"Diejenigen, die es wagen, Anzeige zu erstatten, treffen häufig auf tiefgreifende Vorurteile innerhalb der Justiz und auf ein veraltetes Gesetz. Eine Betroffene erzählte uns, dass sie ihre Vergewaltigung nie gemeldet hätte, wenn sie gewusst hätte, wie sie behandelt worden wäre. Ihre Geschichte ist typisch für eine Rechtsordnung, in der Opfer sexueller Gewalt schlecht gestellt sind", sagt Kumi Naidoo.
Systematisch ignoriert
Obwohl die Situation für Frauen und Mädchen, die vergewaltigt wurden, in den verschiedenen skandinavischen Ländern unterschiedlich ist, gibt es beunruhigende Parallelen: Sexuelle Gewalt wird von der Justiz in allen vier untersuchten Staaten regelmäßig ignoriert, geleugnet oder stillschweigend geduldet.
Ein erster Schritt zum Schutz von Frauen und Mädchen bestünde darin, im Sexualstrafrecht das Prinzip des gegenseitigen Einverständnisses (Consent) zu verankern. In letzter Zeit gab es hierbei einige Fortschritte: Bisher war Schweden das einzige der vier skandinavischen Länder, welches ein solches Gesetz verabschiedet hat.
Kürzlich hat nun aber die dänische Regierung angekündigt, dass sie eine solche Reform unterstützt und auch in Finnland bereitet das Justizministerium eine umfassende Reform des Sexualstrafrechts vor, in der die "Rolle des gegenseitigen Einverständnisses gestärkt werden soll".
Im Widerspruch zur Istanbul-Konvention
Laut Istanbul-Konvention hat eine Vergewaltigung und jede sexuelle Handlung mit einer anderen Person ohne gegenseitiges Einverständnis als Straftat zu gelten. Diverse europäische Staaten – darunter auch Österreich – haben dieses internationale Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ratifiziert.
Der Rechtsbegriff der Vergewaltigung basiert in den meisten europäischen Ländern dennoch auf Gewalt, Gewaltandrohung oder Nötigung. Diese Kriterien treffen auf den Großteil der Vergewaltigungen jedoch gar nicht zu. Als problematisch erachtet Amnesty International mangelnde Aufklärung und Geschlechterstereotype rund um das Thema Vergewaltigung, die die öffentliche Wahrnehmung, aber auch das Justizsystem prägen.
So wird fälschlicherweise angenommen, dass ein Opfer sein Einverständnis gegeben hat, wenn es sich körperlich nicht gewehrt hat. Dies ist zutiefst problematisch. "Lähmungen" oder "Schockzustände" sind eine häufige physiologische und psychologische Antwort auf sexuelle Gewalt. Darin sind sich Expert*innen einig. Die einseitige Konzentration in der Rechtspraxis auf Widerstand und Gewalt statt auf gegenseitiges Einverständnis wirkt sich negativ auf die Anzahl der Anzeigen und Verurteilungen von Vergewaltigungen aus.