Mit der Volksanwaltschaft hat Österreich eine nationale Menschenrechtsinstitution. Solche nationalen Menschenrechtsinstitutionen (NMRI) spielen eine entscheidende Rolle dafür, dass Menschenrechte im Land gefördert und eingehalten werden – und dafür, dass die Einhaltung auch kontrolliert wird. Die Volkanwaltschaft hat nun einen Antrag auf internationale Akkreditierung bei den Vereinten Nationen eingebracht. Amnesty International begrüßt diesen Schritt und gibt gemeinsam mit 10 anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen in einer umfassenden Stellungnahme Empfehlungen, wie die Volksanwaltschaft gestärkt werden kann, damit Menschenrechte in Österreich besser geschützt werden.
Nationale Menschenrechtsinstitutionen (NMRI) sind zentral dafür, dass internationale Menschenrechtsstandards auf nationaler Ebene wirksam umgesetzt werden und die Umsetzung auch überwacht wird. Diese Institutionen leisten einen Beitrag zur wirksamen parlamentarischen Kontrolle und zur Information der Zivilgesellschaft. Sie tragen dazu bei, dass Menschenrechtsbildungsprogramme in Schulsystemen umgesetzt werden und fördern die Achtung der universellen Menschenrechte in der Gesellschaft. Darüber hinaus können sie auch eine zentrale Schutzfunktion bei der Verhütung von Folter und erniedrigender Behandlung einnehmen.
Österreichische Volksanwaltschaft hat derzeit nur Beobachterstatus bei den Vereinten Nationen
Um wirksam zu sein und von der internationalen Gemeinschaft anerkannt zu werden, müssen NMRI die Standards einhalten, die in den Pariser Prinzipien festgelegt sind. Diese Prinzipien sind eine Reihe von Grundsätzen für die Ausgestaltung von NMRI, die 1993 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurden. Die Globale Allianz der nationalen Menschenrechtsinstitutionen (GANHRI) gewährt Mitgliedschaften und vergibt zwei verschiedene Statusebenen auf der Grundlage der in den Pariser Grundsätzen festgelegten Kriterien.
Die österreichische Volksanwaltschaft musste sich nach ihrer 2011 abgeschlossenen Reakkreditierung im Jahr 2011 mit einem B-Status begnügen und hat deshalb im Menschenrechtssystem der Vereinten Nationen nur Beobachterstatus. Im Rahmen der dritten universellen Menschenrechtsprüfung wurde daher der österreichischen Bundesregierung empfohlen, die Pariser Prinzipien vollständig umzusetzen und die Volksanwaltschaft als Nationale Menschenrechtsinstitution weiter zu stärken. Diese Empfehlung wurde von der Bundesregierung angenommen.
Amnesty International Österreich begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung, die Volksanwaltschaft zu stärken und hat aus diesem Grund am 6. Oktober gemeinsam mit zehn anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen eine umfassende Stellungnahme zu dem von der Volksanwaltschaft eingebrachten Antrag auf internationale Reakkreditierung als Nationale Menschenrechtsinstitution (NMRI) bei der Global Alliance for Human Rights Institutions (GANHRI) abgegeben. Zu den Organisationen zählen Asylkoordination, Caritas, Diakonie, Hemayat, Netzwerk Kinderrechte, Österreichische Liga für Menschenrechte, SOS Mitmensch, Verein Projekt Integrationshaus, Volkshilfe und ZARA.
Die Stellungnahme zielt darauf ab, sachdienliche Informationen und Analysen bereitzustellen, um den GANHRI-Unterausschuss für Akkreditierung bei seiner Überprüfung der Volksanwaltschaft zu unterstützen. In dieser Stellungnahme werden folgende Bereiche, in denen die Volksanwaltschaft gestärkt werden könnte, um ihr Mandat als NMRI effektiv umzusetzen und ihre entscheidende Rolle bei der Förderung und dem Schutz der Menschenrechte in Österreich zu erfüllen, näher beleuchtet: