene Unterstützung erhalten und Schutzmaßnahmen effektiv umgesetzt werden können. 

Nach dem Fall Pelicot: Frankreich hrt Nur Ja heißt Ja“ ein

Der Perspektivwechsel ist dringend notwendig, um Betroffene besser zu schützen und rechtliche Klarheit zu schaffen. Der Fall von Gisèle Pelicot in Frankreich machte die weite Verbreitung sexualisierter Gewalt öffentlich sichtbar – insbesondere innerhalb intimer Beziehungen. Um Betroffene sexualisierter Gewalt besser zu schützen, nahm Frankreich in der Folge das „Ja heißt Ja“ – Prinzip in sein Strafrecht auf.

Gisèle Pelicot forderte öffentlich, dass „die Scham die Seite wechseln muss“ – weg von den Betroffenen hin zu den Tätern. Pelicot war jahrelang von ihrem Mann betäubt, vergewaltigt und 50 anderen Männern zur Vergewaltigung überlassen worden.

Pelicot ist kein Einzelfall –auch in Österreich gibt es sexualisierte Gewalt in Chatgruppen 

Die Dringlichkeit des Problems zeigt auch das unfassbare Ausmaß der jüngst aufgedeckten Chatgruppen, in denen sich abertausende europäische Männer darüber austauschen, wie sie ihre Partnerinnen vergewaltigen.

In diesen Chats tauschen Nutzer Anleitungen aus, wie man Menschen für sexuelle Übergriffe bis hin zu Vergewaltigungen unbemerkt betäuben kann. Auch in Österreich gibt es Mitglieder solcher Chatgruppen. Politiker*innen müssen die Bedrohungslage ernst nehmen.

Europa entwickelt sich weiter – Österreich darf nicht zurückbleiben

Neben Frankreich zeichnet sich in weiteren Ländern Europas ein klarer Trend hin zum Zustimmungsprinzip ab. Mehrere Länder, darunter Schweden, Spanien, Norwegen und Belgien haben das Sexualstrafrecht reformiert und ein entsprechendes Zustimmungsprinzip gesetzlich verankert. Österreich muss jetzt die Chance nutzen, dem europäischen Trend zu folgen und ein zeitgemäßes Sexualstrafrecht einzuführen.  

Lage der Frauenrechte in Österreich

Österreich steht vor zahlreichen weiteren Herausforderungen im Bereich der Frauenrechte

Der Zugang zu einem sicheren Schwangerschaftsabbruch ist ein Menschenrecht, das in Österreich nicht ausreichend gewährleistet wird. Menschen, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, sind zahlreichen Hürden ausgesetzt: Diese reichen von der fehlenden vollständigen Entkriminalisierung über die ausbleibende Kostenübernahme durch die Krankenkassen bis zur fehlenden Anerkennung als reguläre Gesundheitsleistung.

Gleichzeitig sind Frauen und Mädchen in Österreich weiterhin Opfer tödlicher Gewalt:  Im Jahr 2025 wurden in Österreich 15 Frauen getötet, mutmaßlich durch (Ex-)Partner, Familienmitglieder oder Personen aus dem nahen Umfeld der Opfer. Im Jahr 2026 wurden bisher bereits zwei Femizide registriert. Unter Femiziden versteht man die Tötung von Frauen und Mädchen aufgrund ihres Geschlechts. 

Genozid in Gaza: Gegen das Schweigen und für die Opfer

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