Internationale Zusammenarbeit nötig
FIDH, Amnesty International, ICJ und die unterzeichnenden Organisationen fordern die internationale Gemeinschaft und vor allem die Mitglieds- und Beobachterstaaten des Europarats, die Mitglieder der Kerngruppe und internationale Organisationen auf, alle Register zu ziehen, um das Verbrechen der Aggression in der Ukraine zu untersuchen und strafrechtlich zu ahnden.
Die Organisationen betonen zudem, dass eine wirksame Zusammenarbeit zwischen dem Tribunal, dem Schadensregister des Europarats und der Schadenskommission – sobald eingerichtet – sowie mit dem Internationalen Zentrum für die Verfolgung des Verbrechens der Aggression gegen die Ukraine (ICPA) und dem IStGH hergestellt werden muss. Darüber hinaus appellieren die Organisationen an die Staaten, die Ljubljana-Haager-Konvention zur internationalen Zusammenarbeit bei der Untersuchung und Verfolgung von völkerrechtlichen Verbrechen wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zu ratifizieren, um eine Basis zu schaffen sowohl für die Zusammenarbeit mit dem Sondertribunal als auch für die internationale Zusammenarbeit zwischen den Staaten.
Das Tribunal ist zwar ein wichtiger Schritt, doch aktuell sind die Vereinten Nationen und die internationale Gemeinschaft weiterhin angehalten, zur Ahndung des Verbrechens der Aggression gegen die Ukraine oder auch andere Länder auf einen globalen Ansatz bzw. die internationale Gerichtsbarkeit zu setzen, um eine wirklich umfassende Rechenschaftspflicht zu gewährleisten. Ein solcher internationaler Mechanismus sollte, wenn er unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen eingerichtet wird, die Möglichkeit einer Immunität für jene ausschließen, die des Verbrechens der Aggression verdächtigt werden.
Hintergrund
Im Zuge des russischen Einmarsches in die Ukraine im Jahr 2022 und den damit einhergehenden Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht und internationale Menschenrechtsnormen hat der IStGH wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit Haftbefehl gegen sechs russische Funktionäre erlassen, so auch gegen Wladimir Putin. Allerdings reicht die Zuständigkeit des IStGH derzeit nicht aus, um das Verbrechen der Aggression in der Ukraine zu ahnden.
Die Ukraine hat den Europarat am 14. Mai 2025 offiziell um die Einrichtung eines Sondertribunals über das Verbrechen der Aggression gebeten. Die Vereinbarung zur Einrichtung des Sondertribunals soll noch vom Generalsekretär des Europarats unterzeichnet werden, nachdem das Ministerkomitee die entsprechende Entscheidung getroffen hat.