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Fußball-WM 2022: Die Uhr tickt

5. Februar 2019

Behörden in Katar müssen Zusagen zu Arbeitsrechten endlich einhalten

Es sind noch knapp vier Jahre bis zur nächsten Fußball-Weltmeisterschaft, die Ende 2022 in Katar stattfindet. Die katarischen Behörden müssen sich nun dringend an ihr Versprechen halten, der Ausbeutung von Tausenden Arbeitsmigrant*innen ein Ende zu setzen, fordert Amnesty International.

Amnesty International veröffentlicht heute ein Briefing, das den Reformprozess zu Arbeitsrechten in Katar untersucht. Der Bericht zeigt auf, wie viel noch zu tun ist, um die Rechte von etwa zwei Millionen Arbeiter*innen im Land in vollem Umfang zu achten und zu schützen.

„Die Uhr tickt. Die katarischen Behörden haben nicht mehr viel Zeit, um sich durch entschlossenes Handeln wirkliche Fans zu schaffen. Sie müssen das System grundlegend reformieren und die tagtägliche Schikane und das Elend unzähliger Arbeitsmigrant*innen beenden“, sagt Stephen Cockburn, stellvertretender Leiter der Abteilung Globale Themen bei Amnesty International.

Die katarischen Behörden haben nicht mehr viel Zeit, um sich durch entschlossenes Handeln wirkliche Fans zu schaffen.

Stephen Cockburn, stellvertretender Leiter der Abteilung Globale Themen bei Amnesty International

„Die katarischen Behörden haben bereits einige wichtige Schritte zum Schutz von Arbeitsrechten unternommen – aber es muss noch mehr getan werden. Die Reform ist bisher lückenhaft und viele Arbeiter*innen sind nach wie vor Ausbeutung und Menschenrechtsverstößen ausgesetzt. Diejenigen, die es schaffen, nach Hause zurückzukehren, stehen mit leeren Händen da – ohne Entschädigung oder die Möglichkeit, ihre Rechte durchzusetzen“, sagt Stephen Cockburn.

Amnesty International fordert Katar auf, das Sponsorensystem Kafala vollständig abzuschaffen. Denn es leistet Menschenrechtsverletzungen Vorschub. Trotz einiger kleiner Reformen sorgt es nach wie vor dafür, dass Arbeiter*innen bis zu fünf Jahre lang an skrupellose Arbeitgeber*innen gebunden sind.

Lückenhafter Reformprozess

Das Kafala-System besteht trotz geringfügiger Reformen weiter und sorgt nach wie vor dafür, dass Arbeiter*innen die Erlaubnis ihres Arbeitgebers einholen müssen, um die Arbeitsstelle zu wechseln. Tun sie dies nicht, droht ihnen eine Strafanzeige wegen „unerlaubter Abwesenheit“ und die Konfiszierung ihres Reisepasses.

Der temporäre Mindestlohn liegt gerade einmal bei knapp über 200 US-Dollar pro Monat. Die neuen Arbeitsgerichte, die z. B. für Lohnstreitigkeiten zuständig sind, haben nicht genügend Kapazitäten, um sich aller Fälle anzunehmen. So sind Hunderte Arbeiter*innen bereits ohne Verfahren und ohne Entschädigung in ihre Herkunftsländer zurückgekehrt.

Für Hausangestellte gilt die Regelung der „Ausreiseerlaubnis“ weiterhin, und die 2017 eingeführten gesetzlichen Regelungen reichen nicht aus, um Hausangestellte wirkungsvoll vor Menschenrechtsverstößen zu schützen.

Hintergrund

Im November 2017 unterzeichnete Katar eine Vereinbarung mit der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) der Vereinten Nationen und sicherte zu, seine Gesetzgebung mit den internationalen Arbeitsnormen in Einklang zu bringen.

Seither haben die Behörden mehrere Gesetze zugunsten von Arbeitsmigrant*innen erlassen, z. B. zur Einführung eines temporären Mindestlohns, rechtliche Regelungen für Hausangestellte, neue Gerichte für Arbeitsstreitigkeiten und einen Fonds zur Unterstützung und Versicherung von Arbeiter*innen. 

Zudem wurde die Notwendigkeit einer „Ausreiseerlaubnis“ für die meisten Arbeitsmigrant*innen abgeschafft. Bislang musste alle Angestellten vor dem Verlassen des Landes die Einwilligung des Arbeitgebers einholen.

Allerdings unterliegen einige dieser Reformen weiterhin bestimmten Einschränkungen, was bedeutet, dass viele Arbeitsmigrant*innen in Katar nach wie vor Zwangsarbeit, eingeschränkte Bewegungsfreiheit und andere Menschenrechtsverstöße riskieren.

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