Die Justizfarce gegen die ägyptische Menschenrechtsverteidigerin Amal Fathy geht weiter: Nachdem ein Gericht ihre Freilassung angeordnet hatte, bestätigte ein anderes Gericht im zweiten gegen Amal Fathy laufenden Verfahren eine zweijährige Haftstrafe. Nur wenige Tage, nachdem sie endlich nach Hause zurückkehren konnte, droht ihr damit wieder die Verhaftung.
Amal Fathy konnte am 27. Dezember 2018 das Gefängnis verlassen, nachdem ein Gericht in Kairo ihre Entlassung aus der Untersuchungshaft angeordnet hatte. Sie darf ihr Haus jedoch außer für medizinische Behandlungen nicht verlassen, und muss sich wöchentlich bei der Polizei melden.
Amnesty Unterstützer*innen hatten mit einem weltweiten Appell ihre Freilassung gefordert.
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Nur wenige Tage später bestätigte jedoch ein anderes Kairoer Gericht im zweiten, gegen Amal Fathy laufenden Verfahren den Schuldspruch und damit die Verurteilung zu zwei Jahren Haft. Die Vollstreckung des Urteils war bisher nach Bezahlung einer Kaution ausgesetzt gewesen. Amal Fathy war gerade erst nach acht Monaten im Gefängnis wieder nach Hause zu ihrem Ehemann und ihrem Kind zurückgekehrt, doch nun kann sie jederzeit wieder in Haft genommen werden.
Beide gegen Amal Fathy laufenden Verfahren gehen einzig darauf zurück, dass die Frauenrechtsverteidigerin über soziale Medien von ihren Erfahrungen sexueller Gewalt im öffentlichen Raum berichtet und die Untätigkeit der ägyptischen Regierung kritisiert hatte. Mit dem jüngsten Urteil und der ganzen Justizfarce gegen Amal Fathy demonstriert das ägyptische Regime, dass jegliches eigenständige zivilgesellschaftliche Engagement in Ägypten unerwünscht ist.
Amnesty International fordert, dass alle Anklagen gegen Amal Fathy fallengelassen werden.