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COVID-19: Position zu den Öffnungsschritten

19. Mai 2021

Menschenrechtliche Position zu den Öffnungsschritten ab 19. Mai in Österreich und der Gleichstellung von geimpften Personen mit getesteten und genesenen Personen

Am heutigen Tag trat die COVID-19-Öffnungsverordnung in ganz Österreich in Kraft, mit der es zu einer Wiederöffnung des gesellschaftlichen Zusammenlebens in Österreich kommt: Die Gastronomie wird beispielsweise wieder geöffnet und auch der Besuch von Kultur- und Sportveranstaltungen ist wieder möglich. Darüber hinaus wurden mit einem im Eilverfahren am 4. Mai gefassten Gesetzesbeschluss vorgesehen, dass Geimpfte ab sofort grundsätzlich mit getesteten und genesenen Personen gleichzustellen sind, was Zutrittsauflagen betrifft. Damit wurde ein erster Schritt in Richtung "Grüner Pass" gesetzt, der als Eintrittsticket gelten und den Besuch von Veranstaltungen möglich machen soll.

Amnesty International Österreich hat die Gesetzesänderungen aus menschenrechtlicher Sicht analysiert und eine menschenrechtliche Position verfasst. 

Auf einen Blick

  • Eingriffe in die Privatsphäre müssen auf ein Minimum reduziert werden. Insofern begrüßen wir die heutigen Öffnungsschritte und die Gleichstellung von geimpften mit getesteten und genesenen Personen. 
  • Gleichzeitig müssen die von Expert*innen geäußerten Bedenken im Zusammenhang mit dem Recht auf Privatsphäre, dem Datenschutz und der Datensicherheit ausgeräumt werden.

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