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24. November 2018EUROPÄISCHE GESETZE GEGEN VERGEWALTIGUNG MÜSSEN REFORMIERT WERDEN
Am Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen kritisiert Amnesty International, dass in den meisten europäischen Ländern Sex ohne Einwilligung nach wie vor nicht per Gesetz als Vergewaltigung definiert wird. Durch derart unzureichende Rechtsvorschriften und die gefährliche Tendenz, die Betroffenen für die Tat verantwortlich zu machen, gehen Vergewaltiger in vielen Teilen Europas straflos aus.
In einem heute veröffentlichten Bericht analysiert Amnesty International die in 31 Ländern bestehenden Gesetze gegen Vergewaltigung. Lediglich in acht Ländern existieren Rechtsvorschriften, die Vergewaltigung in Verbindung mit fehlender Einwilligung definieren. In den meisten anderen Ländern hingegen ist der Straftatbestand der Vergewaltigung erst dann erfüllt, wenn die Tat mit körperlicher Gewalt, Drohung oder Nötigung einhergeht.
„Kampagnen wie die #MeToo-Bewegung haben zwar viele Frauen dazu veranlasst, ihr Schweigen zu brechen. Doch leider ist es auch nach wie vor so, dass Vergewaltigung in Europa in den allermeisten Fällen nicht angezeigt wird. Frauen befürchten, dass man ihnen nicht glaubt, und diese Angst bestätigt sich immer und immer wieder. Mutige Frauen, die ihre Vergewaltigung anzeigen, erhalten aufgrund von veralteten rechtlichen Definitionen von Vergewaltigung oft keine Gerechtigkeit, und sie erfahren eine entwürdigende Behandlung im Justizsystem“, sagt Anna Błuś, Expertin für Westeuropa und Frauenrechte bei Amnesty International.
Mutige Frauen, die ihre Vergewaltigung anzeigen, erhalten aufgrund von veralteten rechtlichen Definitionen von Vergewaltigung oft keine Gerechtigkeit.
Anna Błuś, Expertin für Westeuropa und Frauenrechte bei Amnesty International
„Gesetze können Einstellungen ändern und Gerechtigkeit herbeiführen. Immer wieder zeigt sich in Umfragen, dass viele Menschen es nach wie vor nicht als Vergewaltigung ansehen, wenn die oder der Betroffene betrunken oder spärlich gekleidet ist, oder wenn keine Gewalt im Spiel ist. Sex ohne Einwilligung ist Vergewaltigung, punktum. Die europäischen Länder müssen ihre Gesetzgebung dieser Tatsache anpassen, denn ansonsten werden Vergewaltiger auch weiterhin straffrei ausgehen.“
9 Millionen Frauen betroffen
Laut einer kürzlich durchgeführten Umfrage der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte sind 5 Prozent aller Frauen in der EU seit ihrem 15. Lebensjahr Opfer von Vergewaltigung geworden – das entspricht etwa 9 Millionen Frauen. Trotz dieser haarsträubenden Zahlen haben bisher nur wenige europäische Länder die nötigen Gesetze zur wirksamen Verhinderung und Verfolgung dieser Straftat erlassen.
Von den 31 europäischen Ländern, deren Gesetzgebung Amnesty untersucht hat, wird Vergewaltigung lediglich in Irland, Großbritannien, Belgien, Zypern, Deutschland, Island, Luxemburg und Schweden als Sex ohne Einwilligung definiert. In Schweden wurde diese Definition erst vor wenigen Monaten eingeführt, nachdem sich Amnesty und andere Organisationen jahrelang dafür eingesetzt hatten.
Bei den übrigen Ländern handelt es sich um: Österreich, Bulgarien, Kroatien, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Italien, Lettland, Litauen, Malta, die Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien und die Schweiz.
"Sex ohne Einwilligung" weniger schwerwiegender Straftatbestand
Der Rechtsbegriff der Vergewaltigung basiert in all diesen Ländern auf Gewalt, Gewaltandrohung oder Nötigung, oder auf der Unfähigkeit der Betroffenen, sich zur Wehr zu setzen. Alarmierend ist, dass ‚Sex ohne Einwilligung‘ in manchen Ländern ein separater und weniger schwerwiegender Straftatbestand ist. Das sendet das Signal aus, dass es sich nur dann um eine ‚wirkliche Vergewaltigung‘ handelt, wenn Gewalt angewendet wird. So kann beispielsweise in Kroatien für ‚Geschlechtsverkehr ohne Einwilligung‘ eine Höchststrafe von fünf Jahren Haft verhängt werden, wohingegen ‚Vergewaltigung‘ mit zehn Jahren Gefängnis geahndet werden kann.
In einigen Ländern existieren die Rechtsvorschriften zu Vergewaltigung und sexualisierter Gewalt nach wie vor im Kontext von Straftaten, die im Namen der ‚Ehre‘ oder ‚Sittlichkeit‘ begangen werden. Dies leistet der kollektiven Wahrnehmung Vorschub, dass die Gesellschaft das Recht hat, den Körper der Frau zu kontrollieren. So werden zum Beispiel in Malta Sexualverbrechen unter dem Abschnitt „Straftaten gegen die Familienordnung“ aufgeführt.
Die Definition von Vergewaltigung in Verbindung mit fehlender Einwilligung ist genau wie die Durchführung von rechtlichen Reformen ein wichtiger Anfang. Aber sie ist noch lange kein Allheilmittel zur strafrechtlichen Verfolgung und Verhinderung dieser allgegenwärtigen Straftat.
Vergewaltigung kann Menschen jedes Geschlechts betreffen. In den meisten Fällen handelt es sich bei den Betroffenen allerdings um Frauen und Mädchen.
Wie Amnesty International in ihrem Briefing aufzeigt, sind es nicht nur veraltete Gesetze, die der erfolgreichen Strafverfolgung von Vergewaltigung im Wege stehen. Frauen werden in diesem Prozess regelmäßig mit Vorurteilen, Schuldzuweisungen und Rollenklischees konfrontiert – häufig seitens der Personen, die eigentlich dafür zuständig sind, sie zu unterstützen und die begangenen Straftaten zu untersuchen und zu verfolgen.
Veränderung liegt in der Luft
Amnesty International nimmt den Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen zum Anlass, um auf die Entschlossenheit, die Ausdauer und den Mut von Aktivist*innen in ganz Europa aufmerksam zu machen, die gegen Straflosigkeit in Vergewaltigungsfällen kämpfen und Reformen der nationalen Gesetze fordern. Im vergangenen Jahr haben sich Frauen aus zahlreichen Ländern zusammengetan, um ihrer Empörung über öffentlichkeitswirksame Vergewaltigungsfälle Ausdruck zu verleihen und von ihren Regierungen bessere Schutzmaßnahmen zu fordern.
Im April 2018 kam es in Spanien nach einem Urteil in einem Vergewaltigungsfall zu heftigen Protesten. Fünf Männer mussten sich wegen der Gruppenvergewaltigung einer Frau vor Gericht verantworten, Sie wurden jedoch aufgrund der veralteten Gesetzgebung lediglich wegen sexuellen Missbrauchs schuldig gesprochen – obwohl das Gericht es als erwiesen ansah, dass die Frau dem Sex nicht zugestimmt hatte.
Vor wenigen Tagen haben Frauen in Irland damit begonnen, auf Twitter Bilder ihrer Unterwäsche zusammen mit dem Hashtag #ThisIsNotConsent zu posten. Sie solidarisieren sich damit mit einer Siebzehnjährigen, deren Stringtanga vor Gericht den Geschworenen vorgelegt wurde, um ihre Vergewaltigungsvorwürfe zu untergraben.
Proteste in Dänemark
In Dänemark planen Frauen für den Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen Proteste in mindestens vier Städten, um rechtliche Reformen einzufordern, mit denen Sex ohne Einwilligung als Vergewaltigung definiert wird.
Es gibt Hoffnung, dass Spanien, Portugal und Dänemark bald ihre Gesetze ändern, da Regierungsmitglieder dort bereits Offenheit gegenüber einer Reform des Rechtsbegriffs der Vergewaltigung signalisiert haben.
„Bei Vergewaltigung handelt es sich um eine schwere Verletzung der Menschenrechte, die in jedem Fall als schwerwiegende Straftat zu behandeln ist“, sagt Anna Błuś.
„Indem sie ihre Gesetze ändern und dafür sorgen, dass die Betroffenen in Gerichtsverfahren nicht mit Schuldzuweisungen und Geschlechterstereotypen konfrontiert werden, können die europäischen Länder dafür sorgen, dass die Frauen der nächsten Generation sich nicht fragen müssen, ob sie vielleicht selbst schuld sind. Sie können ihnen die Gewissheit geben, dass die Verantwortlichen bestraft werden – und sie damit letztendlich besser vor Vergewaltigung schützen.“