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stellungnahme © Amnesty International

Handlungsbedarf: Österreich muss Verpflichtungen der Anti-Rassismus-Konvention einhalten

31. Juli 2012

Amnesty International legt UN-Ausschuss für die Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (CERD) Bericht vor.

Amnesty International sieht strukturelle Probleme bei Rassismuspolitik

  

Amnesty International hat dem UN-Ausschuss für die Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (CERD) kürzlich ihren Bericht vorgelegt. Das Gremium überprüft die Einhaltung der Anti-Rassismus-Konvention.

 

Diese Konvention, die mit vollem Namen Internationales Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (ICERD) heißt, trat 1969 in Kraft und wurde weltweit von 175 Staaten ratifiziert. Sie verpflichtet die Vertragsstaaten, mit allen geeigneten Mitteln jede Form von rassistischer Diskriminierung zu beseitigen. Die Staaten müssen zum Beispiel
•rassistische Diskriminierung unter Strafe stellen, 
•allen Menschen ohne Unterschied der Rasse, Hautfarbe etc. das Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz gewährleisten (Art 5) und
•Menschen in ihrem Hoheitsbereich wirksamen Schutz und wirksame Rechtsbehelfe gegen Handlungen der rassischen Diskriminierung zusichern (Art 6).

Die Vertragsstaaten müssen CERD zudem regelmäßig Bericht über die zur Umsetzung der Verpflichtungen getroffenen Maßnahmen erstatten. Amnesty International und andere NGOS wie der Klagsverband, hatten nun Gelegenheit sich zum Stand dieser Umsetzungen in Österreich zu äußern.

In ihrem Schattenbericht empfiehlt Amnesty International der Republik Österreich insbesondere
•einen nationalen Aktionsplan gegen Rassismus zu erlassen,
•eine nationale Menschenrechtsinstitution mit A-Status zu errichten, welche im vollen Einklang mit den Pariser Prinzipien steht,
•einen systematischen Follow-Up Mechanismus zur Umsetzung von Empfehlungen der UN-Vertragsorgane in enger Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft einzurichten,
•strukturellem Rassismus im österreichischen Strafrechtssystem wirkungsvoll zu begegnen und
•umfassende und kohärente Statistiken zu rassistischen Vorfällen sowie rassistischen Übergriffen durch ExekutivbeamtInnen zu veröffentlichen.

Amnesty hat bereits 2009 eine rassistische Diskriminierung im Polizei- und Justizsystem festgestellt und Veränderungen angemahnt.

Österreich, das ICERD im Jahr 1972 ratifiziert hat, wird selbst am 22. und 23. August 2012 überprüft.