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Blockade des Vertrags gegen häusliche Gewalt lässt Frauen während der COVID-19-Krise im Stich

6. Mai 2020

Das ungarische Parlament hat gestern eine Erklärung abgegeben, die Istanbul-Konvention gegen Gewalt an Frauen nicht zu ratifizieren. David Vig, Geschäftsführer von Amnesty International für Ungarn, sagte dazu:

„Seit Beginn der COVID-19-Ausgangsbeschränkungen haben sich die gemeldeten Vorfälle häuslicher Gewalt in Ungarn verdoppelt. Die Entscheidung des ungarischen Parlaments ist extrem gefährlich und bringt nicht nur Frauen und Mädchen in Gefahr, sondern sendet auch eine gefährliche Botschaft an die Täter, dass ihre Taten nicht strafrechtlich verfolgt werden.

 

Es müssen alle notwendigen Schritte unternommen werden, um Frauen und Mädchen angemessen vor Gewalt und Misshandlung zu schützen, insbesondere während des Kampfes gegen die COVID-19-Pandemie.

David Vig, Geschäftsführer von Amnesty International Ungarn

Schon vor der COVID-19-Pandemie hatte es die Regierung verabsäumt, Gewalt gegen Frauen angemessen zu verhindern und zu bekämpfen. Die Bilanz der Ermittlungen und Strafverfolgung ist beschämend.

Die Behauptung der Regierung, dass die Konvention ,illegale Migration‘ unterstütze und 'gefährliche Geschlechterideologien‘ vorschreibe, sind ein Ablenkungsversuch: Die Aufmerksamkeit soll von ihren eigenen Verfehlungen und von der tragischen Realität jener Frauen und Mädchen, die mit Missbrauch leben müssen, ablenken.

Ungarn muss diese Erklärung widerrufen und die Istanbul-Konvention dringend ratifizieren. Es müssen alle notwendigen Schritte unternommen werden, um Frauen und Mädchen angemessen vor Gewalt und Misshandlung zu schützen, insbesondere während des Kampfes gegen die COVID-19-Pandemie.“

Hintergrund

Ungarn hat 2014 die sogenannte Istanbul-Konvention (Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt) unterzeichnet, sie wurde jedoch – wegen fehlender parlamentarischer Genehmigung – nicht Teil der nationalen Gesetzgebung.

Die ungarische Regierung hat den Druck der Zivilgesellschaft zur Ratifizierung der Konvention ignoriert und Kritik als „politisches Jammern“ bezeichnet. In einem Regierungserlass, der am Abend des 4. Mai verabschiedet wurde, hieß es, dass die Polizei trotz des gesundheitlichen Notstands anordnen kann, dass sich Täter von den Opfern fernhalten und ihnen eine alternative Unterkunft zur Verfügung gestellt werden muss. Für viele Frauen, die mit Misshandlungen leben und deren Fälle noch nicht untersucht wurden, ist dies nur eine schwache Hoffnung.

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