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SCHWER KRANK IM GEFÄNGNIS

Der Krimtartar Edem Bekirov befindet sich seit Dezember 2018 in Untersuchungshaft in Simferopol auf der von Russland annektierten Halbinsel Krim. Er leidet unter einer Reihe Erkrankungen wie Diabetes, einer offenen Wunde an seiner Beinamputation sowie Herzproblemen nach einem Herzinfarkt. Die dringend notwendige fachärztliche Versorgung für seine zahlreichen Erkrankungen wird ihm jedoch von den Behörden verweigert.

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Mehr Informationen zu diesem Fall

Ein Gericht auf der russisch-besetzten Krim-Halbinsel hat am 3. Juli das Rechtsmittel von Edem Bekirov abgelehnt, mit dem er seine Untersuchungshaft anfechten wollte. Der Krimtatar ist seit Dezember 2018 inhaftiert. Die Bedingungen der Untersuchungshaft werden seinen schweren gesundheitlichen Einschränkungen nicht gerecht. Zudem wird ihm die dringend notwendige fachärztliche Versorgung für seine zahlreichen Erkrankungen verweigert.

Edem Bekirov ist in einem besorgniserregenden Gesundheitszustand. Er befindet sich seit dem 12. Dezember 2018 in der Untersuchungshafteinrichtung SIZO in Simferopol auf der von Russland annektierten Halbinsel Krim. Edem Bekirov leidet unter einer Reihe medizinischer Erkrankungen wie Diabetes, einer offenen Wunde an seiner Beinamputation sowie Herzproblemen nach einem Herzinfarkt. Er ist außerdem auf einen Rollstuhl angewiesen. Dringend benötigt er ständige fachärztliche Betreuung, die ihm in der Hafteinrichtung nicht zur Verfügung steht.  Die Haftanstalt ist für Personen mit Behinderungen nicht geeignet. Dies führt dazu, dass er nicht an die frische Luft kann und keinen Zugang zu sanitären Anlagen hat. Das zuständige Gericht lehnte am 3. Juli sein Rechtsmittel auf Überprüfung der Untersuchungshaft ab.

Am 19. Juni wurde Edem Bekirov kurzzeitig in ein Krankenhaus überstellt, um von Spezialisten untersucht zu werden. Sein Anwalt ist der Ansicht, dass Russland damit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nachkommen wollte, die Edem Bekirov aufgrund seines sich verschlechternden Gesundheitszustands vorläufige Maßnahmen zugebilligt hat. Der Anwalt setzte sich nach der Rückkehr seines Mandanten in die Untersuchungshaft mit dem medizinischen Personal der Haftanstalt in Verbindung und berichtete Amnesty International, dass er die Ergebnisse der Untersuchung nicht einsehen durfte. Der Anwalt fügte hinzu, dass Edem Bekirov eine neurologische, orthopädische und pulmonare Untersuchung benötigt, um seinen Gesundheitszustand wirklich einzuschätzen zu können.

Die Haftbedingungen und die Verweigerung der benötigten medizinischen Versorgung verstoßen gegen Menschenrechte, bringen Edem Bekirovs Leben in Gefahr und kommen einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung gleich.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Edem Bekirov gehört zur ethnischen Minderheit der Krimtatar*innen in der Ukraine. Ein Teil seiner Familie lebt noch auf der Krim-Halbinsel, die 2014 von Russland besetzt und annektiert wurde. Am 12. Dezember 2018 wurde er bei einem Besuch bei seiner Mutter und anderen Angehörigen auf der Krim von russischen Sicherheitskräften inhaftiert. Nach seiner Festnahme wurde Edem Bekirov einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung unterzogen, erhielt keine medizinische Versorgung und zwei Tag lang weder Wasser noch Nahrung. Auch das Recht auf ein faires Verfahren wurde ihm verwehrt. Edem Bekirov wird des Besitzes und des Transports von Sprengstoffen und Munition beschuldigt. Diese Anschuldigungen werden von den russischen Strafverfolgungsbehörden häufig willkürlich gegen Einzelpersonen verwendet, insbesondere im Rahmen einer politisch motivierten Strafverfolgung. Edem Bekirov beteuert nach wie vor seine Unschuld.

 

Seit der Besetzung und völkerrechtswidrigen Annektierung der Krim durch die Russische Föderation 2014 hat Amnesty International die systematische Verfolgung von Angehörigen der Gemeinschaft der Krimtatar*innen durch russische Behörden dokumentiert (siehe beispielsweise den englischsprachigen Bericht In the dark: The silencing of dissent). Edem Bekirovs Fall hat international für Aufmerksamkeit gesorgt und wurde gemeinsam mit den Fällen anderer Krimtatar*innen durch internationale Organisationen wie dem Europarat und der Europäischen Union öffentlich gemacht. Am 11. Juni 2019 wurde berichtet, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Edem Bekirov vorläufige Maßnahmen gemäß Vorgabe 39 der Gerichtsvorschriften zugestanden hat. Mit diesen Maßnahmen wird der russische Staat aufgefordert, Edem Bekirov aufgrund seines Gesundheitszustandes in ein Krankenhaus zu überstellen. Vorläufige Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheit werden nur ausnahmsweise zugestanden, um schwere und irreversible Schäden zu verhindern. Sie sind zwar nur in den Vorgaben des Gerichts aufgeführt und nicht in der Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, dennoch sind die Vertragsstaaten verpflichtet, ihnen nachzukommen.

 

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