Freiheit für unschuldig Inhaftierte im Iran
Jedes Jahr werden im Iran Tausende Menschen auf unfaire Weise strafrechtlich verfolgt und willkürlich inhaftiert, oftmals nur weil sie friedlich ihre Menschenrechte wahrgenommen oder die anderer friedlich verteidigt haben. Hunderte sitzen unschuldig und zu Unrecht im Gefängnis. Gleichzeitig verletzen die iranischen Gefängnisbehörden in schockierendem Ausmaß das Recht auf Gesundheit und das Recht auf Leben, indem sie Personen unter grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Bedingungen inhaftierten und ihnen auch dringend notwendige medizinische Versorgung verweigern.
Auch die Österreicher Kamran Ghaderi und Massud Mossaheb sind seit Jahren willkürlich und zu Unrecht im Iran in Haft. Sie befinden sich aufgrund der katastrophalen Haftbedingungen im berüchtigten Evin-Gefängnis in Teheran in einem äußerst schlechten gesundheitlichen Zustand. Amnesty International fordert, dass die beiden österreichisch-iranischen Doppelstaatsbürger unverzüglich frei gelassen werden. Es bestehen große Bedenken, dass die iranischen Behörden bei der Inhaftierung willkürlich inhaftierter Doppelstaatsbürger*innen einem Muster folgen könnten, diese als diplomatisches Druckmittel einzusetzen.
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Unschuldig inhaftiert im Iran

Unfaire Verfahren und erzwungene Geständnisse
Unschuldig Inhaftierte werden oftmals aufgrund erzwungener Geständnisse verurteilt, die unter Folter und anderen Misshandlungen zustande kommen. Den Inhaftierten wird der Zugang zu einem Rechtsbeistand verwehrt, ihr Recht auf ein faires Verfahren mit Füßen getreten.

Geiseldiplomatie
Die iranischen Behörden nutzen die willkürliche Inhaftierung europäischer Staatsbürger*innen immer wieder erpresserisch als Druckmittel gegen europäische Staaten. Derzeit befinden sich mindestens 17 Doppelstaatsbürger*innen aus Europa und Amerika in iranischer Gefangenschaft. (Stand: Juni 2022)

Im Gefängnis dem Tod überlassen
Iranische Gefängnisbehörden verletzen das Recht auf Leben, indem sie kranken Inhaftierten die lebensrettende medizinische Versorgung verweigern. Die Behörden leiten weder Untersuchungen zu Todesfällen in Haft ein noch ziehen sie die Verantwortlichen zur Rechenschaft.