Das südsudanesischen Berufungsgericht hat am 14. Juli 2020 entschieden, das gegen Magai Matiop Ngong verhängte Todesurteil aufzuheben, weil er zum Zeitpunkt des Verbrechens ein Kind war. Der Fall wurde an den Hohen Gerichtshof zurückverwiesen, damit dieser über ein angemessenes Urteil entscheidet. Magai wurde am 29. Juli aus dem Todestrakt entlassen.
Deprose Muchena, Direktor von Amnesty International für das östliche und südliche Afrika, sagt dazu: "Wir begrüßen die Entscheidung des Berufungsgerichts, das Todesurteil gegen Magai Matiop Ngong aufzuheben, weil nach südsudanesischem und internationalem Recht ein Kind nicht zum Tode verurteilt werden kann. Magai ist einer derjenigen, die gerade noch Glück hatten. Mindestens zwei weitere Personen, die zum Zeitpunkt des Verbrechens Kinder waren, wurden seit Mai 2018 im Land hingerichtet; ihr Leben wurde ebenso ausgelöscht wie alle Hoffnungen, die ihre Familien für sie hegten.“