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Bosnien und Herzegowina: Höchste Zeit für Wiedergutmachung

2. November 2012

Fast 20 Jahre nach Ende des Konflikts bleiben Kriegsvergewaltigungen ein Tabuthema

Fast 20 Jahre nach Ende des Konflikts bleiben Kriegsvergewaltigungen ein Tabuthema.

Bis heute haben die Behörden der Republika Srpska in Bosnien und Herzegowina den vollen Umfang der sexuellen Gewalt gegen Frauen im Krieg der frühen 1990er nicht anerkannt. Die Untätigkeit der Behörden und die Tabuisierung in der Gesellschaft macht es für die tausenden betroffenen Frauen schwer, ihre Erlebnisse zu verarbeiten. Ohne offenen Diskurs und eine angemessene Entschädigung geht ihr Leid weiter. Das zeigt der heute veröffentlichte Kurzbericht von Amnesty International, der vor allem das systematische Todschweigen der Kriegsvergewaltigungen zwischen 1992 und 1995 anprangert und Einblick in die aktuelle Situation der Überlebenden Frauen gibt. Heinz Patzelt, Generalsekretär von Amnesty International Österreich, dazu: „Die Tabuisierung der Kriegsvergewaltigungen, einen international anerkannten Kriegsverbrechen, ist verheerend. Sowohl Behörden als auch die Medien ignorieren kategorisch das Leid der Bevölkerung“.

Seit Beginn des Krieges hat Amnesty International zahlreiche Aussagen von Frauen, die Opfer sexueller Gewalt wurden, gesammelt. Darunter sind Berichte über systematische und wiederholte Vergewaltigungen oder von Frauen, die als Sexsklavinnen gehalten wurden. Dennoch hat Amnesty International bis heute keine Hinweise darauf, dass die Behörden der Republika Srpska jemals systematisch Daten darüber erhoben haben. Das wäre dringend notwendig und ein erster Schritt, um das Ausmaß des Problems zu begreifen und endlich angemessene Maßnahmen ergreifen zu können.

Viele der Frauen leiden heute noch unter posttraumatischen Belastungsstörungen oder anderen psychischen Spätfolgen. Gefühle der Unsicherheit und Scham, Selbstvorwürfe, Depression, Gedächtnislücken, Konzentrationsstörungen, Albträume, Angstzustände oder auch ein allgemeines Misstrauen gegenüber den Mitmenschen gehören zu ihrem Alltag. „Die Behörden der Republika Srpska müssen zunächst einmal laut und deutlich klarstellen, dass während des Krieges Vergewaltigungen und andere sexuelle Gewalttaten begangen wurden", so Patzelt. "Nur so kann ein Umfeld geschaffen werden, in dem eine öffentliche Debatte über das Thema entsteht und es den Betroffenen möglich wird, über das Erlebte zu reden und Entschädigung zu fordern.“

Die aktuelle Gesetzeslage der Republik Srpska sieht besonderen Schutz verknüpft mit Sozialleistungen für Überlebende von Folter, Körperverletzung, Vergewaltigung und anderen im Krieg verübten Verbrechen vor, die zu einer mindestens 60 Prozentigen körperlichen Beeinträchtigung geführt haben. Nicht berücksichtigt werden psychische Schäden, psychologische Behandlungen sind nicht gedeckt. Weiters ist die Antragsfrist abgelaufen, um unter diesen Schutz gestellt zu werden. Dadurch bleibt der Zugang vielen, die im Krieg vergewaltigt wurden, verwehrt. Hier sieht Amnesty International dringenden Handlungsbedarf: „Um den Überlebenden von Kriegsvergewaltigungen zu entschädigen muss die das Gesetz nachgebessert werden: indem erstens eine eigene Kategorie für Betroffene von Vergewaltigungen oder anderen Formen von sexueller Gewalt geschaffen wird, die nicht ausschließlich auf körperliche Schäden abstellt und zweitens die Antragsfrist wieder geöffnet wird“, so Patzelt abschließend.

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