Gaza darf nicht in Vergessenheit geraten
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Ein in Frankreich vorgelegter Gesetzentwurf sieht vor, Demonstrierende für Sachschäden haftbar zu machen, die bei Protesten verursacht wurden – selbst dann, wenn sie diese Schäden nicht selbst verursacht haben. Solch ein Gesetz würde eine abschreckende Wirkung auf die Ausübung des Rechts auf friedliche Versammlung haben und muss deshalb abgelehnt werden, fordert Amnesty International vor einer zweitägigen Debatte im Senat.
Die französische Regierung hatte den Entwurf mit dem Titel „Entschädigung für Schäden infolge von Gewalt oder Sachbeschädigung im öffentlichen Raum und die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen“ im Sommer 2026 angekündigt. Anlass waren gewaltsame Vorfälle und Sachbeschädigungen während des Finales der UEFA Champions League der Männer im Mai 2026.
Vor dem Hintergrund der anhaltenden Proteste in Frankreich setzten die französischen Behörden den Entwurf auf die Tagesordnung des Parlaments und leiteten ein beschleunigtes Verfahren ein. Die Proteste begannen am 31. August 2026 in den französischen Überseegebieten und am 18. September im europäischen Teil Frankreichs. Der französische Senat soll den Gesetzesentwurf am 27. und 28. Oktober beraten.
Wird der Gesetzentwurf, der gemeinhin als „casseurs-payeurs“ („Randalierer zahlen“) bezeichnet wird, angenommen, könnten Menschen für Taten haftbar gemacht werden, die sie nicht selbst begangen haben.
Voraussetzung wäre, dass sie „wissentlich“ an einer Versammlung teilgenommen haben, bei der es zu Gewalt, Diebstahl, Zerstörung oder Sachbeschädigung kam. Demonstrierenden drohen Zahlungen von bis zu 10.000 Euro. Wird der Schadenersatz nicht bezahlt, könnten außerdem Sozialleistungen gepfändet werden. Damit besteht die Gefahr, dass ohnehin benachteiligte Familien noch tiefer in die Armut geraten. Auch Eltern könnten zivilrechtlich für Taten haftbar gemacht werden, die ihre Kinder nicht begangen haben.
„Dieser Gesetzesentwurf folgt auf eine Reihe von Gesetzesänderungen, die das Recht auf Protest in Frankreich einschränken. Er droht, Menschen noch stärker davon abzuhalten, auf die Straße zu gehen, um ihr Recht auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung wahrzunehmen“, sagte Nathalie Godard, Leiterin Aktivismus von Amnesty International Frankreich.
Demonstrierende für Taten anderer verantwortlich zu machen und sie dafür zahlen zu lassen, birgt die Gefahr willkürlicher Bestrafung und würde den völkerrechtlichen Verpflichtungen Frankreichs widersprechen. Wird dieser Gesetzesentwurf beschlossen, wäre das ein großer Rückschritt. Die Abgeordneten müssen ihn entschieden ablehnen.
Nathalie Godard, Leiterin Aktivismus von Amnesty International Frankreich
Nach dem Völkerrecht dürfen Menschen, die an Demonstrationen teilnehmen, nur für ihr eigenes Verhalten verantwortlich gemacht werden. Jede solche Verantwortung muss auf Beweisen für individuelle Schuld beruhen.
Nach geltendem französischem Recht sind Familien- und Wohnbeihilfen grundsätzlich vor einer Pfändung zur Eintreibung von Schulden geschützt. Der Gesetzesentwurf schafft zusätzliche Ausnahmen von diesem Schutz: Diese Leistungen sollen gepfändet werden können, um Schadenersatz einzutreiben. Das soll auch dann gelten, wenn Kinder den Schaden verursacht haben. Dadurch würden Familien die finanzielle Unterstützung verlieren, die sie für ihre Grundbedürfnisse und notwendigen Ausgaben zur Verfügung steht. Außerdem sieht der Entwurf die Möglichkeit vor, Zahlungen aus dem Aktiven Solidaritätseinkommen (Revenu de Solidarité Active) zu pfänden. Diese Leistung soll Menschen ein Mindesteinkommen sichern, die sonst kein oder nur ein sehr geringes Einkommen hätten.
„Werden Familienbeihilfen, Wohnbeihilfen oder das Aktive Solidaritätseinkommen gepfändet, könnte das verheerende Folgen für einige der Menschen haben, die ohnehin am stärksten benachteiligt sind. Es würde ihre Möglichkeiten beeinträchtigen, für sich und ihre Familien einen angemessenen Lebensstandard zu sichern.“
Der Gesetzesentwurf erweitert den Anwendungsbereich der Strafe des Aufenthaltsverbots für Frankreich (interdiction du territoire français) bei Personen, die „ausländische Staatsangehörige“ sind und wegen bestimmter schwerer Straftaten bei öffentlichen Versammlungen verurteilt wurden. Dazu zählen Angriffe auf die körperliche Unversehrtheit anderer, schwere Sachbeschädigung wie Brandstiftung sowie schwerer Diebstahl oder Plünderung.
Amnesty International fordert die Abgeordneten auf, sicherzustellen, dass eine Ausweisung aus Frankreich in keinem Fall zu einem Verstoß gegen den Grundsatz der Nichtzurückweisung (Non-Refoulement) führt. Dieser Grundsatz gilt absolut und verbietet, Menschen unabhängig von ihrem Status an einen Ort auszuweisen, an dem ihnen tatsächlich Verfolgung oder Menschenrechtsverletzungen drohen.
Schon nach geltendem Recht ist die Ausweisung aus Frankreich als Strafe möglich. Wir sind daher zutiefst besorgt, dass diese Änderung fremdenfeindliche Rhetorik in die Gesetzgebungsdebatte tragen könnte. Sie könnte noch stärker dazu beitragen, Geflüchtete, Migrant*innen, Asylsuchende und Minderheiten zu Sündenböcken zu machen.
Nathalie Godard, Leiterin Aktivismus von Amnesty International Frankreich