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Amnesty-Kritik an geplantem ORF-Gesetz: Eingriff in das Recht auf freie Meinungsäußerung

24. Mai 2023


Zusammenfassung

  • Einschränkung der "Blauen Seite" erscheint nicht gerechtfertigt – Schutz der Wirtschaftsinteressen ist kein legitimes Ziel
  • Chance vertan: Entpolitisierung der ORF-Gremien dringend notwendig
  • Forderung nach Festlegung objektiver Kriterien der Medienförderung

Morgen, Donnerstag, endet die Frist zur Begutachtung des vor wenigen Wochen präsentierten neuen ORF-Gesetzes. Amnesty International kritisiert in einer Stellungnahme an die Bundesregierung, dass manche der vorgesehenen Bestimmungen nicht konform mit menschenrechtlichen Standards sind. Die Beschränkung der so genannten „Blauen Seite“ ORF.at auf 350 Meldungen pro Woche stellt eine Einschränkung in das Recht auf freie Meinungsäußerung dar, so die Organisation. „Jede Einschränkung der Menschenrechte durch eine Regierung muss ein legitimes Ziel verfolgen – etwa den Schutz von Menschenrechten anderer oder den Schutz der nationalen Sicherheit“, so Nicole Pinter, Juristin bei Amnesty International Österreich. „Der in den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf genannte Schutz der wirtschaftlichen Interessen privater Medienhäuser ist allerdings kein solches legitime Ziel“, hält sie fest. Und weiter: „Die Behauptung, dass eine Einschränkung der blauen Seite zum Vorteil der anderen Medienhäuser gereicht, weil bei weniger Meldungen auf orf.at vermehrt auf zahlungspflichtige Angebote zurückgegriffen wird, ist eine nicht belegte Hypothese.“

Jede Einschränkung der Menschenrechte durch eine Regierung muss ein legitimes Ziel verfolgen – etwa den Schutz von Menschenrechten anderer oder den Schutz der nationalen Sicherheit. Der in den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf genannte Schutz der wirtschaftlichen Interessen privater Medienhäuser ist allerdings kein solches legitime Ziel.

Nicole Pinter, Juristin bei Amnesty International Österreich

Amnesty stellt in der Stellungnahme auch klar, dass ORF.at eine wesentliche Informationsquelle für viele Menschen darstellt. Eine Beschränkung der Beiträge hätte eine relevante Auswirkung auf die Bewusstseinsbildung der Allgemeinheit, da die Leser*innen nicht mehr in dem gleichen Ausmaß wie bisher über wichtige Themen informiert würden.

Weiters kritisiert die Menschenrechtsorganisation die vergebene Möglichkeit, im Zuge des neuen ORF-Gesetzes auch die Entpolitisierung der ORF-Gremien zu regeln – was für die nachhaltige Sicherstellung der Unabhängigkeit des ORF ein wichtiger und dringend notwendiger Schritt wäre. Ebenso hält Amnesty in der Stellungnahme fest, dass trotz zahlreicher Forderungen aus der Zivilgesellschaft seitens der Regierung nicht die Chance ergriffen wurde, eine Medienförderung auszuarbeiten, die sich auf objektive Kriterien stützt und eine vielfältige und unabhängige Medienlandschaft in Österreich fördert. Beide Aspekte sollten laut Amnesty dringend in den bestehenden Gesetzesentwurf eingearbeitet werden.

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