
© Christopher Glanzl
Erfolg
Malaysia: Anklage fallengelassen
Am 2. Oktober wurde das Verfahren gegen fünf Aktivist*innen, die wegen „nicht genehmigter Versammlung“ angeklagt waren, von einem Gericht in Ipoh eingestellt. Sie wurden entlastet, aber nicht freigesprochen.
Die fünf waren angeklagt, weil sie im Juni 2020 an der friedlichen Protestveranstaltung einer Gewerkschaft von Krankenhausreinigungskräften gegen ein Reinigungsunternehmen teilgenommen hatten. Der Protest richtete sich gegen die unfaire Behandlung von Gewerkschaftsmitgliedern und die unzureichende Versorgung mit Schutzausrüstung für Reinigungskräfte im Krankenhaus.
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