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EU: Zunehmender Einsatz digitaler Technologien zur Migrationskontrolle menschenrechtlich bedenklich

5. Februar 2024

Amnesty International veröffentlicht ein neues Briefing über Menschenrechtsbedenken bei dem zunehmenden Einsatz digitaler Technologien im Bereich Asyl und Migration. Die eingesetzten Technologien zur Grenzüberwachung, biometrischen Personenidentifizierung und "Lügendetektoren", die künstliche Intelligenz nutzen, stellen einen massiven Eingriff in die Menschenrechte dar, so Amnesty International.

Die Europäische Union setzt Echtzeit-Luftüberwachung und Drohnen über dem zentralen Mittelmeer ein, um Boote mit Schutzsuchenden auf See zu identifizieren und mit den libyschen Behörden die völkerrechtswidrige Rückführung zu koordinieren, sodass die Menschen die europäischen Küsten gar nicht erst erreichen. Der Bericht zeigt, wie europäische Staaten, darunter Österreich, zunehmend Gesetze einführen, die die Beschlagnahmung von Handys von Asylbewerbern erlauben, um ihre Aussagen bei der Bearbeitung ihrer Asylverfahren zu überprüfen und dabei unverhältnismäßig deren Privatsphäre verletzen.

Amnesty international fordert die Regierungen auf, die Rechte von Menschen auf der Flucht zu schützen, indem sie auf den Einsatz von Technologien verzichten, die im Widerspruch zu den Menschenrechten stehen, und sicherstellen, dass digitale Technologien nicht systemischen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung fördern.

Shoura Hashemi, Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich, sagt: „Die zunehmende Verbreitung dieser Technologien birgt die Gefahr, dass Diskriminierung, Rassismus, unverhältnismäßige und rechtswidrige Überwachung entlang der Grenzen verstärkt werden. Die österreichische Regierung muss sich dafür einsetzen, dass neue Technologien nicht zu weiteren Menschenrechtsverletzungen für Schutzsuchende führen.“

Massenüberwachung verletzt die Privatsphäre, sei es durch pauschales Durchsuchen von Handys oder die massenhafte Überwachung der Bewegungen von Menschen. Vor dem Einsatz neuer Technik muss deshalb immer eine menschenrechtliche Folgeabschätzung stehen.

Shoura Hashemi, Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich