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Informationsfreiheit: Geplantes Gesetzespaket muss sich klarer an Menschenrechten orientieren

19. April 2021

Zusammenfassung

  • Abschaffung des Amtsgeheimnisses in Österreich ist längst überfälliger Schritt, dennoch gibt es weiterhin Verbesserungsbedarf
  • Amnesty International Österreich und das Forum Informationsfreiheit fordern Klarstellung zu Geheimhaltungsgründen, Bekenntnis zum Schutz von Whistleblower*innen, Verbesserungen bei Rechtschutz und die Einrichtung eines*einer unabhängigen Informationsfreiheitsbeauftragten
  • Amnesty-Stellungnahme zum Download

Heute endet die Begutachtungsfrist eines Gesetzespakets in Österreich, das die Abschaffung des Amtsgeheimnisses und ein umfassendes Recht auf Zugang zu Informationen für die Menschen in Österreich vorsieht. Dies sind wichtige und überfällige Schritte, dennoch gibt es weiterhin Verbesserungsbedarf. Amnesty International Österreich fordert gemeinsam mit dem Forum Informationsfreiheit bei den geplanten Gesetzesänderungen eine klarere Orientierung an menschenrechtlichen Prinzipien und einen Kulturwandel in der Verwaltung – hin zu Offenheit und echter Transparenz.

"In Österreich war bisher Geheimhaltung die Regel und der Zugang zu Informationen die Ausnahme. Die Abschaffung des Amtsgeheimnisses in Österreich ist ein längst überfälliger und positiver Schritt", sagt Annemarie Schlack, Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich.

Alle Menschen haben das Recht, Informationen zu erhalten, um sich über Vorgänge von Behörden und Staat zu informieren und um sich eine Meinung bilden zu können.

Annemarie Schlack, Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich

„Unsere Analyse des geplanten Gesetzespakets hat aber auch gezeigt, dass es eine noch klarere Orientierung an menschenrechtlichen Prinzipien braucht. Ein Beispiel dafür ist, wenn es um Informationen über Eingriffe in die Menschenrechte oder Korruption geht. Solche Informationen dürfen niemals zurückgehalten werden, da es hier ein öffentliches Interesse gibt. Wir fordern daher eine klarere Verankerung dieser Offenlegungsinteressen im Gesetz", sagt Annemarie Schlack, Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich.

Auch für das Forum Informationsfreiheit bringt der Entwurf eine Verbesserung der Rechtslage. Es werden jedoch nur die dringendsten nötigen Reparaturen vorgenommen, um in Österreich endlich das Grundrecht auf Zugang zu staatlicher Information umzusetzen, kritisiert Mathias Huter, Vorstandsvorsitzender des Forum Informationsfreiheit:

„Es ist zu befürchten, dass die Menschen in Österreich ihr Recht insbesondere bei politisch brisanten Anfragen nur durch langwierige, kostspielige und für Behörden und Anfragesteller*innen aufwändige Verfahren durchsetzen können. Die Einrichtung eines*einer Informationsfreiheitsbeauftragten, der*die wirklich eine Transparenzkultur schaffen und einen effektiven und bürgerfreundlichen Informationszugang sicherstellen könnte, sollte unbedingt vorgesehen werden!”

Sowohl Amnesty International Österreich als auch das Forum Informationsfreiheit fordern Verbesserungen bei der Ausgestaltung des Rechtsschutzes:

„Derzeit können Richter*innen die Informationen nicht einsehen, über deren Geheimhaltung sie entscheiden müssen. Diese Situation ist im Widerspruch mit dem Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf. Der Entwurf sollte dahingehend verbessert werden, dass sich Richter*innen Zugang zu den angefragten Informationen verschaffen und auch die Umsetzung ihrer Entscheidungen durchsetzen können“, sagt Mathias Huter vom Forum Informationsfreiheit.

Amnesty International Österreich hat zu den geplanten Gesetzesänderungen, deren Begutachtungsfrist heute endet, eine ausführliche Stellungnahme aus menschenrechtlicher Sicht verfasst. Die wichtigsten Punkte:

Geheimhaltung: Einschränkungen beim Informationszugang aus Gründen der nationalen Sicherheit und der öffentlichen Ordnung müssen erforderlich und verhältnismäßig sein. Informationen über Menschenrechtseingriffe dürfen aus Gründen der nationalen Sicherheit niemals zurückgehalten werden. Amnesty fordert daher eine deutlichere Verankerung dieser besonderen Offenlegungsinteressen im Gesetzestext.

Whistleblower*innen: Personen, die unter der Verpflichtung zur Vertraulichkeit oder Geheimhaltung aus Gewissensgründen und auf verantwortungsvolle Weise Informationen über Menschenrechtsverletzungen, Korruption oder ernsthafte Bedrohungen für Gesundheit, Sicherheit oder Umwelt preisgeben, dürfen keinerlei strafrechtlichen Verfolgung ausgesetzt werden. Im aktuellen Gesetzestext wird dies jedoch nicht thematisiert. Amnesty fordert hier ein klares Bekenntnis zum Schutz und zur Stärkung von Whistleblower*innen.

Rechtsschutz: Hier gibt es Verbesserungspotential bei den Fristen für die Erstellung von Bescheiden: Diese sind zu lange, kritisiert Amnesty. Das könnte das Recht auf raschen Informationszugang untergraben. Außerdem gibt es Bedenken, ob durch die aktuelle Ausgestaltung der Verwaltungsgerichtsbarkeit ein effektiver und zeitnaher Rechtsschutz sichergestellt werden kann.

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