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Amnesty-Stellungnahme: Fremdenrechtsnovelle Teil II

18. Mai 2017

Im besten Fall eine ineffektive Anlassgesetzgebung. Im schlimmsten Fall ein menschenrechtlicher Dammbruch

Zum wiederholten Mal will die Regierung eine Reihe an überflüssigen und menschenrechtlich bedenklichen Gesetzesänderungen im Asyl- und Fremdenrecht durchsetzen, kritisiert Amnesty International anlässlich der vorgeschlagenen Fremdenrechtsnovelle, die das Asylgesetz, das Fremdenpolizeigesetz und das BFA-Grundversorgungsgesetz-Bund betrifft.

Insbesondere bei den geplanten Neuerungen im Asylgesetz („Erlassung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen gegen Geduldete“) handelt es sich im besten Fall um ein Beispiel menschenunwürdiger, ineffektiver Anlassgesetzgebung. Im schlimmsten Fall findet jedoch mit diesem neuen Paragraphen ein menschenrechtlicher Dammbruch statt – denn er kratzt an einem unverrückbaren Grundsatz: das Verbot, Personen in Staaten zurückzuführen, in dem ihnen Tod, Folter oder andere unmenschliche Behandlungen drohen.

Seit Jahren kommen mit jeder Fremdenrechtsnovelle neue Versuche hinzu, menschenrechtliche Grundprinzipien zu manipulieren und auszuhöhlen. Das ist für einen Rechtsstaat wie Österreich unwürdig.

Heinz Patzelt, Generalsekretär von Amnesty International Österreich

Absurde Formulierung, gefährliches Druckmittel

Der Entwurf sieht vor, dass sogenannte Geduldete zur „freiwilligen“ Ausreise verpflichtet werden. Gleichzeitig wird festgestellt, dass die Behörden sie dazu nicht zwingen können – schließlich handelt es sich um Personen, die aus rechtlichen Gründen nicht zwangsweise abgeschoben werden dürfen, weil ihnen in ihrer Heimat Verfolgung, Folter oder andere unmenschliche Behandlungen drohen. Der Zweck dieser Regelung sei, „dem Fremden die Unrechtmäßigkeit seines Aufenthaltes (…) unmissverständlich vor Augen zu führen“.

Aus formaler Sicht ist dieses Gesetz vollkommen unsinnig: Der Staat verpflichtet Menschen zu etwas, das – sollte die Person dieser Verpflichtung nicht nachkommen – die Behörden nicht sanktionieren können. Die Verpflichtung zur „freiwilligen“ Ausreise ist ein Widerspruch in sich. Auf solch „Lex imperfecta“ kann der Gesetzgeber getrost verzichten.

Aus menschenrechtlicher Sicht ist dieser Gesetzesentwurf brandgefährlich, denn im Zusammenhang mit den geplanten Änderungen im Fremdenpolizeigesetz (FPG) könnte durch die Hintertür das Non-Refoulement-Prinzip umgangen werden, das einen wesentlichen menschenrechtlichen Grundpfeiler darstellt.

Konkret handelt es sich um den neuen Abschnitt im FPG, mit dem alle Personen, bei denen das Asylverfahren negativ ausfiel, verpflichtet werden, zur Botschaft zu gehen und sich Reisedokumente zu besorgen. Ansonsten droht ihnen Beugehaft.

Der Gesetzestext stellt dabei nicht ganz klar, ob damit auch Personen, denen eine unmenschliche Behandlung im Herkunftsland droht, ebenfalls dazu gezwungen werden können, sich ein Reisedokument zu beschaffen. Wenn ja, wäre dies ein ganz klarer und beispielloser Verstoß gegen das Non-Refoulement-Prinzip.

„Der Staat stellt damit eine theoretische Verpflichtung in den Vordergrund, und lässt die real vorliegende Situation – und vor allem die bestehende  Schutzverpflichtung – außer Acht. Mit dem Gesetz soll Druck auf Personen ausgeübt werden, sich selbst einer lebensgefährlichen Situation auszuliefern, obwohl völker- und menschenrechtliche Vorgaben bestehen, die klar gegen eine Abschiebung sprechen“, sagt Patzelt.

Fremdenrechtsnovelle: in Kombination menschenrechtlich bedenklich

Die geplanten Regelungen im Fremdenrecht bedeuten in Summe einen extremen Eingriff in die persönliche Freiheit der betroffenen Personen – eine Beugehaft über Personen zu verhängen, nur weil sie sich kein Reisedokument ausstellen lassen, ist als Strafmaß völlig unverhältnismäßig.

Außerdem verstößt es klar gegen menschenrechtliche Grundsätze, eine Personengruppe – bei der zuvor behördlich festgestellt worden war, dass ihnen in ihrem Heimatland Verfolgung, Folter oder andere unmenschliche Behandlungen drohen – unter Druck zu setzen, damit sie das Land verlässt.

Amnesty International appelliert daher zum wiederholten Mal an den Gesetzgeber, von solchen überschießenden und menschenrechtlich bedenklichen Gesetzen abzusehen. Die Herausforderungen im Asylbereich, vor denen Österreich steht, können niemals Änderungen im Fremden- und Asylrecht rechtfertigen, die die Grund- und Menschenrechte von Geflüchteten massiv beschränken.