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Polen: Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs verletzt Menschenrechte

27. Oktober 2020

In einer gemeinsamen Aussendung kritisieren Amnesty International, das Zentrum für Reproduktive Rechte und Human Rights Watch die Entscheidung des polnischen Verfassungsgerichtshofs, Schwangerschaftsabbrüche aufgrund von schweren Fehlbildungen als verfassungswidrig zu erklären.

Lies hier das vollständige Statement auf Englisch 

Diese Entscheidung wird Frauen und Mädchen weiter schaden und verletzt ihre Menschenrechte, kritisieren die Organisationen und fordern Polen auf, das Recht mit anderen EU-Mitgliedsstaaten in Einklang zu bringen. Auch die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedsstaaten müssen sich dringend mit Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit und deren Auswirkungen auf die Grundrechte in Polen befassen. 

Gesetzliche Verbote von Schwangerschaftsabbrüchen verhindern sie nicht, sondern gefährden die Gesundheit von Schwangeren.

Esther Major, leitende Research-Beraterin bei Amnesty International

„Gesetzliche Verbote von Schwangerschaftsabbrüchen verhindern sie nicht, sondern gefährden die Gesundheit von Schwangeren. Sie drängen Schwangerschaftsabbrüche in die Illegalität oder zwingen Schwangere, ins Ausland zu reisen, um Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen zu erhalten, die sie benötigen und auf die sie ein Recht haben,“ sagt Esther Major, leitende Research-Beraterin bei Amnesty International, und sagt weiter: „Auch wenn alle Frauen von diesem grausamen Urteil betroffen sein können, werden marginalisierte Gruppen von Frauen, die es sich nicht leisten können, zu reisen, unverhältnismäßig stark unter den Folgen des Handelns der Richter*innen in Polen leiden.“

Amnesty International setzt sich für einen uneingeschränkten Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbruch für alle Menschen ein.