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© Aleksandr Baroshin
Action

Foltervorwürfe in Haft

UA-Nr: 247/2016      Erstveröffentlichungsdatum: 2.11.2016

Diese Urgent Action ist abgelaufen. Die Appelle wurden an die Behörden gesandt.

Der Aktivist Ildar Dadin kam am 7. Dezember 2015 in Haft, nachdem er wegen „wiederholten Verstößen gegen das Gesetz über öffentliche Versammlungen“, Artikel 212.1 des russischen Strafgesetzbuchs, zu drei Jahren Haft verurteilt worden war. Am 31. März 2016 wurde seine Haftstrafe in der Berufung auf zweieinhalb Jahre verringert. In einem am 1. November 2016 auf einer Nachrichten-Website veröffentlichten Brief an seine Frau beschreibt er den schwierigen Alltag seit seiner Ankunft in der Gefängniskolonie in Segezha in der Region Karelia am 10. September und erwähnt dabei schwere Schläge, Vergewaltigungsdrohungen sowie weitere Folter und andere Misshandlungen.

Ildar Dadin ist ein gewaltloser politischer Gefangener. In seinem Fall fand zum ersten Mal der Artikel 212.1 Anwendung, der friedliche Demonstrationen de facto kriminalisiert, da es darin nun eine Straftat darstellt, innerhalb von 180 Tagen zweimal gegen das restriktive russische Versammlungsgesetz zu verstoßen. Ildar Dadin wurde schuldig gesprochen, 2014 an vier Straßenaktionen teilgenommen zu haben, die allesamt friedlich gewesen waren.

Ildar Dadin ist seit seiner Ankunft in der Gefängniskolonie bereits sieben Mal in eine Strafzelle verlegt und dort wiederholt geschlagen und systematisch misshandelt worden. Der Gefängnisdirektor drohte ihm in Anwesenheit anderer Gefängnisangestellter, dass er „begraben auf der anderen Seite des Gefängniszaun enden würde“, sollte er den Hungerstreik, in den er aus Protest gegen seine Behandlung getreten war, nicht aufgeben. Seinen Angaben zufolge wird Ildar Dadin weiter geschlagen und andere Gefangene erhalten ebenfalls Prügel. Es hat in der Vergangenheit bereits Berichte über Folter und andere Misshandlungen in der Gefängniskolonie Segezha gegeben. 

Hintergrundinformationen

Ildar Dadin wurde am 15. Januar 2015 festgenommen, als er für das französische Satiremagazin Charlie Hebdo, gegen das es im Januar 2015 einen bewaffneten Angriff mit zahlreichen Tote gegeben hatte, eine Mahnwache abhielt. Ihm wurde daraufhin vorgeworfen, eine „nicht genehmigte Versammlung“ abgehalten zu habe, obwohl er die Mahnwache allein abgehalten hatte und dies die einzige Form öffentlichen Protestes ist, die nicht zuvor von den russischen Behörden genehmigt werden muss. Nach russischem Recht ist das Abhalten einer nicht genehmigten Versammlung schon beim ersten Mal ein „Verwaltungsvergehen“ und Ildar Dadin wurde zu 15 Tagen Haft verurteilt.

Am letzten Tag seiner Haft brachte man ihn vor das Basmannyi-Gericht in Moskau und machte ihm den Prozess wegen eines ähnlichen „Vergehens“, einem friedlichen Straßenprotest am 5. Dezember 2014. Das Gericht urteilte, dass Ildar Dadin strafverfolgt werden müsse, da er wiederholt wegen „nicht genehmigter“ öffentlicher Versammlungen festgenommen worden sei. Am 7. Dezember 2015 wurde er schuldig befunden, zu drei Jahren Haft verurteilt und sofort in Gewahrsam genommen. In der Berufung wurde sein Strafmaß zwar auf zweieinhalb Jahre verringert, der Schuldspruch wurde jedoch aufrechterhalten.

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