Suha Jbara ist 31 Jahre alt, trägt die Verantwortung für drei Kinder und hat die palästinensische, US-amerikanische und panamaische Staatsangehörigkeit. Sie ist eine Aktivistin für soziale Gerechtigkeit und an islamischen Wohltätigkeitsorganisationen beteiligt. Sie engagiert sich zudem bei der Unterstützung der Familien palästinensischer Gefangener in Israel. Am 3. November 2018 wurde sie in ihrem Haus in Turmusaya festgenommen. Ihre Familie berichtete, dass fünf Fahrzeuge der palästinensischen Sicherheitskräfte vor dem Haus der Familie vorfuhren und Einlass verlangten, da sie sonst die Tür aufbrächen. Suha Jbara wurde in das Haftzentrum des Geheimdienstes in Ramallah gebracht. Dort brach sie physisch und psychisch zusammen. Daraufhin durfte sie kurz in das palästinensische Krankenhaus in Ramallah, wurde dann aber in das Haft- und Verhörzentrum in Jericho gebracht. Weder bei der Festnahme noch bei den Verhören waren weibliche Sicherheitskräfte anwesend. Ihre Familie erfuhr erst am 7. November, als sie vor Gericht gestellt wurde, von ihrem Verbleib.
Am 4. Dezember 2018 schilderte Suha Jbara Amnesty International detailliert, wie sie über drei Tage hinweg von ihren Verhörbeamten misshandelt wurde. Die Männer schlugen ihr brutal gegen die Brust und den Rücken, schüttelten sie, schleuderten sie gegen die Wand und drohten mit sexualisierter Gewalt. Zudem gab sie an, dass man sie mit Schlafentzug folterte, ihr kein Trinkwasser gab und man ihr nicht erlaubte, zur Toilette zu gehen.
Am 13. Dezember 2018 schloss der palästinensische Generalstaatsanwalt eine kurze Untersuchung zu ihren Foltervorwürfen mit dem Ergebnis ab, dass keinerlei Anzeichen für ein Fehlverhalten vorlägen. Amnesty International befürchtet, dass die durchgeführten Untersuchungen weder zeitnah noch effektiv durchgeführt wurden. Die Organisation bemängelt insbesondere, dass zwischen den ersten Foltervorwürfen von Suha Jbara und der gerichtsmedizinischen Untersuchung mehr als fünf Wochen verstrichen. Zudem sieht Amnesty Anzeichen dafür, dass die Untersuchung weder unparteiisch noch unabhängig war, vor allem mit Blick auf die enge Zusammenarbeit zwischen der Generalstaatsanwaltschaft und den Sicherheitskräften. Als Suha Jbara erstmals von der Staatsanwaltschaft zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen befragt wurde, fand dies unter Anwesenheit bewaffneter Sicherheitskräfte in der Hafteinrichtung statt, in der sie eigenen Angaben zufolge gefoltert worden war. Es waren dieselben Staatsanwält*innen, die sie später im Krankenhaus in Jericho zu den von ihr erhobenen Foltervorwürfen befragten. Zudem war der Umfang der Untersuchung sehr eng gehalten. So hat man sich beispielsweise nicht mit den Vorwürfen von Suha Jbara befasst, dass Beamt*innen sie im Zusammenhang mit ihrem Hungerstreik misshandelt haben sollen, insbesondere während der Transporte ins Krankenhaus und während ihrer dortigen Behandlung.
Urgent Action bis 5. 3. 2019