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Katar: Arbeitskräfte weiterhin ausgebeutet

12. Dezember 2016

Menschenunwürdige Arbeitsbedingungen trotz Reform

  • Neues Gesetz kein wirksamer Schutz gegen Ausbeutung von Arbeitskräften

  • Arbeitsmigrant*innen kann nach wie vor die Ausreise verweigert werden

  • Weltfußballverband FIFA muss handfeste Reformen fordern


Die Änderungen des Arbeitsrechts in Katar bringen keine messbare Verbesserung: Arbeitsmigrant*innen, darunter auch diejenigen, die für die Fußballweltmeisterschaft an Stadien und anderer Infrastruktur arbeiten, sind nach wie vor von Ausbeutung und Zwangsarbeit bedroht. Dies geht aus einem neuen Bericht von Amnesty International hervor.

In dem Bericht Qatar: New Name – Old System wird aufgezeigt, wie unzureichend die arbeitsrechtlichen Reformen sind, mit denen laut katarischer Regierung das Sponsorensystem des Landes generalüberholt werden soll.

Das Sponsorengesetz aus dem Jahr 2009 verpflichtete ausländische Arbeitsmigrant*innen, eine Genehmigung ihres Sponsors einzuholen, wenn sie Katar verlassen oder den Arbeitgeber wechseln wollten. Arbeitgeber*innen nutzten dieses Gesetz aus, um Arbeiter*innen daran zu hindern, im Falle von Missbrauch bei den Behörden Beschwerde einzulegen oder den Arbeitsplatz zu wechseln. Das Sponsorensystem erhöhte für die Arbeiter*innen das Risiko der Zwangsarbeit.

Zwar ist der Begriff des ‚Sponsorings‘ in dem neuen Gesetz nicht zu finden, doch hat sich an dem alten System im Wesentlichen nichts geändert. Es ist positiv zu werten, dass Katar die missbräuchliche Natur seiner Gesetze anerkannt hat, doch diese unzulänglichen Reformen werden Arbeiter*innen nicht vor Ausbeutung schützen.

James Lynch, Experte für internationale Angelegenheiten bei Amnesty International

Zwangsarbeit und andere Menschenrechtsverstöße

Der aktuelle Bericht warnt davor, dass den Arbeitsmigrant*innen in Katar nach wie vor Zwangsarbeit und andere Menschenrechtsverstöße drohen. Dies gilt auch für Arbeiter*innen, die an Stadien, Transportinfrastruktur und anderen Einrichtungen wie z. B. Hotels für die Fußballweltmeisterschaft arbeiten. Viele Faktoren, die Menschenrechtsverstöße begünstigen, bleiben erhalten: So können Arbeitgeber*innen ihre Arbeitnehmer*innen in der Praxis nach wie vor daran hindern, das Land zu verlassen. Das neue Gesetz erleichtert es Unternehmen sogar, die Reisepässe von Arbeitsmigrant*innen einzuziehen – was die Situation für viele noch prekärer machen könnte.

„Die Hoffnung vieler Arbeiter*innen, dass sich ihre Lage mit diesem neuen Gesetz endlich verbessern wird, scheint vergebens. Wenn die Reformen nicht ausgeweitet werden, bleiben Arbeiter*innen im ganzen Land Menschenrechtsverstößen ausgesetzt. Der Weltfußballverband FIFA und seine Sponsoren sowie Länder, die mit Katar Geschäfte machen wollen, können und dürfen diese Gesetzesreform nicht als Beweis für ein Ende der Ausbeutung von Arbeitsmigrant*innen in Katar anführen“, so Lynch weiter.

FIFA und der Fußballsport in der Pflicht

Die Bauarbeiten für die Fußballweltmeisterschaft werden hauptsächlich in den nächsten beiden Jahren stattfinden. Geplant sind mindestens acht Stadien sowie zahlreiche Hotels, Transportnetzwerke und andere Infrastruktureinrichtungen. Im Oktober stellte FIFA-Präsident Gianni Infantino den Aktionsplan „FIFA 2.0: Vision für die Zukunft“ vor. Darin ist die Selbstverpflichtung des Weltfußballverbands enthalten, sich für die Einhaltung der Menschenrechte im selben Maße stark zu machen wie für seine wirtschaftlichen Interessen.

„Bisher sind die katarischen Behörden bei den Vorbereitungen auf die Weltmeisterschaft im Jahr 2022 nicht entschlossen genug gegen eindeutig dokumentierte Menschenrechtsverletzungen vorgegangen. Die FIFA muss endlich ihre beschämend untätige Haltung angesichts des schlimmen Schicksals der Arbeiter*innen in Katar aufgeben“, so James Lynch.