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USA/Grossbritannien: Kippen des Auslieferungsverbots von Julian Assange ist „Hohn auf die Gerechtigkeit“

10. Dezember 2021

Der Londoner High Court hat die Ablehnung des US-amerikanischen Auslieferungsantrags für Julian Assange gekippt. Nils Muižnieks, Direktor für Europa bei Amnesty International, kommentiert den Entscheid wie folgt: „Das ist ein Hohn auf die Gerechtigkeit. Indem der High Court diesem Rechtsmittel stattgegeben hat, hat das Gericht auch die hochproblematischen diplomatischen Zusicherungen der USA akzeptiert, nach denen Assange nicht in einem Hochsicherheitsgefängnis in Einzelhaft gehalten werden soll. Die Tatsache, dass die USA sich das Recht vorbehalten, jederzeit ihre Meinung zu ändern, bedeutet, dass diese Zusicherungen das Papier nicht wert sind, auf dem sie gedruckt sind.

„Im Fall einer Auslieferung an die USA könnte Julian Assange nicht nur wegen Anklagen unter dem Spionagegesetz der Prozess gemacht werden; sondern ihm würden auch schwere Menschenrechtsverletzungen drohen, wenn er unter Bedingungen inhaftiert wird, die Folter oder anderer Misshandlung gleichkommen," sagt Nils Muižnieks.

Die Anklage der US-Regierung stellt eine ernste Bedrohung für die Pressefreiheit sowohl in den USA als auch in anderen Ländern dar.

Nils Muižnieks, Direktor für Europa bei Amnesty International

"Wenn diese Anklage gegen Julian Assange bestätigt wird, würde das die wichtige Rolle untergraben, die Journalist*innen und Publizist*innen dabei spielen, Regierungen zu hinterfragen und Fehlverhalten aufzudecken. Journalist*innen in allen Teilen der Welt müssten sich dann ständig verfolgt fühlen," sagt Nils Muižnieks weiter.

Hintergrund

Das Auslieferungsersuchen der USA stützt sich auf Vorwürfe, die in direktem Zusammenhang mit der Veröffentlichung geheimer Dokumente im Rahmen der Arbeit von Julian Assange mit Wikileaks stehen.

Die Veröffentlichung von Informationen, die im öffentlichen Interesse liegen, ist ein Eckpfeiler der Medienfreiheit und des Rechts der Öffentlichkeit auf Informationen über staatliches Fehlverhalten. Ihre Veröffentlichung ist durch die internationalen Menschenrechtsnormen geschützt und darf nicht kriminalisiert werden.

Julian Assange ist der erste Publizist, der sich wegen Anklagen unter dem US-amerikanischen Spionagegesetz verantworten muss.

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