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Action

Die Wahrheit zu fordern ist kein Terrorismus!

Update!

Am 4. März 2025 ordnete ein Gericht in Istanbul an, Nimet Tanrıkulu aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Die konstruierten Anklagen gegen sie sind jedoch noch aufrecht. Amnesty fordert deshalb, dass die türkischen Behörden diese Anklagen unverzüglich fallen lassen und wird den Fall weiterhin beobachten.

Vielen Dank allen, die sich für Nimet Tanrıkulu eingesetzt haben!

Die bekannte türkische Menschenrechtsverteidigerin Nimet Tanrıkulu wurde Ende November 2024 verhaftet und befindet sich seither im Gefängnis. Sie wird der „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ beschuldigt, doch der Verdacht liegt nahe, dass die türkischen Behörden Nimet Tanrıkulu nur für ihren unermüdlichen Einsatz für Wahrheit und Gerechtigkeit verfolgen.

Nimet Tanrıkulu ist Mitbegründerin des Menschenrechtsvereins İHD, der sich für die Einhaltung der Menschenrechte in der Türkei einsetzt. Sie kämpft seit mehreren Jahrzehnten unermüdlich für Wahrheit und Rechenschaftspflicht, unter anderem als Teil der Gruppe „Saturday Mothers“. Seit 30 Jahren fordern diese Gerechtigkeit für ihre Angehörigen, die in den 1980er- und 90er-Jahren in Polizeigewahrsam Opfer des Verschwindenlassens wurden.

Am 26. November 2024 führte die Polizei in den frühen Morgenstunden eine Razzia in Nimet Tanrıkulus Wohnung durch und nahm sie fest. Im Zusammenhang mit denselben Ermittlungen wurden noch weitere Personen festgenommen, darunter Politiker*innen und Gewerkschafter*innen. Im Dezember 2024 wurde Nimet Tanrıkulu wegen „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ angeklagt.

Amnesty International hat schon mehrfach dokumentiert, wie in der Türkei Antiterrorgesetze und konstruierte Vorwürfe angewandt werden, um Personen zum Schweigen zu bringen, die friedliche und legitime Kritik an den Behörden üben. So werden immer wieder bekannte Journalist*innen, Akademiker*innen und Menschenrechtsverteidiger*innen willkürlich inhaftiert und vor Gericht gestellt. Wenn sie in unfairen Gerichtsverfahren für schuldig befunden werden, drohen ihnen lange Haftstrafen.

Kritik an Behörden und die Forderung nach Wahrheit und Gerechtigkeit sind kein Terrorismus! Nimet Tanrıkulu hat friedlich ihre Meinung geäußert und muss sofort aus der Untersuchungshaft entlassen werden!

Nimet Tanrıkulu ist Mitbegründerin des Menschenrechtsvereins İHD. Sie ist seit mehreren Jahrzehnten menschenrechtlich engagiert, u. a. als Teil der Gruppe der Samstagsmütter/-leute, die sich aus Angehörigen von Opfern des Verschwindenlassens und deren Unterstützer*innen zusammensetzt und Wahrheit, Gerechtigkeit und Rechenschaftspflicht einfordert.

Am 26. November 2024 führte die Polizei in den frühen Morgenstunden eine Razzia in der Wohnung von Nimet Tanrıkulu durch und nahm sie im Rahmen einer laufenden strafrechtlichen Untersuchung, die einer Geheimhaltungsanordnung unterliegt, fest. Noch am selben Tag wurde sie von Angehörigen der Antiterror-Abteilung der Polizeibehörde Ankara nach Ankara gebracht. Im Zusammenhang mit denselben Ermittlungen wurden noch zwölf weitere Personen festgenommen, darunter Politiker*innen und Gewerkschafter*innen. Am 30. November wurden Nimet Tanrıkulu und acht weitere Personen gemäß Paragraf 314/2 des türkischen Strafgesetzbuchs vom Friedensstrafrichteramt Nr. 4 in Ankara wegen "Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation" in Untersuchungshaft genommen. Die übrigen vier Personen wurden freigelassen, wobei sie richterlicher Kontrolle unterliegen und sich regelmäßig auf einer Polizeiwache melden müssen. Zudem dürfen sie nicht ins Ausland reisen.

Das Gericht in Ankara erklärte sich für nicht zuständig und leitete die Strafverfolgungsakte nach Istanbul, der Provinz ihres Wohnsitzes, weiter, wo sie inhaftiert worden war. Am 3. Januar 2025 wurde die Anklageschrift nach Istanbul geschickt und vom Istanbuler Strafgerichtshof Nr. 24 angenommen. Nimet Tanrıkulu blieb im Frauengefängnis Sincan in Ankara.

Verdacht auf konstruierte Vorwürfe

Amnesty International untersuchte die Fragen, die Nimet Tanrıkulu während Verhören gestellt wurden, und die Vorwürfe in der Anklageschrift. Dabei geht es insbesondere um frühere Reisen oder ihre Teilnahme an zivilgesellschaftlichen Veranstaltungen zu kurdischen Menschenrechtsfragen während des Friedensprozesses 2013/14. Außerdem überprüfte Amnesty International Zeugenaussagen oder Fragen dazu, dass ihr Handy Signale vom selben Ort gesendet habe, wie die Handys weiterer Verdächtiger. Keiner der gegen Nimet Tanrıkulu erhobenen Vorwürfe kann für sich genommen als materielle Verbindung zu einer bewaffneten Gruppe angesehen werden.

Die Schnelligkeit, mit der die Anklageschrift verfasst wurde, ist zu begrüßen. Amnesty International ist jedoch der Ansicht, dass die Anschuldigungen in der Anklageschrift eher aus einer Reihe von Schlussfolgerungen und vagen Behauptungen bestehen, als dass sie sich auf stichhaltige Beweise stützen, die belegen, dass sich Nimet Tanrıkulu einer international anerkannten Straftat schuldig gemacht hat.

Amnesty International hat bereits in der Vergangenheit dokumentiert, wie in der Türkei Antiterrorgesetze und konstruierte Vorwürfe zur Grundlage genommen werden, um Personen zum Schweigen zu bringen, die friedliche und legitime Kritik üben. So wurden bekannte Journalist*innen, Akademiker*innen, Menschenrechtler*innen und andere zivilgesellschaftliche Akteure willkürlich inhaftiert und vor Gericht gestellt. Wenn sie in unfairen Gerichtsverfahren für schuldig befunden wurden, drohten ihnen lange Haftstrafen.

Zu Schutz für Menschenrechtsverteidiger*innen verpflichtet

Staaten sind verpflichtet, Menschenrechtsverteidiger*innen bei ihrer Arbeit zu schützen, z. B. wenn diese versuchen, Menschenrechtsverletzungen zu verhindern oder zu melden. Sie müssen ein Umfeld schaffen, in dem Menschenrechtsverteidiger*innen ihrer Tätigkeit sicher und ohne Repressalien nachgehen können. Die Behörden müssen außerdem sicherstellen, dass strafrechtliche Ermittlungen, Inhaftierungen und Strafverfahren nicht dazu missbraucht werden, um Menschenrechtsverteidiger*innen ins Visier zu nehmen. Denn solche Verfahren verletzen die Rechte der Betroffenen und haben möglicherweise eine abschreckende Wirkung auf all jene, die auf Menschenrechtsverletzungen aufmerksam machen. In der UN-Erklärung zum Schutz von Menschenrechtsverteidiger*innen ist festgeschrieben, dass Staaten die Pflicht haben, ein solches begünstigendes Umfeld für Menschenrechtsverteidiger*innen zu schaffen.

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