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Russland: Zwangseinweisung verhindern

Russische Föderation

Der Schamane Aleksandr Gabyshev ist in Untersuchungshaft und soll in eine psychiatrische Klinik eingewiesen werden. Es besteht das Risiko einer Einlieferung auf unbestimmte Zeit und einer Zwangsbehandlung. Aleksandr Gabyshev war schon länger im Visier der Behörden. Er wurde aufgrund seiner Kritik an den russischen Behörden und seines friedlichen Aktivismus wiederholt willkürlich festgenommen.

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Mehr Informationen zu diesem Fall

Der Schamane Aleksandr Gabyshev ist in Untersuchungshaft wegen dem Vorwurf der Gewaltausübung gegen eine*n Polizist*in und soll in eine psychiatrische Klinik eingewiesen werden. Er hat Rechtsmittel gegen die Zwangseinweisung eingelegt, welche am 23. September vom Obersten Gerichtshof von Sacha (Jakutien) geprüft wird. Aleksandr Gabyshev war schon länger im Visier der Behörden, seit er 2019 zu einem Fußmarsch von Sibirien nach Moskau aufgebrochen war, um durch seine schamanischen Kräfte den Kreml von Wladimir Putin zu „säubern“. Er wurde aufgrund seiner Kritik an den russischen Behörden und seines friedlichen Aktivismus wiederholt willkürlich festgenommen, erniedrigenden Durchsuchungen und Untersuchungen ausgesetzt und in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen.

Somit soll Aleksandr Gabyshev zum wiederholten Mal als Bestrafung in eine psychiatrische Anstalt eingeliefert werden. Er wurde bereits am 12. Mai 2020 willkürlich in eine Klinik eingewiesen und am 22. Juli 2020 nach öffentlicher Kritik wieder entlassen. Sollten seine Rechtsmittel abgelehnt werden, besteht das Risiko einer Einlieferung auf unbestimmte Zeit und einer Zwangsbehandlung.

Die Freiheitsberaubung aufgrund von psychischen Erkrankungen ist gemäß dem Völkerrecht und internationaler Standards ungerechtfertigt, wenn sie nicht unbedingt notwendig ist, um die Person selbst oder andere zu schützen. Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, dessen Vertragsstaat Russland ist, verbietet die Freiheitsberaubung aufgrund von Behinderungen jeglicher Art, einschließlich psychischer oder geistiger Behinderungen. Darüber hinaus kann laut dem Sonderberichterstatter über Folter eine medizinische Behandlung, die ohne freie und auf Kenntnis der Sachlage gegründete Einwilligung durchgeführt wird, unter Umständen als Folter oder andere Misshandlung gelten.

Aleksandr Gabyshev ist ein Schamane und engagiert sich seit 2018 als friedlicher Aktivist und öffentlicher Kritiker von Wladimir Putin. Seither wurde er wiederholt willkürlich von der Polizei festgenommen, erniedrigend durchsucht und unbegründet in psychiatrische Einrichtungen eingewiesen. Am 27. Januar 2021 wurde seine Wohnung von Dutzenden Polizist*innen durchsucht, er wurde festgenommen und der Anwendung von Gewalt beschuldigt.

Hintergrundinformationen

Im September 2019 wurde Aleksandr Gabyshev, nach einigen Wochen Fußmarsch und Hunderten zurückgelegten Kilometern, willkürlich von der Polizei festgenommen. Er wurde in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen, kam aber bald wieder frei. Danach wurde er unter Beobachtung gestellt und galt als Verdächtiger wegen „öffentlichen Aufrufs zu extremistischen Aktivitäten“ unter Paragraf 208 (1) des Strafgesetzbuches. Im Mai 2020 versuchte er erneut, zu Fuß nach Moskau zu gehen und wurde wieder festgenommen, weil er sich geweigert haben soll, sich auf Covid-19 testen zu lassen. Er wurde von Psychiater*innen in einer Klinik untersucht, die feststellten, dass er im Zusammenhang mit seiner Absicht, „der Regierung zu schaden“, an einer „Überbewertung seiner eigenen Persönlichkeit“ leide. Nach öffentlicher Kritik in Russland und international wurde er am 22. Juli 2020 aus der Klinik entlassen.

Am 27. Januar 2021, wenige Tage nachdem Aleksandr Gabyshev die Vorbereitungen für einen weiteren Marsch nach Moskau angekündigt hatte, wurde sein Haus von ungefähr 50 Ordnungskräften gestürmt, die vom stellvertretenden Innenminister Jakutiens angeführt worden sein sollen. Der Vorwand für die Durchsuchung war, dass Aleksandr Gabyshev einen Psychiatertermin für seine vermeintliche psychische Erkrankung nicht wahrgenommen hatte. Die Polizei gab an, dass Aleksandr Gabyshev während seiner Festnahme ein jakutisches Zeremonienschwert gezogen und einem der Ordnungskräfte eine kleine Schnittwunde zugefügt habe. Das Stadtgericht Jakutsk beschloss am 2. Februar, ihn zur medizinischen Untersuchung in eine psychiatrische Anstalt einzuweisen. Drei Wochen später gab die Ermittlungsbehörde bekannt, dass er offiziell wegen „Aufrufs zum Extremismus“ und „Gewaltanwendung gegen Polizeibeamte“ angeklagt worden sei. Am 18. März sagten medizinische Expert*innen, dass bei ihm ein psychisches Problem diagnostiziert wurde, das einen Krankenhausaufenthalt und eine Behandlung erforderlich machte. Am 26. Juli beschloss das Stadtgericht Jakutsk, Aleksandr Gabyshev für die Dauer der Ermittlungen zu den oben genannten Vorwürfen auf unbestimmte Zeit in der Psychoneurologischen Klinik der Republik Jakutien unterzubringen.

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