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Forderungen anlässlich des Besuchs von Präsident Janukowitsch

2. Dezember 2013

Amnesty International fordert die Abschaffung der Folter in der Ukraine

„Die Ukraine ist ein wichtiges Mitglied der internationalen Gemeinschaft. Sie hat freiwillig fast alle wichtigen internationalen Menschenrechtsabkommen unterzeichnet – unter ihnen die Anti-Folter-Konvention“, sagt Heinz Patzelt, Generalsekretär von Amnesty International. „Die Abschaffung von Folter und anderer Misshandlungen erfordert Gesetzesänderungen sowie Reformen des Strafrechtssystems.“

In der Stellungnahme von Amnesty International mit dem Titel „Ukraine and the EU: Time to put people first“ wird auf bisherige Fortschritte und noch ausständige Schritte hingewiesen.

Unter anderem geht es um die politisch motivierte selektive Justiz, als deren Opfer die EU die inhaftierte Oppositionsführerin Julia Timoschenko sieht. Timoschenko verbüßt eine siebenjährige Haftstrafe wegen Überschreitung ihrer Amtsbefugnisse durch die Unterzeichnung eines Gas-Deals mit Russland zu einem ungünstigen Preis.

„Der Fall Julia Timoschenko zeigt das Fehlen von fairen Gerichtsverfahren und schlechte Haftbedingungen in der Ukraine auf, aber die politische Bedeutung ihres Falles sollte die institutionellen Probleme, die Tausende von Ukrainer*innen jeden Tag ihrer Rechte berauben, nicht überstrahlen,“ sagt Heinz Patzelt.

Des Weiteren müssen die ukrainischen Behörden endlich ernsthafte Schritte zur Abschaffung der Folter und anderer Misshandlungen durch Vollzugsbeamte setzen und die internationalen Verpflichtungen ihres Landes ernst nehmen.

Tausende Ukrainer*innen werden jedes Jahr von der Polizei geprügelt, um ihnen Geständnisse für Verbrechen, die sie nicht begangen haben, abzupressen. Unzählige landen nach unfairen Prozessen im Gefängnis, Beschwerden werden in Ermangelung eines wirksamen Polizeibeschwerdemechanismus häufig ignoriert.

Heinz Patzelt, Generalsekretär von Amnesty International Österreich

Eine neue Strafprozessordnung, die im November 2012 in Kraft trat, sieht vor, dass Geständnisse gegenüber der Polizei außerhalb des Gerichts im Gerichtsverfahren nicht mehr zulässig sind. Alexander Bondarenko hat im Oktober dieses Jahres als erster von dieser Reform profitiert: Er wurde von der Anklage des Mordes an zwei älteren Frauen freigesprochen. Das Gericht wies die Anklage des Staatsanwaltes mit der Begründung zurück, sein Geständnis sei unter Folter gemacht worden. Allerdings war eine vorangehende Beschwerde Bondarenkos - nämlich die, dass er gefoltert worden sei - von den Staatsanwälten zurückgewiesen worden. Die Foltervorwürfe wurden bis dato nicht behandelt.

„Für die Ukraine ist es noch ein weiter Weg, bis Polizisten für ihre Übergriffe zur Rechenschaft gezogen werden. Es ist zwingend notwendig, dass die ukrainischen Behörden - in Übereinstimmung mit den Standards des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte - einen unabhängigen und wirksamen Mechanismus einsetzen, um zeitnah und angemessen auf Vorwürfe von Folter und anderen Misshandlungen reagieren zu können,“ sagt Heinz Patzelt.