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Saudi-Arabien: Frauenrechtsaktivistin freigelassen!

Am 10. Februar 2025 wurde die Doktorandin der Universität Leeds und Mutter zweier Kinder, Salma al-Schihab, aus dem Gefängnis entlassen. Sie hatte vier Jahre in willkürlicher Haft verbracht. Ursprünglich war Salma al-Schihab zu 27 Jahren Haft und einem anschließenden 27-jährigen Reiseverbot verurteilt worden; das Strafmaß wurde dann am 25. September 2024 auf vier Jahre Haft und weitere vier Jahre Bewährung herabgesetzt. Das Sonderstrafgericht SCC hatte Salma al-Schihab in einem grob unfairen Gerichtsverfahren wegen terrorismusbezogener Vorwürfe schuldig gesprochen, nur weil sie auf X (Twitter) Beiträge für die Rechte von Frauen veröffentlicht hatte.

Am 10. Februar 2025 wurde die Doktorandin der Universität Leeds und Mutter zweier Kinder, Salma al-Schihab, nach der Verbüßung von vier willkürlich verhängten Jahren Haft unter Auflagen aus dem Gefängnis entlassen. Sie war wegen terrorismusbezogener Anschuldigungen verurteilt worden, weil sie auf ihrem Account feministische Tweets veröffentlicht hatte.

Salma al-Schihab war am 15. Januar 2021 während eines Besuchs aus Großbritannien in Saudi-Arabien festgenommen worden. Nach Gerichtsunterlagen, die Amnesty International einsehen konnte, wurde sie 285 Tage lang in Einzelhaft gehalten, bevor sie vor Gericht gestellt wurde. Dies verstößt gegen internationale Standards für faire Gerichtsverfahren und die saudi-arabische Strafprozessordnung. Das Gerichtsverfahren gegen Salma al-Schihab begann am 25. Oktober 2021 vor dem Sonderstrafgericht SCC. Während ihrer gesamten Inhaftierung und den Verhören hatte sie keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand.

Im März 2022 verurteilte das SCC Salma al-Schihab auf der Grundlage des Antiterrorgesetzes zu sechs Jahren Haft. In ihrem Berufungsverfahren im August 2022 forderte die Staatsanwaltschaft eine härtere Strafe. Das SCC-Berufungsgericht ging darauf ein und erhöhte ihre Strafe auf 34 Jahre. Salma al-Schihab legte gegen dieses Urteil erneut Berufung ein, und im Januar 2023 verwies der Oberste Gerichtshof ihren Fall zur erneuten Prüfung an die Berufungskammer des SCC zurück. Das Gericht ließ die Anklage wegen Cyberkriminalität gegen sie fallen, bestätigte aber andere Anklagepunkte nach dem Antiterrorgesetz und verurteilte sie schließlich zu 27 Jahren Haft und einem ebenso langen anschließenden Reiseverbot.

Am 25. September 2024 wurde Salma al-Schihabs Strafe überraschend von 27 Jahren und dem anschließenden 27-jährigen Reiseverbot auf vier Jahre Haft und weitere vier Jahre Bewährung herabgesetzt.

Salma al-Schihab ist nun wieder bei ihren Kindern in Riad. Zurzeit ist nicht bekannt, ob ihr Einschränkungen beim Reisen oder hinsichtlich der freien Meinungsäußerung auferlegt wurden.

Der Fall von Salma al-Schihab erinnert daran, dass in Saudi-Arabien immer wieder Menschen bedroht und zu langen Haftstrafen verurteilt werden, weil sie sich im Internet äußern und z.B. für die Rechte von Frauen eintreten. Die saudischen Behörden müssen alle Personen, die nur aufgrund der friedlichen Ausübung ihres Rechts auf Meinungsfreiheit in Haft sind, umgehend und bedingungslos freizulassen.

Vielen Dank allen, die sich für die Freilassung von Salma al-Shehab eingesetzt haben. Weitere Appelle sind derzeit nicht erforderlich.

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